| Tagesordnung | |
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Ausbau der K 122, Richtung Eulenbruch - Herstellung von gemeindlichen Gehwegen - Erneuerung der Straßenbeleuchtung - Sicherstellung der Finanzierung |
| 3. | Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2024/2025 |
| 3.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs |
| 3.2 | Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes |
| 4. | Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik - Beschlussfassung zur Auftragserteilung an die Westenergie |
| 5. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 6. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Ortsbürgermeister Leick informierte den Rat über die Überlegung, erneut am Klimaschutzpreis teilzunehmen.
Zu Punkt 2. Ausbau der K 122, Richtung Eulenbruch
- Herstellung von gemeindlichen Gehwegen
- Erneuerung der Straßenbeleuchtung
- Sicherstellung der Finanzierung
Vorgesehener Ausführungszeitraum
Das LBM Gerolstein ist aktuell dabei die Ausschreibung für die Ausführung der gesamten Maßnahme fertigzustellen. Die Veröffentlichung wird Anfang Juni vorgenommen, Submissionstermin ist Mitte Juli mit anschließender Vergabe.
Je nach Auftragslage der sich bewerbenden Tiefbauunternehmen würde dann mit den Bauarbeiten im September/Oktober begonnen.
Laut Herrn Schon, dem zuständigen Projektleiter des LBM, wäre Baubeginn im Bereich der Zufahrt Dreis/Eulenbruch.
Der vordere Teil ab B 410 bis Zufahrt Neubaugebiet In den Rosen soll im Vollausbau, der mittlere Teil im Wesentlichen als Bestandausbau erfolgen.
Der Bereich Eulenbruch soll als teilweiser Vollausbau bzw. Bestandsausbau erfolgen.
Beitragserhebung für die Herstellung eines Gehweges und Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Für die Herstellung eines Gehweges (Hochbord) im Bereich ab Zufahrt B 410 bis zum Neubaugebiet muss die Ortsgemeinde Lichtenborn die Kosten übernehmen. Hierfür wurde ein Förderantrag beim LBM gestellt.
Kalkulierte Kosten — 66.000 Euro (Gehweg)
+ Straßenbeleuchtung 24.000 Euro — 90.000 Euro
Förderung Anteil Gehweg durch LBM — 14.000 Euro
Eigenanteil der Ortsgemeinde — 17.500 Euro
Beitragsanteil (65%) durch
wiederkehrende Beiträge zu zahlen — 58.500 Euro
Nach kurzer Diskussion stimmten die Ratsmitglieder der vorgesehenen Ausführung sowie der Finanzierung zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 3. Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2024/2025
Zu Punkt 3.1. Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs
Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.
Zu Punkt 3.2. Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen gesondert.
Zu Punkt 4. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
- Beschlussfassung zur Auftragserteilung an die Westenergie
In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach durch Mitarbeiter der Westenergie über die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten informiert.
Die Umstellung auf LED soll in aller Regel im Rahmen der regelmäßigen Wartungsintervalle erfolgen.
Durch diese Umstellung kann gegenüber der bisherigen Straßenbeleuchtung eine erhebliche Stromkostenersparnis erzielt werden.
Die Kosten werden im Haushalt der Ortsgemeinde eingestellt und durch die zu erwartende Stromersparnis refinanziert. Durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung wird diese Vorgehensweise mitgetragen.
Durch die Förderung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz wird ebenfalls die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED unterstützt. Die entsprechende Bewilligung der Mittel liegt bereits vor.
Insgesamt wird ein Betrag von 155.902,10 € an die Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde weitergeleitet.
Die Kosten für die Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage beläuft sich für die Ortsgemeinde Lichtenborn auf 35.850,65 €.
Soweit anderweitige Finanzierungsmittel nicht zur Verfügung stehen, ist diese nur durch die Aufnahme eines Darlehens möglich, wofür eine entsprechende Kreditgenehmigung nach § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO beantragt werden muss.
Die Refinanzierung erfolgt in diesem Falle durch eine Amortisation bei den Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung für einen Zeitraum von 8,08 Jahren.
Die anteilige voraussichtliche Förderung aus dem Programm KIPKI beläuft sich auf 4.792,64 €. Die Amortisationszeitraum reduziert sich dementsprechend.
Die Ortsgemeinde Lichtenborn sowie die Verwaltung werden nochmals Kontakt mit der Firma Westnetz aufnehmen, da sich durch die Baumaßnahme an der K122 die Anzahl der Straßenlaternen wesentlich verändert hat.
Nach Vorlage einer aktualisierten Kosten- und Refinanzierungsberechnung wird in einer der kommenden Ratssitzungen eine endgültige Entscheidung über die Umstellung auf LED-Technik entschieden.
Zu Punkt 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
5.1 Wegebaunahmen
Die beauftragten Wegebaumaßnahmen sind mittlerweile abgeschlossen. Die Abnahme fand am 17.04.2025 statt.
Im Rahmen der Abnahme wurde seitens der Ortsgemeinde Lichtenborn ein Mangel beanstandet.
Gemäß den Absprachen beim Einweisungstermin sollte beim Übergang der Gemeindestraße „Stalbacher Straße“ zum Wirtschaftsweg „Hinterm Busch“ darauf geachtet werden, dass die Wasserführung des Straßenkörpers auf die gegenüberliegende Seite erfolgt. Diese Vorgabe wurde jedoch nicht umgesetzt.
Ortsbürgermeister Leick wird sich diesbezüglich erneut mit dem technischen Büro der Verbandsgemeinde Arzfeld in Verbindung setzen. Ein möglicher Vor-Ort-Termin mit der beauftragten Firma könnte gegebenenfalls zu einer einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit führen.
5.2 Bauantrag BA-BA-2025-034,
Gemarkung Kopscheid - Flur 2 - Flurstück 36/6
Errichtung einer Stützmauer mit Sitzplatz
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 6. Verschiedenes
6.1 Anschaffung von Sitzbänken für den Spielplatz
Die Ortsgemeinde Lichtenborn beabsichtigt neue Sitzbänke für den Spielplatz anzuschaffen. Ortsbürgermeister Leick hat diesbezüglich bereits eine Anfrage an die ortsansässige Firma Hermes gestellt. Ein entsprechendes Angebot liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
Nach Eingang des Angebots soll in einer der kommenden Sitzungen über die Anschaffung entschieden werden.
6.2 Zukunfts-Check-Dorf
Die in der letzten Sitzung angesprochene förmliche Übergabe des Zukunfts-Check-Konzepts kann durch die Kreisverwaltung nicht mehr erfolgen, da die entsprechende Frist inzwischen abgelaufen ist.
Die Ortsgemeinde Lichtenborn möchte das erarbeitete Konzept dennoch in einem öffentlichen Rahmen vorstellen.
Ortsbürgermeister Leick wird sich hierzu mit Frau Sabine Strunk in Verbindung setzen, um einen möglichen Vorstellungstermin abzustimmen. Über den konkreten Termin wird in einer der nächsten Sitzungen informiert.