Im Nov.-Jan. erfolgt traditionell der Einschlag von Buchenbrennholz im Gemeindewald. Das Holz wird wie alljährlich in ganzen Stämmen am Waldweg zur Aufarbeitung in Selbstwerbung bereitgestellt.
Ein Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Aufarbeitung von Brennholz im Gemeindewald, der seitens Berufsgenossenschaft und Landesforsten gefordert wird.
Als Nachweis ausreichender Sachkunde gilt:
| • | Eine bescheinigte Teilnahme an einem Motorsägekurs. |
| • | Eine berufliche Tätigkeit mit regelmäßigem Umgang mit der Motorsäge (z.B. Forstwirt). |
Selbstwerber, die nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen, müssen ihr Holz vor Ort von Sachkundigen aufarbeiten lassen oder es zu Hause aufarbeiten.
Ortsansässige Interessenten melden bitte ihren Bedarf bis Anfang November 2024 beim Forstrevier Arzfeld. Tel.: 06550-1352, Mail: Rainer.Wagner@wald-rlp.de