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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sengerich - Verbot des Motocrossfahrens im Wald

Die Jagdgenossenschaft Reiff-Sengerich weist darauf hin, dass das Befahren des Waldes mit Motocrossmaschinen sowie anderen motorisierten Fahrzeugen nicht gestattet ist.

Das Befahren von Waldwegen ist ausschließlich forstwirtschaftlichen, jagdlichen oder genehmigten Zwecken vorbehalten. Motocrossfahren im Wald stellt eine erhebliche Gefährdung für Wanderer, Radfahrer und andere

Erholungssuchende dar und ist ebenso eine erhebliche Einschränkung für die Jagdausübung.

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der geltenden Regelungen im

Interesse des Natur- und Erholungsschutzes.