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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Bereich:

Ortsgemeinde Dackscheid

Teilbereich:

BebauungsplanKapellenstraße / K 122

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -

Beschluss über die Aufstellung der 28. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenstraße / K 122":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13. Juli 2023 beschlossen, das Verfahren der 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Dackscheid, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenstraße / K 122“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 28. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenstraße / K 122“:

Die Spielfeldfläche „Sportplatz“ soll aufgrund der vor Jahren erfolgten Nutzungsaufgabe in eine Grünfläche umgewidmet werden. Außerdem befinden sich auf dem Gelände ehemaligen Umkleidegebäude, welche bereits zu Wohnzwecken umgenutzt wurden. Zusätzlich weitere Nebengebäude, die nicht über eine baurechtliche Genehmigung verfügen.

Um für diese Bauten die Voraussetzung für eine baurechtliche Genehmigung zu schaffen und der tatsächlichen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes Rechnung zu tragen, sind bauleitplanerische Verfahren erforderlich.

Im Vorfeld zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße / K 122“ soll die im FNP als Sportplatz gekennzeichnete Fläche als Grünfläche dargestellt werden. Für die vorhandene Bebauung wird eine Wohnbaufläche ausgewiesen.

Die Ortsgemeinde Dackscheid möchte im Zuge der Ausweisung von Wohnbauflächen für die Bestandsgebäude auf dem ehemaligen Sportpatz zusätzlich eine weitere Wohnbaufläche auf dem unmittelbar angrenzenden Flurstück der Gemarkung Dackscheid, Flur 51, Nr. 66, ausweisen. Auf dem Grundstück befindet sich eine Althofstelle mit Wohn- und Nebengebäuden.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB), ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße / K 122“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 28. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenstraße / K 122“:

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst in der Gemarkung Dackscheid, Flur 51, die Flurstücke 55 und 66 (tlw.).

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 13. Juli 2023 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 28. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenstraße / K 122“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

30. September 2025 bis einschließlich 31. Oktober 2025

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 28. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenstraße / K 122“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können während der o. g. Frist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 28. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenstraße / K 122“, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 26. September 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister