Die Jagdgenossenschaft Reiff-Sengerich weist darauf hin, dass das Befahren des Waldes mit Motocrossmaschinen sowie anderen motorisierten Fahrzeugen nicht gestattet ist.
Das Befahren von Waldwegen ist ausschließlich forstwirtschaftlichen, jagdlichen oder genehmigten Zwecken vorbehalten. Motocrossfahren im Wald stellt eine erhebliche Gefährdung für Wanderer, Radfahrer und andere
Erholungssuchende dar und ist ebenso eine erhebliche Einschränkung für die Jagdausübung.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der geltenden Regelungen im
Interesse des Natur- und Erholungsschutzes.