Tagesordnung
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Ernennung des urgewählten Ortsbürgermeisters |
| 3. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 4. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
| 5. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
| 6. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 7. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 8. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Edgar Krings verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
Gieren, Andrea
Kootz, Dietmar
Schlotterer, Marina
Steffes, Klemens
Thibol, Walter
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Das gewählte Ratsmitglied Michael Reiten fehlte entschuldigt. Die Verpflichtung als Ratsmitglied muss in der nächsten Sitzung nachgeholt werden.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
Zu Punkt 2. Ernennung des urgewählten Ortsbürgermeisters
Der unmittelbar von der Bürgerschaft wiedergewählte neue Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen.
Der geschäftsführende erste Beigeordnete Walter Thibol nahm die Ernennung des wiedergewählten Ortsbürgermeisters Edgar Krings vor.
Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.
Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.
Anschließend übernahm der neue Ortsbürgermeister den Vorsitz.
Zu Punkt 3. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und
- dem Schriftführer.
Beschluss:
Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.
Es wurden gewählt:
- als Vorsitzender Ortsbürgermeister Edgar Krings
- als Beisitzer die Ratsmitglieder Andrea Gierenz und Marina Schlotterer
- als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung Christoph Thommes
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 4. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Walter Thibol
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 5 Stimmen |
| Enthaltungen: | 0 Stimmen |
| gültig somit: | 5 Stimmen |
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf | |
| Walter Thibol | 5 Stimmen |
Damit war Walter Thibol zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ausgehändigt.
Zu Punkt 5. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
- Klemens Steffes
- Andrea Gierenz
- Michael Reiten
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 6. Erlass einer Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
Zu Punkt 8. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.