Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 1 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 227) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt 2023
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 313.041
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 230.171
der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf — 82.870
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 313.000
die ordentlichen Auszahlungen auf — 226.215
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 86.785
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 86.785
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — -86.785
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite für 2023 auf — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2023 nicht veranschlagt.
Eine Ausschüttung an die Verbandsmitglieder für das Haushaltsjahr 2023 findet nicht statt.
| (Euro) | |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 2021 | 3.469.848,11 |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 2022 | 3.534.561,11 |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2023 | 3.617.431,11 |
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 30.01.2023 bis 08.02.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.