(Entwurf Plankarte Bebauungsplan)
(Entwurf zur Änderung des FNP mit Markierung des betroffenen Bereichs ---)
(Entwurf Plankarte Bebauungsplan)
(unmaßstäbliche Darstellung des FNP alt und neu)
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO |
| 2. | Grundschule Daleiden - Vorstellung Nutzungskonzept und Kostenerwartung mit Fassung Grundsatzbeschluss |
| 3. | Einrichtung einer Gerätemeisterei für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Arzfeld |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zur 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich "Windenergie", Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung zur 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Auf Weissplätzchen", Ortsgemeinde Dackscheid |
| 6.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 6.2 | Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung zur 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Kapellenstraße/K122", Ortsgemeinde Dackscheid - |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung zur 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Verlängerung In den Rosen", Ortsgemeinde Lichtenborn |
| 9. | 24. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Erweiterung Kindertagesstätte", Ortsgemeinde Lützkampen- |
| 9.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 9.2 | Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung zur 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Manderscheiderhof", Ortsgemeinde Manderscheid |
| 10.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 10.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung zur 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Gewerbebetrieb Billen", Ortsgemeinde Plütscheid |
| 11.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 11.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung zur 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks", Ortsgemeinde Üttfeld |
| 12.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 12.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 13. | Auftragsvergaben |
| 14. | Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 7 GemHVO |
| 14.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs |
| 14.2 | Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes |
| 15. | Anträge und Anfragen |
| 16. | Mitteilungen / Verschiedenes |
| 16.1 | Mitteilung Generalsanierung TH Daleiden |
Der Vorsitzende eröffnete um 16:30 Uhr die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
Es lagen keine Fragen aus der Einwohnerschaft vor.
Seitens der SPD-Fraktion wurde beantragt, an dieser Stelle die Tagesordnungspunkte 2 und 3 wegen fehlender Beschlussreife und Beratungsmöglichkeit von der Tagesordnung abzusetzen.
Dieser Antrag an den Verbandsgemeinderat führte zu folgendem Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen,
12 Nein-Stimmen,
0 Enthaltungen.
Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 wurden daher nicht von der Tagesordnung abgesetzt.
Zu Punkt 2. Grundschule Daleiden - Vorstellung Nutzungskonzept und Kostenerwartung mit Fassung Grundsatzbeschluss
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 07.04.2022 wurde das Architekturbüro Axt, Weidingen, beauftragt, auf der Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie eine Kostenschätzung für deren Umsetzung vorzunehmen.
Die bereits vorliegende Förderzusage des Bundes für die Erneuerung der Fensteranlagen am Gebäude konnte bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
2.1 Vorstellung Konzeption
Der zu diesem Tagesordnungspunkt anwesende Architekt Axt, Weidingen, erläuterte die diversen Planungsalternativen hinsichtlich Abriss, Teilabriss, Umbau und Sanierung.
2.2 Grundsatzbeschluss
Fraktionssprecher Köppen legte seinen Schwerpunkt auf die energetischen Maßnahmen für die nächsten zehn Jahre für die Varianten Neubau oder Umbau.
Mehrere Ratsmitglieder forderten eine Grundsatzentscheidung damit weiter geplant werden kann. Allgemein sprach man sich eher für einen Umbau aus.
Ratsmitglied Hitzges erkundigte sich hinsichtlich der beabsichtigten Wohnungen, die nach seiner Ansicht eher bei der Verbandsgemeinde bleiben müssten und in Zukunft ein Problem darstellen.
Ratsmitglied Heinisch sah vordringlich die Schulthematik, die hier gelöst werden muss und sieht Konfliktpotenzial auf die Verbandsgemeinde zukommen.
Anschließend wurde ein Grundsatzbeschluss für die Varianten Sanierung oder Neubau zur Disposition gestellt.
Für einen Neubau sprachen sich aus: — 3 Ja-Stimmen,
— 13 Nein-Stimmen,
— 3 Enthaltungen.
Für eine Sanierung sprachen sich aus: — 11 Ja-Stimmen
— 5 Nein-Stimmen.
— 3 Enthaltungen.
Damit war der Beschluss gefasst, dass die weitere Planung sich auf eine Sanierung des vorhandenen Schulstandortes beschränkt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der vorgestellten Planung für die künftige Nutzung der Räumlichkeiten des Gebäudes der Grundschule Daleiden zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Baumaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan einzustellen, damit eine Umsetzung der Baumaßnahme in 2024 möglich ist.
Zu Punkt 3. Einrichtung einer Gerätemeisterei für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Arzfeld
Im vergangenen Jahr wurden die Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde Arzfeld durch den Prüfdienst der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz geprüft. Geprüft wurden die Einsatzfahrzeuge, Feuerwehrgerätehäuser und Einsatzgeräte.
Für den Bereich der Einsatzgeräte lässt sich nach dem Prüfbericht zusammenfassen, dass Werkstätten für Geräteprüfungen bzw. -reparaturen, eine Schlauch- und Pumpenwerkstatt sowie Lagerräume für Feuerwehrgeräte nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die bestehende Kleiderkammer im Feuerwehrgerätehaus Arzfeld wird als zu klein betrachtet.
Die Wehrleitung ist auf Grund des umfangreichen Prüfberichtes mit dem Vorschlag an die Verwaltung herangetreten, eine Gerätemeisterei für alle Feuerwehren der Verbandsgemeinde Arzfeld einzurichten. In dieser Gerätemeisterei sollen nach dem Wunsch der Wehrleitung untergebracht werden:
| - | Kleiderkammer |
| - | Schlauch- und Pumpenwerkstatt |
| - | Lagerräume |
| - | Werkstatt für Geräteprüfungen |
| - | Verschiedene Stellflächen für Feuerwehrfahrzeuge (u. A. Wechsellader) |
| - | Sandsackfüllmaschine. |
Der Verwaltung liegt ein Angebot einer in Arzfeld ansässigen Firma zur Bereitstellung einer Halle mit den notwendigen Räumen vor. Die Firma ist bereit, der Verbandsgemeinde diese Halle langfristig zu vermieten.
Die Verwaltung kann sich aber auch sehr gut vorstellen, selbst das für die Unterbringung der Gerätemeisterei benötigte Gebäude auf einem noch zu erwerbenden Grundstück zu errichten.
Unklar ist derzeit noch, ob für die Anmietung des Gebäudes von einem Dritten die ansonsten übliche Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt wird.
Zu diesem Tagesordnungspunkt nahmen der Wehrleiter Walter Thibol sowie der stellvertretende Wehrleiter Thomas Zender an der Sitzung teil. Herr Zender stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation nochmals die beabsichtigte Planung für eine Gerätemeisterei vor.
Ohne weitere Aussprache wurde schließlich folgender Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat erkennt die Notwendigkeit für die Errichtung einer Gerätemeisterei für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Arzfeld an.
Die Wehrleitung und Verwaltung werden beauftragt bis zu einer der nächsten Ratssitzungen die Alternativen
| - | Anmietung der Räumlichkeiten von einem Dritten (Neubau oder Bestandsgebäude) |
| - | Neubau der Gerätemeisterei in Eigenregie |
| - | Prüfung hinsichtlich geeigneter Bestände |
darzulegen und mögliche Fördermöglichkeiten zu prüfen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 19 | - | - |
Zu Punkt 4. Beratung und Beschlussfassung zur 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Planer Hierlmeier vom Büro BGHplan, Trier, anwesend und stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation, die als Anlage beigefügt ist, die mögliche Nutzung des Geweberwaldes für verschiedene Windkraftstandorte vor. Ausgelöst durch die Initiative der besitzenden Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Bitburger Land und nach Wegfall der Hinderungsgründe Richtfunkfeuer Nattenheim und Wetterradar kann dieser Bereich jetzt überplant werden.
Er informierte allgemein über Planung, Standorte und mögliche Umsetzungen.
Der Verbandsgemeinderat nahm hiervon zustimmend Kenntnis und beauftragte das Büro auf der vorgestellten Grundlage weitere Planungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 19 | - | - |
Zu Punkt 5. Beratung und Beschlussfassung zur 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich "Windenergie", Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben
Der Vertreter von Büro BGHplan, Herr Hierlmeier, erläuterte die Notwendigkeit der Änderung.
Nach § 4 Absatz 3 WindBG können die ausgewiesenen Sondergebiete nur vollumfänglich auf den erforderlichen Flächenbeitragswert angerechnet werden wenn eine uneingeschränkte „Rotor-Out-Regelung“ gilt. Die derzeit geltende Regelung im seit 2016 geänderten Flächennutzungsplan sieht vor, dass das Fundament einer Windenergieanlage vollständig innerhalb des jeweiligen Sondergebietes liegen muss, der Rotor kann auch Flächen außerhalb des Sondergebietes überstreichen, soweit es nicht unmittelbar an eine Besiedlungs-Abstands-Zone grenzt (= eingeschränkte „Rotor-Out-Regelung“).
Die Neuregelung der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sieht vor, dass der Mast-Fuß einer Windenergieanlage vollständig innerhalb des jeweiligen Sondergebietes liegt, der Rotor kann aber ohne Einschränkung auch Flächen außerhalb des Sondergebietes überstreichen (= uneingeschränkte „Rotor-Out-Regelung“).
Nach kurzer Aussprache war der Verbandsgemeinderat der Ansicht, dass die Neuregelung in der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtig werden soll, um auch so das kurzfristige Ziel der 1,4-prozentigen Nutzung des Gebietes der Verbandsgemeinde Arzfeld für die Windkraftnutzung zu erfüllen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 19 | - | - |
Zu Punkt 6. Beratung und Beschlussfassung zur 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Auf Weissplätzchen", Ortsgemeinde Dackscheid
Zu Punkt 6.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18. Juni 2020 ist die 13. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Anlass der 13. Fortschreibung ist Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf Weissplätzchen“ in der Ortsgemeinde Dackscheid.
Auf dem Flurstück 94, Flur 51, in Dackscheid, befindet sich ein bestehendes Wohngebäude mit einem im Dezember 2018 als Anbau genehmigten Carport. Für das 2015 ebenfalls auf dem Flurstück errichtete Nebengebäude wurde im Vorfeld keine Genehmigung beantragt. Eine nachträgliche Genehmigung wurde versagt mit dem Hinweis auf die Lage im Außenbereich.
Im B-Plan-Verfahren soll durch die Ausweisung einer MI-Fläche zum einen für das ohne Genehmigung errichtete Nebengebäude Baurecht geschaffen werden und ein Baufenster unmittelbar an den Gebäudeaußenkanten ausgewiesen werden. Zum anderen soll für das bestehende Wohnhaus mit Carport das Baufenster etwas weiter gefasst, um künftig Anbauten an den Bestand zu ermöglichen. Dabei ist nicht vorgesehen neuen Wohnraum zu schaffen.
Die 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Auf Weissplätzchen“ der Ortsgemeinde Dackscheid
In der Sitzung am 07. April 2022 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerbeteiligung und der TÖB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 21. Mai 2022, Ausgabe 20/2022, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 31. Mai 2022 bis einschl. 30. Juni 2022, zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 31. Mai 2022 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 30. Juni 2022 Anregungen geltend machen.
Vom Planungsbüro Strunk, Lichtenborn, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.
Diese Tabelle ist als Anlage beigefügt.
Ohne weitere Aussprache und nach Verlesung der Anregungen und Bedenken wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten. Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst.
Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zu In-Rechtskraft-Setzung der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 6.2. Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der betroffenen Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
Ohne weitere Aussprache und nach Verlesung der Anregungen und Bedenken wurde folgender Beschluss gefasst:
„Auf der Grundlage des unter Tagesordnungspunkt 6.1 gefassten Beschlusses ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 7. Beratung und Beschlussfassung zur 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Kapellenstraße/K122", Ortsgemeinde Dackscheid -
Anlass der Planung:
a) Legalisierung bereits vorhandener Gebäude
Auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes in Dackscheid befinden sich neben dem bereits zu Wohnzwecken umgenutzten ehemaligen Umkleidegebäude weitere Nebengebäude, die nicht über eine baurechtliche Genehmigung verfügen.
Um für diese Bauten die Voraussetzung für eine baurechtliche Genehmigung zu schaffen und für das Wohngebäude eine eindeutige Definition als zum Innenbereich gehörend herzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
b) Schaffung von einer Wohnbaufläche nordöstlich des Sportplatzes
Der Antragsteller, wohnhaft Kapellenstraße 19, möchte auf dem Flurstück 66 unmittelbar an die bestehende Zufahrt zu seinem Wohnhaus eine Baufläche für den Neubau eines Wohnhauses schaffen.
Aufgrund der körperlichen Einschränkungen des Antragstellers ist eine barrierefreie Wohnung erforderlich.
Der Umbau des Bestandsgebäudes ist aufgrund der geringen Nettogrundrissfläche und der unterschiedlichen Geschossniveaus der rechts und links angrenzenden Nebengebäude mit erheblichem Aufwand möglich.
Dabei wir die zur K122 bestehende Laubgehölzhecke vollständig erhalten und es wird keine neue Zufahrt auf die K122 angelegt.
Der Entwurf sieht eine Begrenzung der bebaubaren Flächen (blaue Baufensterumrandung) vor.
Der größte Teil des Plangebietes ist als private Grünfläche dargestellt.
Im westlichen Planbereich befindet sich eine Ausgleichsfläche, welche u. a. über die Pflanzung von Hochstamm-Laubbäumen (Eiche) die Eingriffe in Natur- und Landschaft ausgleichen soll.
Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft oder Sonderfläche „Sportplatz“ dargestellt ist.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche bzw. Grünfläche notwendig.
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Kapellenstraße/K122“.
Die Planungskosten zum Erlass des erforderlichen Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden komplett von Investoren getragen.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Kapellenstraße/K122“ der Ortsgemeinde Dackscheid Kenntnis.
Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Dackscheid rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 27. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zur beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.
Alle Kosten der 27. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 8. Beratung und Beschlussfassung zur 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Verlängerung In den Rosen", Ortsgemeinde Lichtenborn
Anlass der Planung:
Schaffung von Wohnbauflächen zur Ansiedelung
Die Ortsgemeinde Lichtenborn verfügt aktuell über keine gemeindlichen Baugrundstücke, welche an Bauinteressenten veräußert werden könnten.
Im Rahmen der Eigenentwicklung sollen insgesamt 6 - 7 neue Baugrundstücke in 2 Bauabschnitten über die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgewiesen werden.
Das vorhandene Neubaugebiet „In den Rosen“ soll in Richtung Norden verlängert werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht eine beidseitige Bebauung vor, wobei ein Teilbereich nach wie vor als landwirtschaftliche Grünfläche genutzt werden soll.
Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche bzw. Grünfläche notwendig.
Die 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Verlängerung In den Rosen“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Verlängerung In den Rosen“ der Ortsgemeinde Lichtenborn Kenntnis.
Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Lichtenborn rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 28. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zur beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 9. 24. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld
– Teilbereich Bebauungsplan "Erweiterung Kindertagesstätte", Ortsgemeinde Lützkampen -
Zu Punkt 9.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 20. Juli 2022 ist die 24. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Anlass der 24. Fortschreibung ist Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Kindertagesstätte“ in der Ortsgemeinde Lützkampen.
Aufgrund des zunehmenden Bevölkerungswachstums und des damit einhergehenden steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen beabsichtigt die Ortsgemeinde Lützkampen die Anzahl an benötigten Kinderbetreuungsplätzen zu erhöhen und die derzeitige kommunale Kindertagesstätte St. Martin in der Grenzstraße zu erweitern. Die Kindertagesstätten-Erweiterung ist im Bereich des Außengeländes direkt angrenzend an den ehemaligen Anbau vorgesehen.
Durch die geplante KiTa-Erweiterung soll ein neuer Gruppenraum mit Nebenraum, ein Schlafraum, ein Elternraum, eine pädagogische Küche, ein Personalraum sowie Sanitärräume für das Personal und die Kinder realisiert werden.
Die 24. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Kindertagesstätte“ der Ortsgemeinde Lützkampen.
In der Sitzung am 20. Juli 2022 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerbeteiligung und der TÖB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 03. September 2022, Ausgabe 35/2022, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 13. September 2022 bis einschl. 14. Oktober 2022, zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 13. September 2022 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 14. Oktober 2022 Anregungen geltend machen.
Vom Planungsbüro ISU, Bitburg, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.
Diese Tabelle ist als Anlage beigefügt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 9.2. Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der betroffenen Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Auf der Grundlage des unter Tagesordnungspunkt 9.1 gefassten Beschlusses ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 10. Beratung und Beschlussfassung zur 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Manderscheiderhof", Ortsgemeinde Manderscheid
Zu Punkt 10.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 02. September 2021 ist die 18. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Anlass der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist Aufstellung des Bebauungsplanes „Manderscheiderhof“ in der Ortsgemeinde Manderscheid.
Die neuen Bauflächen sollen in 2 Bauabschnitten mit insgesamt ca. 7 - 8 gemeindliche Baustellen erschlossen werden. Die Erschließung des 1. Bauabschnittes erstreckt sich auf ca. 4 - 5 Baustellen.
Das Gebiet schließt sich unmittelbar an die vorhandene Bebauung „Manderscheiderhof“ an und stellt einen Lückenschluss zwischen den vorhandenen Gebäuden dar. Es bietet sich somit aufgrund seiner guten Erreichbarkeit, seiner guten Erschließung und der guten Bebaubarkeit (u.a. durch günstige topografische Gegebenheiten) zur Bebauung mit Wohnhäusern an.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft in extensivem Dauergrünland (Offenhaltung von Wiesentälern) dargestellt ist.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche notwendig.
Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Manderscheid ein Bebauungsplanverfahren und parallel bzw. im Vorfeld dazu eine Flächennutzungsplanteilfortschreibung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll komplett für beide späteren Bauabschnitte erfolgen.
Die 18. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Manderscheiderhof“ der Ortsgemeinde Manderscheid.
Das Plangebiet ist aus der nachfolgenden, ummaßstäblichen Planzeichnung ersichtlich:
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat in seiner Sitzung am 02. September 2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 23. April 2022, Ausgabe 16/2022, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 03. Mail 2022 bis zum einschl. 03. Juni 2022 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz1 BauGB wurde mit Schreiben vom 11. Mai 2022 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 17. Juni 2022 Anregungen geltend machen.
Vom beauftragten Planungsbüro wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.
Diese Tabelle ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten. Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 10.2.
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten. Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des Planers zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 11. Beratung und Beschlussfassung zur 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Gewerbebetrieb Billen", Ortsgemeinde Plütscheid
Zu Punkt 11.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 20. Juli 2022 ist die 22. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Anlass der 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbebetrieb Billen“ in der Ortsgemeinde Plütscheid.
Durch einen Großbrand am 28. Januar 2022 wurde fast das gesamte Betriebsgelände der Dachdeckerei Billen zerstört. Damit ein Wiederaufbau des angesiedelten Gewerbebetriebes an gleicher Stelle erfolgen kann, möchte die Ortsgemeinde Plütscheid möchte mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbebetrieb Billen“ die bauleitplanerischen Voraussetzungen schaffen, um ein Baurecht an diesem Standort zu erlangen.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt wird.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine Gewerbefläche notwendig.
Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Plütscheid ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die 22. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbebetrieb Billen“ der Ortsgemeinde Plütscheid.
Das Plangebiet ist aus der nachfolgenden, ummaßstäblichen Planzeichnung ersichtlich:
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 05. November 2022, Ausgabe 44/2022, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 15. November 2022 bis zum einschl. 16. Dezember 2022 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 14. November 2022 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 16. Dezember 2022 Anregungen geltend machen.
Vom beauftragten Planungsbüro wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.
Diese Tabelle ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten. Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 11.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten. Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des Planers zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 12. Beratung und Beschlussfassung zur 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks", Ortsgemeinde Üttfeld
Zu Punkt 12.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 23. November 2021 ist die 20. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Üttfeld“ in der Ortsgemeinde Üttfeld.
In der Ortsgemeinde Üttfeld soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauleitplanerisch entwickelt werden.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist daher eine Änderung der Darstellungen in „Sondergebiet Photovoltaik“ notwendig.
Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Üttfeld ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die 20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Üttfeld“ der Ortsgemeinde Üttfeld.
Das Plangebiet ist aus der nachfolgenden, ummaßstäblichen Planzeichnung ersichtlich:
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat in seiner Sitzung am 23. November 2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 08. April 2023, Ausgabe 14/2023, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 18. April 2023 bis zum einschl. 19. Mai 2023 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 18. April 2023 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 19. Mai 2023 Anregungen geltend machen.
Vom beauftragten Planungsbüro wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.
Diese Tabelle ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt.
Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 12.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten. Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des Planers zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 13. Auftragsvergaben
27. Fortschreibung des FNP – Teilbereich „Windenergie Rotor-Out-Regelung“
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Nach Prüfung und Wertung des eingereichten Angebots schlägt die Verwaltung vor, dem Planungsbüro BGHplan, Trier, den Planungsauftrag zur „27. Fortschreibung des FNP – Teilbereich „Windenergie Rotor-Out-Regelung“ zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Nach Prüfung und Wertung des eingereichten Angebots schlägt die Verwaltung vor, dem Planungsbüro BGHplan, Trier, den Planungsauftrag zur „26. Fortschreibung des FNP - Teilbereich „Windenergie Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | - | - |
Zu Punkt 14. Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 7 GemHVO
Zu Punkt 14.1. Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs
Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.
Zu Punkt 14.2. Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes
Die Daten zur Änderung des Haushaltes der Verbandsgemeinde Arzfeld in Form der 2. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan bezogen auf die Senkung der Verbandsgemeindeumlage war allen Ratsmitgliedern zugegangen.
Ohne weitere Aussprache und entsprechend der Beratungen in der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates fasste dieser folgenden Beschluss:
„Die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 2. Nachtragshaushaltsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2023 werden in der vorliegenden Form beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | 4 | - |
Zu Punkt 15. Anträge und Anfragen
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
| Zu Punkt 16. | Mitteilungen / Verschiedenes |
Bürgermeister Kuhl informierte über das weitere Vorgehen bezüglich der Generalsanierung der Turnhalle Daleiden.