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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

(unmaßstäbliche Darstellungen des Geltungsbereichs der Ergänzungssatzung)

Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Nördliche Dorfstraße - 1. Änderung“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB);

Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 34 Absatz 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB

Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Nördliche Dorfstraße - 1. Änderung“:

Der Ortsgemeinderat Pintesfeld hat in seiner Sitzung am 06. März 2025 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Nördliche Dorfstraße - 1. Änderung“ beschlossen. Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht

Zweck der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Nördliche Dorfstraße - 1. Änderung“:

Der Bereich der Ergänzungssatzung „Nördliche Dorfstraße“ aus dem Jahr 2010 umfasst das damalige Flurstück 208/183, Flur 1, vollständig, der Gemarkung Pintesfeld mit einer Gesamtgröße von 3.255 m2. Durch die Neuparzellierung betrifft die ursprüngliche Satzungsfläche die Flurstücke 12/1 vollständig sowie 12/3 teilweise.

Hintergrund der Änderung ist ein aktuelles Bauvorhaben zur Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes, welches zwar außerhalb des aktuellen Geltungsbereichs der Satzung liegt, der Anbau jedoch würde auf einem als private Grünfläche ausgewiesenen Teil des Grundstücks errichtet werden. Hier ist also eine Anpassung erforderlich.

Gleichzeitig sollen auch die Gebäude, welche außerhalb des ursprünglich vorgesehenen Baufensters liegen, legalisiert werden.

Im Zuge der 1. Änderung soll auf der gegenüberliegenden Seite auf dem Flurstück 13, Flur 51, eine öffentliche Grünfläche ausgewichen werden, welche von der Ortsgemeinde bereits jetzt entsprechend genutzt wird. Auf dieser Grünfläche wird ein untergeordneter Bereich mit einem

Baufenster versehen, um dort einen genehmigungsfreien Lagerschuppen für gemeindliche Gerätschaften errichten zu können.

Lage und Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Nördliche Dorfstraße - 1. Änderung“:

Der ursprüngliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung "Nördliche Dorfstraße" umfasste in der Gemarkung Pintesfeld das ursprüngliche Flur 1, Flurstück 208/183, welches aufgrund der zwischenzeitlichen Neuparzellierung / Bodenordnung in Flur 51 Flurstück 12/1 und einen Teilbereich des Flurstücks 12/3 übergegangen ist. Der ursprüngliche Geltungsbereich wird um gemeindeeigene das Flurstück 13 auf der gegenüberliegenden Seite der „Dorfstraße“ sowie den Teilbereich der Wegeparzelle Nr. 14 erweitert.

Die von der Anpassung der Satzung betroffenen Flurstücke liegen in der Verbandsgemeinde Arzfeld in der Gemarkung Pintesfeld, Flur 51 Nrn:. 12/1, 12/3 und Nr. 13. Das Privatgrundstück (Nr. 12/1 und 12/3) umfasst eine rund 3.255 m² große Fläche am nördlichen Ortsrand von Pintesfeld.

Beginnend an der Kreuzung der Kreisstraßen K 124 und K 123 liegt es zwischen der nördlichen und südlichen Dorfstraße und wird von diesen westlich und östlich begrenzt. Südlich schließt an die Fläche eine weitere Wohnbaufläche an. Südöstlich erstreckt sich der Ortskern von Pintesfeld. Das Flurstück Nr. 13 liegt ebenfalls an der Kreuzung der K 123 und K 124 gegenüber des Flurstück Nr. 12/1 und befindet sich nordöstlich der nördlichen Dorfstraße. Dieses Flurstück umfasst 1.757 m².

Der räumliche Geltungsbereich der von der Ergänzungssatzung betroffenen Grundstücke ist in der beiliegenden Karte abgedruckt:

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Ortsgemeinderat Pintesfeld hat in seiner Sitzung am 06. März 2025 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Absatz 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Absatz 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf zur Ergänzungssatzung „Nördliche Dorfstraße - 1. Änderung“ einschließlich den dazugehörigen Unterlagen kann in der Zeit vom

23. September 2025 bis einschließlich 24. Oktober 2025

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6

eingesehen werden.

Des Weiteren liegt der Entwurf zur Ergänzungssatzung „Nördliche Dorfstraße - 1. Änderung“ einschließlich den dazugehörigen Unterlagen während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann während der o. g. Frist Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung elektronisch (Email-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Nördliche Dorfstraße - 1. Änderung“ unberücksichtigt bleiben.

54649 Pintesfeld, 19.09.2025
Bernhard Schneider
1. Beigeordneter