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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Dackscheid

am Dienstag, 25.11.2025, 14:30 Uhr, im Mehrzweckgebäude Dackscheid

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

2.1 Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

2.2 Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

3.

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2024

4.

Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2026/2027 als Doppelhaushalt gemäß § 7 GemHVO

4.1 Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

4.2 Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes

5.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

6.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Es lagen keine Mitteilungen vor.

Zu Punkt 2.1. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Ortsgemeinde Dackscheid erhält eine Spende in Höhe von 150,00 Euro für den Altentag.

Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spende noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden kann, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Dackscheid umgehend gefasst wird. Die Spende ist der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 30.10.2024 angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Dackscheid stimmt der Annahme der Spende zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 2.2. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Ortsgemeinde Dackscheid erhält Spenden in Höhe von insgesamt 150,00 Euro für die Brauchtumspflege.

Diese Spenden wurden zunächst als vorläufige Spenden gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spenden noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden können, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Dackscheid umgehend gefasst wird. Die Spenden sind der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 11.12.2024 angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Dackscheid stimmt der Annahme der Spende zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 3. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2024

Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2024 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

a) Feststellung Jahresabschluss 2024:

Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2024 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

b) Entlastungserteilung:

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie der Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Ortsbürgermeister und die Beigeordnete nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.

Zu Punkt 4. Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2026/2027 als Doppelhaushalt gemäß § 7 GemHVO

Zu Punkt 4.1. Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.

Zu Punkt 4.2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2026/2027 als Doppelhaushalt wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.

Zu Punkt 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Hierzu lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 6. Verschiedenes

1.) Anschaffung im Rahmen des Förderprogrammes des Landes „Dorfbudget“

Der Ortsgemeinderat schlägt für das Förderprogramm „Dorfbudget“ vor:

-

Finanzierung Altentag

-

Anschaffung eines Beamers für das Mehrzweckgebäude

-

Weihnachtsbaumaktion für die Dorfgemeinschaft

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

2.) m Rahmen der Kriegsgräbersammlung wurde ein Betrag in Höhe von 205,00 EUR an die Verwaltung übergeben.