| Tagesordnung | |
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen |
| 1.1 | Mitteilungen, Auftragsvergabe Bürgerhaus mit Auftragsermächtigung |
| 2. | Bebauungsplan "3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Ferien- und Freizeitzentrum Prümtal" gemäß § 2 BauGB |
| 2.1 | Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit |
| 2.2 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
| 2.3 | Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB |
| 3. | Auftragsvergaben |
| 3.1 | AuftragsvergabeSanierung BürgerhausFliesenarbeiten |
| 3.2 | Erstellung eines Erschütterungsgutachtens und einer schalltechnischen Untersuchung |
| 3.3 | Auftragsvergabe - Beseitigung von Hochwasserschäden Pflasterarbeiten "Am Kanal" (Vorplatz Prümfluss) |
| 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 5. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Ortsbürgermeister Martin Krohn teilte mit, dass gegen den Wortlaut der letzten Niederschriften keine Einwände bestehen.
Zu Punkt 1.1. Mitteilungen, Auftragsvergabe Bürgerhaus mit Auftragsermächtigung
Sanierung und Beseitigung von Hochwasserschäden im Bürgerhaus Waxweiler
Für die Sanierung bzw. Beseitigung der Hochwasserschäden im Bürgerhaus Waxweiler wurden drei Gewerke beschränkt im Ausschreibungsportal Subreport am 28.04.2025 ausgeschrieben.
Die Submission erfolgte am 20.05.2025. Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch vom Planungsbüro Berg, Waxweiler, geprüft. Die formelle Prüfung der Angebote und die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Bereits in seiner Sitzung am 20.05.2025 hat der Ortsgemeinderat Waxweiler Ortsbürgermeister Martin Krohn ermächtigt, die Aufträge an die mindestbietenden Firmen zu erteilen.
Trockenbau
Der Trockenbau waren beschränkt an neun Firmen ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen vier Angebote vor. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen.
Die Eignung der mindestbietenden Firma ist bekannt. Eine zuverlässige Zusammenarbeit in der Vergangenheit wird bestätigt.
Der Gemeinderat wird informiert, dass der Auftrag für die Trockenbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter die Fa. Schreinerei Daufer, Lützkampen, erteilt wurde. Die Auftragssumme beträgt 27.157,88 Euro.
Estrich
Die Estricharbeiten wurden beschränkt an 5 Firmen ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen drei Angebote vor. Es wurden alle Angebote zur Wertung zugelassen.
Die Eignung der mindestbietenden Firma wird durch das Planungsbüro Berg bestätigt.
Der Gemeinderat wird informiert, dass der Auftrag für die Estricharbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter die Firma Estrich Okatar Gülsün, Merzig, erteilt wurde. Die Auftragssumme beträgt 20.588,68 Euro.
Hochwasserschutzelemente
Die Hochwasserschutzelemente wurden beschränkt an 5 Firmen ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lag 1 Angebote vor. Das Angebot wurde zur Wertung zugelassen.
Die Eignung der Firma ist bekannt.
Der Gemeinderat wird informiert, dass der Auftrag für die Hochwasserschutzelemente den wirtschaftlichsten Anbieter Metallbau Theis, Waxweiler, erteilt wurde. Die Auftragssumme beträgt 24.525,85 Euro.
Der Ortsgemeinderat nahm von den Auftragsvergaben Kenntnis.
Zu Punkt 2. Bebauungsplan "3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Ferien- und Freizeitzentrum Prümtal" gemäß § 2 BauGB
Das Ferien- und Freizeitzentrum in der Ortsgemeinde Waxweiler besteht bereits seit mehreren Jahrzehnten und hat sich als örtliche touristische Einrichtung mit einem hohen Anziehungsfaktor etabliert. Betreiber ist heute die Campingpark Eifel GmbH.
Für eine beabsichtigte Erweiterung des Campingparks hatte der frühere Betreiber im Jahr 2012 einen Bebauungsplan (3. Änderung und 1. Erweiterung) aufstellen lassen, der jedoch nie zur Rechtskraft geführt wurde. Der Bebauungsplan hatte seinerzeit bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchlaufen.
Das seitdem ruhende Verfahren soll nun, unter leicht veränderten Rahmenbedingungen, fortgeführt werden.
Ziel der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Camping- und Ferienhausgebietes, dass sich beidseitig der Prüm erstreckt. Dazu sollen in der Höhenlage vorhandene Flächen, nördlich angrenzend an die Kreisstraße 137, beplant werden. Hier soll die ergänzende Errichtung von Ferienhäusern ermöglicht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch mittel- bis langfristig eine kostendeckende Bewirtschaftung der Anlage möglich ist. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld stellt bereits in seiner seit 2002 gültigen Fassung bis an die K137 heranreichend umfangreiche Sonderbauflächen für eine Ferien- und Freizeitnutzung dar.
Der Ortsgemeinderat Waxweiler hat in seiner Sitzung vom 08. März 2023 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beraten und abgewogen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diese Beteiligung ist zwischenzeitlich erfolgt, sodass über die eingegangenen Stellungnahmen zu beraten und entscheiden ist.
Der Ortsgemeinderat Waxweiler weist ausdrücklich darauf hin, dass die jetzige Führung des Wirtschaftsweges „Buchholz“ auch weiterhin für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr erhalten werden muss.
Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass die Wegezufahrt von der K 137 in den Park mit entsprechenden Feuerwehrfahrzeuge befahrbar bleibt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
Zu Punkt 2.1. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
Der vom Ortsgemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes hat in Ausführung der Beschlussfassung vom 08. März 2023 in der Zeit vom 01. April 2025 bis einschließlich 02. Mai 2025 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Von Seiten der Verwaltung wurde hierzu ausgiebig die Abwägungstabelle vorgestellt.
Aus der Öffentlichkeit erfolgte eine Eingabe, zu der eine Abwägung erfolgen muss.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Beschlussempfehlung aus der Abwägungstabelle wird wie vorgestellt gefolgt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
Zu Punkt 2.2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit Schreiben vom 31.03.2025 wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 02. Mai 2025 gebeten.
Den Ratsmitgliedern wurden die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Beschlussvorschläge vorgestellt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmt nach kurzer Beratung den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit den dazugehörigen Beschlussvorlagen wie vorgelesen und erläutert zu.
Ebenfalls stimmt der Gemeinderat der Gesamtplanung wie vorgetragen mit den eingearbeiteten textlichen und planerischen Änderungen wie vorgetragen zu.
Die Verwaltung wird vom Rat ermächtigt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
Zu Punkt 2.3. Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Nachdem die Öffentlichkeit am Verfahren zum Bebauungsplan beteiligt wurde, dieser öffentlich ausgelegen hat und die während der Offenlage inkl. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der Entwurf, der ein eigenständiges Dokument ist, zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht mehr erforderlich.
Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Inkraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten. Sie wird ermächtigt, alle Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
Zu Punkt 3. Auftragsvergaben
Zu Punkt 3.1. Auftragsvergabe
Sanierung Bürgerhaus
Fliesenarbeiten
Für die Sanierung des Bürgerhauses Waxweiler wurden die Fliesenarbeiten am 27.06.2025 öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 15.07.2025 lagen 11 Angebot vor.
Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch von Planungsbüro Berg, Waxweiler, geprüft. Die formelle Prüfung der Angebote und die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Ein Angebot wurde von der Wertung ausgeschlossen
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung für die Fliesenarbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter die Firma Wedekind, Mehring, zu. Die Auftragssumme beträgt 80.471,18 Euro.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
Zu Punkt 3.2. Erstellung eines Erschütterungsgutachtens und einer schalltechnischen Untersuchung
Zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Entwicklung kommunaler Bauflächen im Bereich „Schulstraße / Auf Staudigt“ wurde eine Vorprüfung durchgeführt. Dabei wurde von mehreren Fachbehörden, aufgrund der Nähe zum Steinbruch, die Erstellung eines Erschütterungsgutachtens und einer schalltechnischen Untersuchung gefordert.
Angefragt wurden mehrere Firmen. Zur schalltechnischen Untersuchung wurden zwei und zum Erschütterungsgutachten nur ein Angebot eingereicht. Die Angebote wurden von der Verwaltung geprüft.
Vor den Auftragsvergaben wird das Ingenieurbüro Loch um eine vorläufige Einschätzung gebeten. Sofern jetzt schon absehbar ist, dass die Gutachten zu negativen Ergebnissen führen werden, soll von einer Auftragserteilung abgesehen werden.
Bei positiver Einschätzung durch das Ingenieurbüro Loch ist vor Auftragserteilung zudem die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen (ggf. Nachtrag 2025 oder Aufnahme im Haushaltsplan 2026).
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Vorsitzenden zur Vergabe des Auftrages zur schalltechnischen Untersuchung an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Loch, St. Wendel. Die Auftragssumme beträgt 6.500,49 Euro.
Das Erschütterungsgutachten wird bis zum Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung und der anschließenden Sicherstellung der Finanzierung zurückgestellt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
Zu Punkt 3.3. Auftragsvergabe - Beseitigung von Hochwasserschäden
Pflasterarbeiten "Am Kanal" (Vorplatz Prümfluss)
Durch das Hochwasser- und Starkregenereignis im Juli 2021 wurde die Pflasterfläche zur Schutzmauer „Am Kanal“ komplett zerstört und muss erneuert werden.
Die notwendigen Pflasterarbeiten zur Schadenbeseitigung wurden ausgeschrieben.
Zum Submissionstermin am 31. Juli 2025 lagen sechs Angebote vor.
Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch vom Technischen Büro der Verbandsgemeinde Arzfeld geprüft. Die Eignung der Bewerber liegt vor und die formellen Anforderungen wurden eingehalten. Zwei Angebote wurde von der Wertung ausgeschlossen.
Die anfallenden Kosten werden im Rahmen der Förderung zum Wiederaufbau Rheinland-Pfalz 2021 zur Erstattung eingereicht.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung zur Ausführung der Pflasterarbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Kohl Bau GmbH, Irrel, zu. Die Auftragssumme beträgt 47.420,68 Euro.
Hinsichtlich der Pflasterarbeiten „Am Kanal“ wird die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob die im Ortstermin zugesicherte Vorkehrung für die Absicherung der Hochwasserelemente bei der Ausschreibung berücksichtigt wurden. Weiterhin sollen in dem Bereich (insbesondere beim Anwesen K. Hack und E. Leinen) entsprechende Ablaufrinnen geschaffen werden.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
Zu Punkt 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
4.1 Anbau eines Balkons an ein Einfamilienwohnhaus
Gemarkung Waxweiler, Flur 4, Nr. 1749
„Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Absatz 1 BauGB wurde erteilt.“
4.2 Ortsbürgermeister Martin Krohn informierte über die vorliegenden Kaufverträge hinsichtlich der Grundstücke in der Gemarkung Waxweiler.
4.3 Hinsichtlich der Erweiterung eines Neubaugebietes „Unter der Mühle“ sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, nochmals bzw. auch weiterhin die notwendigen Kaufverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen.
4.4 Ortsbürgermeister Martin Krohn und Ratsmitglied Lothar Brandt informierten über die gemeldeten Maßnahmen für das Förderprogramm des Landes „Regionales Zukunftsprogramm in Rheinland-Pfalz (RZN)“.
Für die Ortsgemeinde Waxweiler wurde die Maßnahmen
| - | Fenstererneuerung in der Kita Waxweiler |
| - | Platzgestaltung „Am Kanal“ |
gemeldet.
„Sobald die Fördermittel zur Verfügung stehen bzw. die abschließende Finanzierung sichergestellt ist, kann mit der Umsetzung der Projekte begonnen werden. Der Rat stimmte der Vorgehensweise zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
Zu Punkt 5. Verschiedenes
| Ortsbürgermeister Martin Krohn informierte über | ||
| - | die Verkehrsregelung in der Hauptstraße, die sich hinsichtlich der Einbahnstraßenregelung | wieder geändert hat, |
| - | die Bushaltestelle im Bereich der Lünebacher Straße, die sich inzwischen wieder im Bereich des Gebäudes „Alte Post“ befindet, | |
| - | den letzten Bürgerbrief der Ortsgemeinde Waxweiler | |
| - | Auf die Hundehaltung im Bereich der Ortslage wurde nochmals entsprechend hingewiesen und die Hundehalter werden um entsprechende Beachtung gebeten. | |
| - | Durchführung des St. Martin in der Ortsgemeinde Waxweiler | |
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| Die Ratsmitglieder Ingo Hack und Martin Theis teilten mit, dass der diesjährige und der in künftigen Jahren stattfindende St. Martinsumzug durch die beiden organisiert wird. Der diesjährige Termin ist Freitag, 07.11.2025 mit Abschluss beim Feuerwehrgerätehaus. | |
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| Der Ortsgemeinderat stimmte dieser Regelung zu und gleichzeitig wurde der bisherige Beschluss hinsichtlich der St. Martinveranstaltung aufgehoben. | |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
| - | Ratsmitglied Bernhard Junghölter teilte mit, dass die Hochwasserelemente für die Ortsgemeinde Waxweiler zwischenzeitlich geliefert wurden. |
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| Die Finanzierung erfolgte im Rahmen der Hochwasserförderung bzw. durch Spenden. |
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| Am Sonntag, 17.08.2025, werden die Hochwasserelemente im Rahmen einer Wehrübung getestet. |
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| Für weitere Hochwasserschutzelement liegt der Förderstelle ein Förderantrag vor. |
| - | Lustiges Prümtal am Sonntag, 07. September 2025 |
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| Im Hinblick auf die Straßensperrung im Bereich der Pintesfelder Straße wird seitens des Ortsgemeinderates folgende Verkehrsführung für die Radveranstaltung vorgeschlagen: |
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| Der Radverkehr vom Radweg bzw. der Landesstraße erfolgt über die Schwimmbadstraße in Richtung Bahnhofsstraße mit Begegnungsverkehr. Eine entsprechende Beschilderung bzw. entsprechende Hinweise werden vorgenommen bzw. erfolgen durch die örtliche Feuerwehr. Die Landesstraße, ab Einmündung Schulstraße in Richtung Ort ist für den Fahrzeugverkehr offen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Vereinen für die Bewirtung hierüber entsprechend zu informieren. Auf Vorschlag soll die Sperrung von 09:00 bis 19:00 Uhr erfolgen. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
| - | Ratsmitglied Volkmar Leisen erkundigte sich nach dem Boden für die Kita Waxweiler, |
| - | Aus der Mitte des Rates wurde nochmals auf die Bauarbeiten im Bereich der Blumenwiese „Freizeitanlage In der Acht“ hingewiesen. |
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| Die Verwaltung wird gebeten eine Stellungnahme der bauausführenden Firma anzufordern. |
| - | Des Weiteren informierte das Ratsmitglied Johannes Trapp über die aktuelle Baustellensituation in der Pintesfelder Straße. |
| - | Ortsbürgermeister Krohn informierte über den Stand hinsichtlich des Fremdenverkehrsbeitrages der Ortsgemeinde Waxweiler. Der Rat nahm hiervon Kenntnis. |