(unmaßstäbliche Verkleinerung des Plangebietes „Teilbereich OG Irrhausen“)
(unmaßstäbliche Verkleinerung des Plangebietes „Teilbereich OG Daleiden“)
am Dienstag, 08.04.2025, 20:30 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus Irrhausen
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines Solarparks auf der Gemarkung Daleiden und Gemarkung Irrhausen gemäß § 12 BauGB |
| 2.1 | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung des Bebauungsplanes |
| 2.2 | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 I BauGB |
| 2.3 | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB |
| 3. | Änderung des Bebauungsplanes "In der Bringsmich" - Grundsatzbeschluss |
| 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 5. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Mitteilungen |
Von Seiten des Ortsbürgermeisters lagen keine Mitteilungen vor.
| Zu Punkt 2. | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines Solarparks auf der Gemarkung Daleiden und Gemarkung Irrhausen gemäß § 12 BauGB |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Ortsbürgermeister Herrn Baier von der Firma Buß Solar GmbH, Borken.
Anhand einer Präsentation gab Herr Baier einen umfassenden Überblick über das geplante Vorhaben.
Die Präsentation ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
| Zu Punkt 2.1. | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung des Bebauungsplanes |
Die Buß Solar GmbH, Projektiererin für erneuerbare Energien, plant in den Ortsgemeinden Daleiden und Irrhausen die Errichtung eines Solarparks.
In den Ortsgemeinde Daleiden und Irrhausen soll auf mehreren bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauleitplanerisch entwickelt werden.
Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen.
Die maximale Höhe der baulichen Anlagen, sowohl der Solarmodule als auch der Nebenanlagen wird auf 3,50 m begrenzt. Die Mindesthöhe der Module von 0,8 m dient der ausreichenden Belichtung der Vegetation unterhalb der Modultische.
Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt und mit Schafen beweidet oder gemäht werden. Das Gelände wird eingezäunt.
Die Gehölze werden zum Erhalt festgesetzt, wodurch Habitate für Vögel und Insekten erhalten bleiben.
Aufgrund von Abständen zwischen den Modulreihen sowie dem Abstand zwischen den Modulreihen und dem Zaun wird die eingezäunte Fläche nicht vollständig durch PV-Module überdeckt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Daleiden-Irrhausen“ sollen die planungs-rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage geschaffen werden. Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Der erforderliche Beschluss soll in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 10. April 2025 vom Verbandsgemeinderat gefasst werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.
Das Plangebiet des maßgeblichen Bebauungsplantes umfasst die Parzellen Gemarkung Daleiden, Flur 3, Parzellen-Nrn.: 30, 31 und 77, sowie Gemarkung Irrhausen, Flur 1, Parzellen-Nrn.: 12/1, 12/2, 13, 25, 31, 32 und 35.
Die vom Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossenen Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden eingehalten.
Alle Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens werden vom Investor getragen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Nach Beantwortung aller Fragen fasste der Rat den Beschluss zur Aufstellung des vorgestellten Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks in den Gemarkungen Daleiden und Irrhausen.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes sowie dem Vorabzug der textlichen Festsetzungen zu.
Als Bezeichnung des Bebauungsplanes wird „Solarpark Daleiden-Irrhausen“ festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten und evtl. notwendige Fachgutachten einzuholen.
Alle auftretenden Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.
Die Planentwurfsunterlagen sind Bestandteil der Niederschrift und werden im Bürger- und Ratsinformationssystem bereitgestellt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | 2 | - |
| Zu Punkt 2.2. | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 I BauGB |
„Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB eingeleitet werden soll.
Das Ergebnis ist als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | 2 | - |
| Zu Punkt 2.3. | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB |
„Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dass die Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB frühzeitig beteiligt werden soll.
Das Ergebnis ist als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | 2 | - |
| Zu Punkt 3. | Änderung des Bebauungsplanes "In der Bringsmich" - Grundsatzbeschluss |
Ab diesem Tagesordnungspunkt nahm der Vertreter der Verwaltung an der Ratssitzung teil.
Den Ratsmitgliedern liegt ein Antrag eines Bauwilligen im Neubaugebiet „In der Bringsmich“ zur Änderung der planerischen und textlichen Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes vor. Diesen Antrag nahm der Rat zum Anlass über eine mögliche grundsätzliche Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „In der Bringsmich“ zu beraten.
Der Vertreter der Verwaltung informierte die Ratsmitglieder über die möglichen Auswirkungen und Folgen einer Änderung des Bebauungsplanes für das gesamte Plangebiet und weitere Bauanträge.
Nach ausgiebiger Diskussion im Rat wurde der Beschluss gefasst, den Grundsatzbeschluss zur Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „In der Bringsmich“ zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
| Zu Punkt 5. | Verschiedenes |
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.