| Tagesordnung | |
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Ernennung der urgewählten Ortsbürgermeisterin |
| 3. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 4. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der zwei Beigeordneten |
| 5. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
| 6. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 7. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 8. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
| Roland | Bormann |
| Thorsten | Heiles |
| Marie-Kristin | Klerf |
| Dr. Dirk | Kremer |
| Christian | Nosbüsch |
| Heiko | Pint |
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
Zu Punkt 2. Ernennung der urgewählten Ortsbürgermeisterin
Die unmittelbar von der Bürgerschaft wiedergewählte neue Ortsbürgermeisterin ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen.
Der geschäftsführende erste Beigeordnete Dr. Dirk Kremer nahm die Ernennung der wiedergewählten Ortsbürgermeisterin Silke Nelles vor.
Die Ernennungsurkunde wurde ihr ausgehändigt.
Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.
Anschließend übernahm die neue Ortsbürgermeisterin den Vorsitz.
Zu Punkt 3. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
| - | dem Vorsitzenden, |
| - | zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und |
| - | dem Schriftführer. |
Beschluss:
Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.
| Es wurden gewählt: | ||
| - | als Vorsitzende Ortsbürgermeisterin | Silke Nelles |
| - | als Beisitzer die Ratsmitglieder | Christian Nosbüsch und Dr. Dirk Kremer |
| - | als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung | Annalena Munkler |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig. |
Zu Punkt 4. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der zwei Beigeordneten
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung sind zwei Beigeordnete zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Thorsten Heiles
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 6 Stimmen |
| Enthaltungen: | 0 Stimmen |
| gültig somit: | 6 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
| Thorsten Heiles | 6 Stimmen |
Damit war Thorsten Heiles zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Der ehrenamtliche 1. Beigeordnete wurde von Bürgermeisterin Silke Nelles ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Zur Wahl des 2. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Marie-Kristin Klerf
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 6 Stimmen |
| Enthaltungen: | 0 Stimmen |
| gültig somit: | 6 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
| Marie-Kristin Klerf | 6 Stimmen. |
Damit war Marie-Kristin Klerf zur 2. Beigeordneten gewählt. Sie nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Die ehrenamtliche 2. Beigeordnete wurde von Bürgermeisterin Silke Nelles ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Zu Punkt 5. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig. |
Zu Punkt 6. Erlass einer Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig. |
Zu Punkt 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu diesem Beratungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor.
Zu Punkt 8. Verschiedenes
Die Vorsitzende informierte über ein Wahlhelferfest am 20.09.2024 in Dasburg, zu dem alle alten und neuen Ratsmitglieder, sowie alle Wahlhelfer eingeladen sind.
Weitere Termine, die in kommenden Besprechungen geplant werden sollen sind:
| - | Kirmesfußballspiel auf der Dasburger Kirmes (07./08.09.2024) |
| - | Aktivtag am 06., 13. oder 20.10.2024 |
| - | Interne Ratssitzung mit allen neuen Mitgliedern |
Des Weiteren wurde über das neue Amt des Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss von Marie-Kristin Klerf informiert. Silke Nelles übernimmt die Vertretung.