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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld

am Donnerstag, 03.07.2025, 16:30 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

2.

Beratung und Beschlussfassung zur 45. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Sondergebiet Aaronia AG", Planungsverband Bebauungsplan "Sondergebiet Aaronia AG" -

3.

Beratung und Beschlussfassung zur 46. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Kapellenweg", Ortsgemeinde Oberpierscheid

4.

Beratung und Beschlussfassung zur 47. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Repowering von 1 Windkraftanlage, Gemarkung Kopscheid

5.

Beratung und Beschlussfassung zur 48. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Schulstraße", Ortsgemeinde Preischeid

6.

Interkommunale Zusammenarbeit;

Einheitliche Software in der Sozialverwaltung des Kreises und der Stadt Bitburg sowie den Verbandsgemeinden (IKZ Lissa)

7.

Generalsanierung der Turnhalle Daleiden;

Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben

8.

Generalsanierung und Umsetzung Umnutzungskonzept der Grundschule Daleiden;

Finanzierungsbeschluss

9.

Auftragsvergaben

9.1

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld

Beschaffung Beladung TSF-W Üttfeld

9.2

Neubau Feuerwehrhaus Olmscheid, Auftragsermächtigung

9.3

Ermächtigung zur Auftragsvergabe für das Bauvorhaben "Rückbau der Teichkläranlage Arzfeld"

9.4

Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Erneuerbare Energien

10.

Rückbau Brückenbauwerk K116

11.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

12.

Regionales Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN)

13.

Mitteilungen der Verwaltung

13.1

Mitteilungen

Auftragsvergabe Feuerwehrhaus Dackscheid, Verputzarbeiten

13.2

Mitteilungen

Auftragsvergabe Feuerwehrhaus Olmscheid, Erd-, Mauer- und Betonarbeiten

14.

Anfragen der Ratsmitglieder

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

Aufgrund der Tatsache, dass die Zuhörer in der Ortsgemeinde Daleiden wohnhaft sind, informierte Bürgermeister Kuhl unaufgefordert über den derzeitigen Sachstand zur Sanierung der Turnhallen Daleiden.

Zu Punkt 2. Beratung und Beschlussfassung zur 45. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Sondergebiet Aaronia AG", Planungsverband Bebauungsplan "Sondergebiet Aaronia AG" -

Die Aaronia AG betreibt am Standort Euscheid / Strickscheid in der Verbandsgemeinde Arzfeld eine gewerbliche Produktionsstätte, an der elektronische Anlagen gefertigt werden.

Die Produktionsanlagen befinden sich derzeit überwiegend in der Gemarkung Euscheid. Hier ist auch der Hauptfirmensitz mit dem Verwaltungsgebäude angesiedelt. Die Anbindung des Firmengeländes an die Kreisstraße K 117, die der Erschließung dient, liegt in der Gemarkung Strickscheid. Hier ist auch eine größere Lagerhalle vorhanden.

Aufgrund betrieblicher Erfordernisse ist die Aaronia AG gezwungen, ihren Betriebsstandort zu erweitern. Zu diesem Zweck wurde eine westlich an das bestehende Firmengelände angrenzende Fläche erworben, auf der sich früher eine Weihnachtsbaumkultur befand. Künftig sollen hier bis zu 150 neue Arbeitskräfte beschäftigt werden.

Der Altstandort in der Gemarkung Strickscheid soll künftig weiterhin als Wohnung für den Betriebsinhaber sowie als Gästehaus für Besucher der Aaronia AG dienen. Hier sind zudem Konferenz- und Ausstellungsräume, Räume für Filmvorführungen und Veranstaltungen für den Kundenkreis sowie entsprechende Freianlagen vorhanden.

Letztere sollen künftig ausgebaut werden, um den Ansprüchen der internationalen Kunden gerecht zu werden.

Auf den Bau neuer Firmengebäude, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans aus dem Jahr 2004 noch geplant waren, soll hingegen verzichtet werden. Die Betriebstätigkeit wird künftig, bis auf das vorgenannte bestehende Gebäude, am neuen Betriebsstandort konzentriert.

Die Planung dient der Erweiterung eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs, der vorwiegend elektronische Anlagen entwickelt und produziert. Dieser ist aufgrund der ausschließlich innerhalb geschlossener Gebäude stattfindenden Tätigkeit bis auf den An- und Abfahrtsverkehr als nicht störend einzustufen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 45. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“ des Planungsverbandes „Bebauungsplan Sondergebiet Aaronia AG“ Kenntnis.

Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplans des o. g. Planungsverbandes rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 45. Teilfortschreibung des seit dem 12.02.2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich, eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.

Alle Kosten der 45. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Vorhabenträger getragen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

-

-

Zu Punkt 3. Beratung und Beschlussfassung zur 46. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Kapellenweg", Ortsgemeinde Oberpierscheid

Ein ortsansässiger Privatinvestor plant in der Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück Nrn.: 204/5 und 100/10 (tlw.) die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses.

Da die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im Einzelfall nicht gegeben ist, kann ein Baurecht nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erlangt werden.

Die Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sind dahingehend, dass lediglich eine neue Wohnbaufläche ausgewiesen wird.

(unmaßstäblicher Entwurf Erweiterung/Anpassung FNP)

(unmaßstäblicher Entwurf Abgrenzung Plangebiet BPlan)

Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan teilweise als Mischbaufläche und teilweise als Fläche für Landwirtschaft dargestellt ist.

Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenweg“. Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2025 bereits die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen.

Die Planungskosten zum Erlass des erforderlichen Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden komplett vom Investor getragen.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 46. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Kapellenweg“ der Ortsgemeinde Oberpierscheid Kenntnis.

Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Oberpierscheid rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 46. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.

Alle Kosten der 46. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

-

-

Zu Punkt 4. Beratung und Beschlussfassung zur 47. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Repowering von 1 Windkraftanlage, Gemarkung Kopscheid

In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt. Im Plan ist außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht zulässig ist.

Durch gesetzliche Regelungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz und der damit einhergehenden Änderungen des Baugesetzbuches (u.a. § 245e Abs. 1) können im Zuge einer sogenannten „isolierten Positivplanung“ auch in Flächennutzungsplänen mit Ausschlusswirkung zusätzliche Sondergebiete im Umfang bis maximal 25 % der Fläche der bestehenden Sondergebiete ausgewiesen werden.

Von dieser Regelung macht die VG Arzfeld bei der laufenden Planung des Sondergebietes für Windenergienutzung im Geweberwald in der Ortsgemeinde Plütscheid und verschiedenen Repoweringplanungen bereits Gebrauch.

Die gesetzlich zulässigen 25 % der bisher ausgewiesenen Sondergebiete im Umfang von 340 ha werden mit diesen Planungen noch nicht vollständig ausgeschöpft. Es können noch weiterhin ca. 950 m² als Sondergebiete ausgewiesen werden.

Auf der Gemarkung Kopscheid soll eine vorhandene alte Windenergieanlagen zurückgebaut und durch eine moderne WEA heutiger Größenordnung ersetzt werden (Repowering).

Der planungsrechtlich zulässige Abstand von der maximal 2-fachen Höhe der neuen Anlage zur Altanlage wird in diesem Fall eingehalten, allerdings liegt der neue Standort nicht in dem ausgewiesenen Sondergebiet für Windenergienutzung.

(Darstellung bisheriges Sondergebiet)

(Darstellung geplanter Repowering-Standort WKA)

Es ist daher ein weiteres Ziel der geplanten Änderung des FNP im Bereich des geplanten Repowering-Vorhabens zusätzliche Sondergebietsfläche im Zuge einer isolierten Positivplanung im Umfang von insgesamt maximal 950 m² auszuweisen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 47. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Arzfeld in Bezug „Repowering von 1 Windkraftanlage, Gemarkung Kopscheid“ Kenntnis.

Damit das Verfahren rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 47. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.

Alle Kosten der 47. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

-

-

Zu Punkt 5. Beratung und Beschlussfassung zur 48. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Schulstraße", Ortsgemeinde Preischeid

Zur Legalisierung eines gewerblich genutzten Gebäudes im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, Gemarkung Preischeid, Flur 1, Flurstück-Nr.: 264/3, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

(Darstellung der bereits errichteten Halle)

Es ist nicht vorgesehen neue Gebäude zu errichten; lediglich für die bereits, ohne erforderliche Baugenehmigung, errichteten baulichen Anlagen, soll ein Baurecht geschaffen werden.

Das Baufenster des maßgeblichen Bebauungsplanes wurde so festgelegt, dass die bestehenden Gebäude erfasst werden und keine zusätzliche Bebauung möglich ist.

Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt ist.

Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes notwendig.

(unmaßstäblicher Entwurf bisherige Darstellung im FNP)

(unmaßstäblicher Entwurf neue Darstellung im FNP)

Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße“. Der Ortsgemeinderat Preischeid hat bereits die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen.

Die Planungskosten zum Erlass des erforderlichen Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden komplett vom Investor getragen.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 48. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Schulstraße“ der Ortsgemeinde Preischeid Kenntnis.

Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Preischeid rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 48. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.

Alle Kosten der 48. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

-

-

Zu Punkt 6. Interkommunale Zusammenarbeit;

Einheitliche Software in der Sozialverwaltung des Kreises und der Stadt Bitburg sowie den Verbandsgemeinden (IKZ Lissa)

Durch die Satzung des Eifelkreises über die Durchführung von Sozialaufgaben werden den Verbandsgemeinden Arzfeld, Bitburger Land, Prüm, Speicher, Südeifel und der Stadt Bitburg als Delegationsnehmer Aufgaben, die dem Eifelkreis Bitburg-Prüm als örtlichem Träger der Sozialhilfe obliegen, zur Durchführung und Entscheidung im eigenen Namen übertragen.

Die Durchführung der übertragenen Aufgaben erfolgt eigenständig, weshalb aktuell unterschiedliche IT-Fachverfahren genutzt werden.

Die Notwendigkeit der Digitalisierung sowie die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfordern ein Umdenken in der Aufgabenerledigung. Insbesondere die Digitalisierung der Akten und die Anbindung an die Sozialhilfeplattform im Rahmen des OZG stellen jede Verwaltung vor Herausforderungen. Diese Umsetzung erfordert jeweils finanzielle und personelle Ressourcen.

Im Rahmen der vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Projekte zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) wird daher eine Kooperation zwischen dem Eifelkreis sowie den Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg angestrebt.

Durch die Nutzung der in der Kreisverwaltung bereits eingesetzten Softwares (Lissa, 2Charta, KIS) können die anderen Verwaltungen bei den genannten Herausforderungen entlastet und weitere erhebliche Synergieeffekte erzielt werden. Gleiches gilt für die Beschaffung der notwendigen Schnittstellen, die ansonsten jede Kommune in eigener Verantwortung beschaffen müsste.

Wesentliche Vorteile der Kooperation sind:

-

Wegfall der technischen Aufwendungen (Kosten für Softwarenutzung, Personalkosten IT-Abteilung) der Stadt- bzw. VG-Verwaltungen sowie der Aufwendungen für die halbjährlichen Abrechnungen

-

Zentrale Verwaltung der Software durch den Kreis reduziert die Notwendigkeit, in jeder VG-Verwaltung bzw. der Stadtverwaltung eigene IT-Ressourcen für Wartung und Support vorzuhalten

-

Synergieeffekte durch eine zentrale OZG-Anbindung

-

Zeitersparnis bei der Datenübermittlung, Erstellung von Statistiken sowie der Schnittstellenpflege

-

Bei der Vereinheitlichung der Software müssen die Mitarbeiter nur in eine Software eingearbeitet werden, was Schulungskosten und -aufwand reduziert

-

Zentrale Updates und Upgrades der Software müssen nur einmal implementiert werden, wodurch alle Verwaltungen stets auf dem neuesten Stand der Technik bleiben und die Kosten für diese deutlich reduziert werden

-

Informationssicherheit und Notfallmanagement für diesen Bereich werden zentral durch die Kreisverwaltung sichergestellt

-

Höhere und einheitliche Sicherheitsstufe durch die zentrale Verwaltung der Daten

-

Finanzielle Vorteile für die Stadt- bzw. VG-Verwaltungen durch den Wegfall von Liquiditätskrediten (Gesamtsumme ca. 9 Mio. €), weil die Auszahlungen direkt über den Kreishaushalt erfolgen

Geplant ist der Start im Echtbetrieb zum Jahreswechsel 2026. Mit der Stadtverwaltung Bitburg wäre ggfs. ein Pilotbetrieb ab November 2025 denkbar.

Inhaltlich wurde die Thematik eingehend mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsgemeinden bzw. der Stadt Bitburg besprochen. In diesem Zusammenhang wurde die Kreisverwaltung mit der Projektorganisation unter Einbeziehung der einzelnen Verwaltungen beauftragt.

Der IKZ-Antrag wurde fristgerecht eingereicht (Antragsfrist 15.06.). Der Förderzeitraum beträgt zwei Jahre. Wir rechnen mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Juli 2025, sodass der Förderzeitraum bis einschließlich Juni 2027 läuft. Das Projekt an sich ist auf Dauer angelegt, muss jedoch mindestens fünf Jahre lang aufrechterhalten werden. Die erforderlichen Beschlüsse der jeweiligen Gremien sind jedoch zwingende Voraussetzung für eine mögliche Bewilligung und deshalb nachzureichen.

Der Beschlussvorlage ist eine Kooperationsvereinbarung beigefügt, die unter dem Vorbehalt der IKZ-Förderung steht.

B. Regelung/Maßnahmen/Rechtsgrundlage

Ziel der Zusammenarbeit ist die Standardisierung der Software im Bereich der Sozialämter

Daraus resultierende Aufwendungen können gebündelt und im Rahmen einer IKZ-Förderung kompensiert werden. Langfristig werden deutliche Einsparmöglichkeiten durch die o. g. Synergieeffekte erwartet

C. Alternativen

Verzicht auf die zentrale und einheitliche Softwarelösung und Verbleib bei dem bisherigen Verfahren.

Das bedeutet, dass verschiedene Synergieeffekte (bspw. zentrale OZG-Anbindung durch die Kreisverwaltung, Einsparung von Liquiditätskrediten bei den Verbandsgemeinden / Stadt Bitburg) nicht vollständig genutzt werden können. Die anfallenden Kosten wären in eigener Verantwortung von den sieben beteiligten Kommunen separat zu tragen.

D. finanzielle / personelle Auswirkungen

Für die Vereinheitlichung der Software (Lizenzen, Schnittstellen und entsprechende Schulungen) entstehen einmalige Kosten in Höhe von ca. 130.000 €. Bei den monatlichen Wartungskosten ergäben sich erhebliche Einsparmöglichkeiten (ca. 70.000 € pro Jahr).

Die Personalkosten lassen sich in zwei Faktoren unterteilen.

Zum einen ist ein zeitlich befristeter Mehraufwand von ca. 1,0 VZÄ (Vollzeitäquivalent) für das Projektmanagement sowie ca. 0,5 VZÄ für die langfristige Betreuung nach der Implementierung in der Kreisverwaltung erforderlich.

Zum anderen entsteht ein kurzfristiger Mehraufwand (z. B. für die Datenerfassung und die Teilnahme an Schulungen) bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen von insgesamt ca. 1,1 VZÄ.

Bis zum Ende des Förderzeitraums rechnen wir mit Personalkosten in Höhe von ca. 206.000 €.

Die entstehenden Kosten könnten, sowohl beim Kreis als auch bei der Stadt- bzw. den VG-Verwaltungen, im Rahmen einer IKZ-Förderung für das Gesamtprojekt (bis zu 420.000 €) kompensiert werden.

Im Rahmen des IKZ-Antrags ist u. a. eine Vergleichsrechnung durchzuführen. Bei einer dezentralen Aufgabenerfüllung entstünden für alle beteiligten Kommunen bis zum Ende des Jahres 2027 Gesamtkosten in Höhe von ca. 920.000 €. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ergeben sich hingegen Einsparungen in Höhe von mehr als 460.000 €. Diese ergeben sich vor allem aus Software- bzw. Schnittstellenbeschaffung und deren Wartung. Für die folgenden Jahre ist weiterhin mit deutlichen Kosteneinsparungen zu rechnen, sodass die Zusammenarbeit auch über den Förderzeitraum hinaus deutliche Einsparpotenziale ermöglicht.

Sofern eine Förderung als IKZ-Pilotprojekt nicht bewilligt wird, sollen die Kosten für die Beschaffung von Lizenzen und Schnittstellen sowie für die Schulungen, die über den Bedarf des Eifelkreises hinaus gehen, durch die Kreisverwaltung übernommen werden. Kosten für den zusätzlichen Personalaufwand in den einzelnen Verwaltungen können nicht erstattet werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

  1. Der Verbandsgemeinderat Arzfeld ist mit dem geplanten Vorhaben einverstanden und unterstützt die Standardisierung der Software im Bereich Soziales ausdrücklich.
  2. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm stellt als Projektträger einen Antrag auf Förderung des IKZ-Modellprojektes. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner und übermittelt alle notwendigen Handlungen gegenüber der Bewilligungsbehörde.
  3. Sollte die IKZ-Förderung nicht bewilligt werden, sind die Kosten für die Beschaffung von Lizenzen und Schulungen, die über den eigenen Bedarf hinaus gehen, durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm zu tragen.
  4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die beigefügte Kooperationsvereinbarung mit den anderen Projektpartnern abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 7. Generalsanierung der Turnhalle Daleiden;

Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben

Mit der Baumaßnahme „Generalsanierung der Turnhalle Daleiden“ wurde Mitte 2022 begonnen. Die Kostenberechnung, die bisher als Grundlage für die Finanzierung diente, stammt vom 19.08.2020 und geht von Gesamtkosten von 3.705.000,00 € aus. Laut einer aktuell vorliegenden Kostenberechnung des Planungsbüros Schneider, Bitburg, ist mit Gesamtbaukosten von 5.233.437,90 € zu rechnen.

Ein wesentlicher Grund für die erhebliche Steigerung von rd. 41 % sind sicherlich die stark gestiegenen Baukosten. So ist der Baukostenindex (BKI) von August 2020 (90,5) bis zum Februar 2025 (132,6) um 42,1 Punkte gestiegen, was eine Steigerung von 46,52 bedeutet. Auch haben sich bei Durchführung der Bauarbeiten immer wieder Schäden bzw. Baumängel an der alten Bausubstanz ergeben, die zu erhöhten Kosten geführt haben.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Leistung der überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen, da ansonsten die Generalsanierung nicht fortgeführt und damit die Turnhalle nicht genutzt werden kann. In diesem Falle müsste auch die bereits in Anspruch genommene Bundesförderung zurückgezahlt werden.

Die im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vom Bundesministerium des Innern bewilligte Förderung von 3.000.000,00 € ist ein Höchstbetrag, d. h. eine Erhöhung der Fördersumme ist nicht möglich.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Leistung von überplanmäßigen Ausgaben für die Generalsanierung der Turnhalle in dem genannten Umfange zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Fertigstellung der Baumaßnahme benötigten Finanzmittel im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes zur Verfügung zu stellen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

2

Zu Punkt 9. Auftragsvergaben

Zu Punkt 9.1. Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld

Beschaffung Beladung TSF-W Üttfeld

Für die Freiwillige Feuerwehr Üttfeld wird ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) angeschafft.

Da das jetzige in Üttfeld stationierte TSF nach Kesfeld und das in Kesfeld stationierte GW-TS nach Leidenborn um stationiert werden, muss eine neue Beladung angeschafft werden.

Eine erfolgte Ausschreibung führte zu folgendem Ergebnis:

Am Submissionstermin am 15.05.2025 um 11:00 Uhr lagen für die insgesamte vier Lose Angebote von sechs Anbietern vor. Die jeweils günstigsten Angebote sind wie folgt:

Los 1 (Material allg.):

W. Schmitt Feuerwehrtechnik GmbH  —  20.624,20 €

Los 2 (Atemschutz):

CER GmbH  —  13.835,18 €

Los 3 (Wärmebildkamera):

Handelsunternehmen Adelkamp  —  1.694,44 €

Los 4 (Lüfter):

Albert Ziegler GmbH  —  3.504,10 €

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragserteilung für

- Los 1 W. Schmitt Feuerwehrtechnik GmbH i. H. v. 20.624,20 €

- Los 2 CER GmbH i. H. v. 13.835,18 €

- Los 3 Handelsunternehmen Adelkamp i. H. v. 1.694,44 €

- Los 4 Albert Ziegler GmbH i. H. v. 3.504,10 €

für die Beschaffung der Beladung für das Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser der Freiwilligen Feuerwehr Üttfeld zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 9.2. Neubau Feuerwehrhaus Olmscheid, Auftragsermächtigung

Die Ausschreibungen der Gewerke zum Neubau des Feuerwehrhauses werden in zeitlicher Reihenfolge des Baufortschrittes des beauftragten Planungsbüros Berg, Waxweiler, ausgeschrieben.

Aktuell sind die Gewerke Zimmerer, Dachdecker, Heizung/Sanitär/Lüftung, Elektro und Gerüst ausgeschrieben.

Damit die Auftragserteilung für die gesamte Maßnahme im Rahmen der Bindefristen erfolgen kann, wird der Verbandsgemeinderat gebeten, Bürgermeister Johannes Kuhl eine Auftragsermächtigung für die Beauftragung aller Gewerke zu erteilen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld ermächtigt Bürgermeister Johannes Kuhl mit der Auftragserteilung der Gewerke im Rahmen der Maßnahme Neubau Feuerwehrhaus Olmscheid.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 9.3. Ermächtigung zur Auftragsvergabe für das Bauvorhaben "Rückbau der Teichkläranlage Arzfeld"

Nachdem inzwischen sämtliche Abwasserströme der neuen Kläranlage Arzfeld zugeleitet werden, kann ein Rückbau der alten Teichkläranlage erfolgen. Hierbei ist ein Abbruch und die Entsorgung von Betriebsgebäude, Rechen, Rundsandfang, Einlauf- und Ablaufbauwerken, Geländern, Zaunanlage, Messrinne und Schachtbauwerken vorgesehen.

Weiterhin sind alle Randsteine, Pflasterbeläge und Rasengittersteine aufzunehmen, zu zerkleinern und im Bereich der Becken einzubauen. Folien, Leitungen und Leerrohre aus Kunststoff sind aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Anschließend werden die bestehenden Becken zurückgebaut und möglichst an das Ursprungsgelände angepasst.

Die Kosten für den Rückbau der Teichkläranlage werden auf etwa 155.000 € (brutto) geschätzt; hierbei wurde die ursprüngliche Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 an die aktuellen Preisentwicklungen und Preissteigerungen der vergangenen fünf Jahre angepasst.

Eine Bauausführung der Rückbauarbeiten ist aufgrund der durchzuführenden Erdarbeiten witterungsbedingt im Zeitraum Sommer / Herbst 2025 erforderlich, bei einer Verschiebung der Arbeiten in das Jahr 2026 kann eine Kostensteigerung nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund dieses angedachten Zeitrahmens erfolgte am 16.06.2025 die Veröffentlichung einer öffentlichen Ausschreibung zur Durchführung der Rückbauarbeiten. Eine Angebotsöffnung (Submission) ist für den 15.07.2025 vorgesehen. Da die nächsten Sitzungen von Verbandsgemeinderat und Werkausschuss erst im September vorgesehen sind, würde eine Auftragsvergabe in einer dieser Sitzungen dazu führen, dass eine Bauausführung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen kann. Daher wird dem Verbandsgemeinderat die Ermächtigung der Werkleitung zur entsprechenden Auftragsvergabe empfohlen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld ermächtigt die Werkleitung des Verbandsgemeindewerkes nach öffentlicher Ausschreibung den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und den Bieter dieses Angebotes mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 9.4. Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Erneuerbare Energien

Mit Veröffentlichung der 4. Teilfortschreibung zum LEP IV am 30.01.23 sowie dem Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetz im Februar 2023 haben sich die Anforderungen an die Windenergieplanung grundlegend geändert. Um auf diese Änderungen zu reagieren, sollen die bestehende Teilfortschreibung aus dem Jahr 2016 und die Änderungen 2024 (RotorOut-Regelung und Teilfortschreibung Geweberwald) fortgeschrieben werden. Grundlage der Fortschreibung ist das im Jahr 2025 erarbeitete flächendeckende Standortkonzept für Windenergienutzung.

FNP-Teilfortschreibung Windenergie der VG Arzfeld: Arbeitsschritte mit Honorierung

Nr.

Leistung

1

Erstellung der Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung (städtebauliche Begründung, zeichnerische Darstellung) auf der Grundlage des bereits erarbeiteten Standortkonzeptes

2

Erstellung des Umweltberichts je neuer Eignungsfläche 3.600 €; es wird von vier neuen Eignungsflächen ausgegangen. Dies beinhaltet auch - die Durchführung einer allgemeinen artenschutzrechtlichen Beurteilung der Planung auf Grundlage vorliegender Daten potenziell betroffener Arten sowie der Ergebnisse ggf. vorliegender Einzelgutachten. Separate Erfassungen und Kartierungen sind nicht Teil des hier benannten Leistungsumfangs. - ggf. FFH-Vorprüfungen

3

Optional Sichtfeldanalyse und Fotovisualisierung zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild: je Eignungsfläche 2.400 €

4

Erstellung der Unterlagen für die Offenlage (Anpassung/Ergänzung städtebauliche Begründung und Umweltbericht, Planurkunde)

5

Begleitung des FNP-Änderungsverfahrens: Erstellung der Abwägungstabellen, Formulierung von Beschlussvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren und Abstimmung mit dem Auftraggeber

6

Erstellung der Genehmigungsunterlagen einschließlich der zusammenfassenden Erklärung

7

Teilnahme an Besprechungen sowie Sitzungen der relevanten Gremien (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Anfahrt); In den Grundleistungen enthalten ist die Teilnahme an zwei Abstimmungsterminen mit dem AG

Summe

zzgl. Nebenkosten (5%)

Summe netto

zzgl. Ust. (19 %)

Summe brutto

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Erneuerbare Energien - an das Planungsbüro BGH-Plan zum Angebotspreis von 23.520,00 Euro netto zu vergeben.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 10. Rückbau Brückenbauwerk K116

Bürgermeister Kuhl informierte, dass aufgrund einer Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität (LBM) grundsätzlich einer Sanierung mit Fördermitteln nicht zugestimmt werden kann. Auch eine Sanierung des Radweges über das Viadukt kann nicht in Aussicht gestellt werden. Mit Bedauern nahm der Verbandsgemeinderat dies zur Kenntnis.

Außerdem wird in Kürze der Abbruch des Bauwerkes angegangen werden müssen. Alternativen sind hier nicht ersichtlich.

Zu Punkt 11. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Verbandsgemeinde Arzfeld erhält folgende Spenden:

- für das Jugendparlament einen Betrag in Höhe von  —  300,00 €

- für das Jugendparlament einen Betrag in Höhe von  —  500,00 €

- für die Grundschule Arzfeld einen Betrag in Höhe von  —  1.000,00 €

- für die Grundschule Lützkampen einen Betrag in Höhe von  —  1.000,00 €

Diese Spenden wurden zunächst als vorläufige Spenden gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spenden noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden können, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Verbandsgemeinderat Arzfeld umgehend gefasst wird.

Die Spenden sind der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Annahme der Spenden zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 12. Regionales Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN)

Bürgermeister Kuhl gab hierzu allgemeine Informationen.

Ratsmitglied Brandt bewertete die Maßnahme insgesamt positiv, insbesondere für die Ortsgemeinden, die Projekte in Angriff nehmen wollen und sollen.

Bürgermeister Kuhl erläuterte abschließend die weitere Vorgehensweise.

Zu Punkt 13. Mitteilungen der Verwaltung

Zu Punkt 13.1. Mitteilungen

Auftragsvergabe Feuerwehrhaus Dackscheid, Verputzarbeiten

In seiner Sitzung am 18.04.2024 hat der Verbandsgemeinderat eine Auftragsermächtigung für die Gewerke zur Erweiterung des Feuerwehrhauses Dackscheid an Bürgermeister Johannes Kuhl erteilt.

Der Verbandsgemeinderat wird über die Auftragserteilung der Verputzarbeiten informiert.

Am 23.04.2025 wurden die Verputzarbeiten (Innen- und Außenputz) beschränkt an 4 Firmen ausgeschrieben. Zur Submission am 15.05.2025 lag nur ein Angebot vor. Da dieses Angebot mit 76 % über den kalkulierten Kosten lag, wurde die Ausschreibung aufgehoben.

Nach einer erneuten beschränkten Ausschreibung am 21.05.2025 an 5 Firmen lag am 12.06.2025 ein

Angebot vor. Das Angebot wurde zur Wertung zugelassen. Die Firma ist präqualifiziert und die Zuverlässigkeit wird bestätigt. Der Auftrag wurde an die Firma Dahm, Bernkastel-Kues, erteilt.

Die Auftragssumme beträgt. 30.509,30 Euro.

Der Verbandsgemeinderat nahm hiervon zustimmend Kenntnis.

Zu Punkt 13.2. Mitteilungen

Auftragsvergabe Feuerwehrhaus Olmscheid, Erd-, Mauer- und Betonarbeiten

Für den Neubau des Feuerwehrhauses Olmscheid, wurde das Gewerk Erd-, Mauer- und Betonarbeiten öffentlich im Ausschreibungsportal Subreport am 03.04.2025 ausgeschrieben.

Die Submission erfolgte am 30.04.2025. Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch von Planungsbüro Berg, Waxweiler, geprüft. Die formelle Prüfung der Angebote und die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Alle 7 eingereichte Angebote wurden zur Wertung zugelassen.

Die Eignung der mindestbietenden Firma ist bekannt. Eine zuverlässige Zusammenarbeit in der Vergangenheit wird bestätigt.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung Bürgermeister Kuhl ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Der Auftrag wurde am 22.05.2025 an die Fa. Olmscheider Baugesellschaft, Olmscheid, erteilt. Der Auftragssumme beträgt 184.629,86 Euro.

Der Verbandsgemeinderat nahm von den Ausführungen zustimmend Kenntnis.

Zu Punkt 14. Anfragen der Ratsmitglieder

a)

Das Ratsmitglied Jennifer Gompelmann fragte nach hinsichtlich der Bekämpfung des Riesenbärenklaus.

Bürgermeister Kuhl informierte hier über den Sachstand der Bekämpfung, die derzeit durch die Wasserwirtschaftsverwaltung vorgenommen wird.

b)

Ratsmitglied Lothar Brandt fragte nach hinsichtlich der Stationierung eines Geldautomaten in der Ortsgemeinde Waxweiler. Dieser wurde abgebaut, ein Ersatz ist notwendig, ist jedoch noch nicht in Aussicht gestellt worden.

Seitens der Verwaltung wurden entsprechende Nachforschungen zugesagt.