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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

(unmaßstäbliche Darstellungen des Geltungsbereichs der Ergänzungssatzung)

Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Auf dem Hock“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB);

Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 34 Absatz 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB

Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Auf dem Hock“:

Der Ortsgemeinderat Olmscheid hat in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Auf dem Hock“ beschlossen. Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht

Zweck der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Auf dem Hock“:

Um auf den Außenbereichsflächen entlang der Straße „Auf dem Hock“ Baurecht zu schaffen, hat die Ortsgemeinde beschlossen, eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. Die Gemeinde kann durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Auf diese Weise soll eine zusätzliche Wohnbebauung ermöglicht werden. Die Bebauung orientiert sich an der Umgebungsstruktur, sodass eine geordnete städtebauliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild nach dem Maßstab des „Einfügens in die nähere Umgebung“ gewährleistet wird.

Das Plangebiet bieten sich aufgrund der Lage, der guten Erreichbarkeit und der guten Bebaubarkeit (u.a. durch günstige topografische Gegebenheiten) zur Bebauung mit Wohnhäusern an und ermöglichen mit der naturnahen Lage über die Wohnfunktion hinaus optimale Naherholungsmöglichkeiten für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner.

Lage und Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Auf dem Hock“:

Die Geltungsbereiche der vorliegenden Ergänzungssatzung „Auf dem Hock“ befinden sich nordwestlich und nordöstlich Ortslage.

Folgende Flurstücke sind von der Planung betroffen:

Teilbereich West

Gemarkung Olmscheid

Flur 2

Nrn.: 92 (tlw.)

Flur 3

Nrn.: 21/6, 53/9 (tlw.)

Teilbereich Ost

Gemarkung Olmscheid

Flur 2

Nr.: 88/4 (tlw.)

Der räumliche Geltungsbereich der von der Ergänzungssatzung betroffenen Grundstücke ist in der beiliegenden Karte abgedruckt:

Berücksichtigung der Umweltbelange:

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des BauGB ist für die vorliegende Satzung die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (insb. aufgrund § 18 BNatSchG) anzuwenden.

Innerhalb des Satzungsgebiets selbst ist räumlich bedingt kein Ausgleich möglich.

Der somit externe Ausgleich wird vielmehr in sofort verfügbaren Grundstücksflächen der Gemarkung Karlshausen, Flur 7, Flurstück 83, durchgeführt. Geplant ist die Entwicklung eines naturnahen Laubwaldes.

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Ortsgemeinderat Olmscheid hat in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Absatz 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Absatz 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf zur Ergänzungssatzung „Auf dem Hock“ einschließlich den dazugehörigen Unterlagen kann in der Zeit vom

23. September 2025 bis einschließlich 24. Oktober 2025

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6

eingesehen werden.

Des Weiteren liegt der Entwurf zur Ergänzungssatzung „Auf dem Hock“ einschließlich den dazugehörigen Unterlagen während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann während der o. g. Frist Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung elektronisch (Email-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Auf dem Hock“ unberücksichtigt bleiben.

54689 Olmscheid, 19.09.2025
Johannes Schares
Ortsbürgermeister