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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-

Bekanntmachung

Erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nebst erneuter verkürzter öffentlicher Auslegung der Planunterlagen der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB:

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13. Juli 2023 und 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, zu betreiben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 23. Juli 2024 bis einschließlich 23. August 2024.

Mit Schreiben vom 17. Juli 2024 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die berührten Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und aufgefordert bis spätestens 24. August 2024 eine Stellungnahme abzugeben.

Durch einen technischen Fehler bei der Erstellung des Ausdrucks des Plandokuments für die Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurde die Teilfläche C-2 des Sondergebietes nicht korrekt dargestellt. Dieser technische Fehler in der Printversion wird korrigiert und erneut der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Es handelt sich um keine inhaltliche Änderung der Planung.

Aufgrund dieses Fehlers erfolgt eine erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nebst erneuter verkürzter öffentlicher Auslegung der berichtigten Planunterlagen.

Ziel der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-:

Die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ im Jahr 2016 Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen.

Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten.

Die Verbandsgemeinde Arzfeld möchte als Folge der geänderten politischen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung zusätzliche Flächen, ergänzend zu den bestehenden Sondergebieten, zur Verfügung stellen.

Von der bisher geltenden 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ aus dem Jahr 2016 wird dabei insoweit abgewichen, als dass in einem bisherigen Ausschlussbereich für Windenergie ein zusätzliches Sondergebiet für Windenergie „Plütscheid-Geweberwald“ mit einer Fläche von 81 ha ausgewiesen werden soll.

Die Grundzüge der Planung bleiben gemäß § 245e Abs.1 BauGB gewahrt, weil

mit den geplanten 81 ha des neuen Sondergebietes nicht mehr als 25 % der bisher ausgewiesenen Flächen (= 340 ha) zusätzlich dargestellt werden.

vom ursprünglichen Planungskonzept mit den dort angewendeten „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien nicht abgewichen wird.

die 2016 festgestellten Konflikte, die im Rahmen der Abwägung zum Ausschluss der Fläche geführt hat, durch Wegfall von Restriktionen und durch neue Erkenntnisse (siehe Abschnitt 2) neu bewertet werden können.

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat deshalb in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Teilbereich „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben.

Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgte eine Betrachtung möglicher Umwelteinwirkungen, die sich aus der Ausweisung dieses zusätzlichen Sondergebietes ergeben.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für keines der betrachteten Umweltschutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.

Die Anpassung an das WindGB (Rotor-Out-Regelung) erfolgt in einem gesonderten FNP-Änderungsverfahren.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-:

Der räumliche Änderungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.

(unmaßstäbliche Verkleinerungen des Sondergebietes „Windkraft Geweberwald)

Der von dem Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossene Kriterienkatalog („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien), der der Ausweisung zugrunde liegt wird nicht geändert.

Die neu auszuweisende Fläche „Geweberwald“ entspricht vollumfänglich dem Kriterienkatalog.

Diese Fläche wurde im Zuge der 3. Teilfortschreibung des FNP im Jahre 2016 im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren genommen und nicht wegen Überlagerung mit Ausschlusskriterien ausgeschlossen.

Bei der Konfliktbewertung dieser Faktoren (die zum damaligen Verzicht der Fläche „Geweberwald“ geführt haben) haben sich seit 2016 weitreichende Änderungen ergeben, so dass das Konfliktpotential gegenüber der Windenergienutzung heute als deutlich geringer einzustufen ist.

Die nach dieser Neubewertung verbleibenden Konflikte sind auf der Ebene der Einzelgenehmigung lösbar.

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren der Entwurf des Bauleitplans einer Umweltprüfung zu unterziehen. Dabei sollen die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs.4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

Folgende umweltbezogene Informationen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der VG Arzfeld veröffentlicht:

- Städtebauliche Begründung mit integriertem Umweltbericht

Sie enthält die Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, die durch die Neuausweisung des Sondergebietes Plütscheid-Geweberwald entstehen können.

Im Einzelnen werden Aussagen zu den Umweltschutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Grund- und Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch und seine Gesundheit getroffen. Mögliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter, die bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans absehbar sind, werden beschrieben und es werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von schädlichen Umwelteinwirkungen vorgeschlagen, die auf der Ebene der Bauleitplanung und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplanung berücksichtigt werden sollen.

- Landschaftsplan – Teilfortschreibung Windenergie 2016

Der Landschaftsplan als Umweltfachgutachten zum Flächennutzungsplan beschreibt die gesamträumlichen Zusammenhänge der Umweltschutzgüter in der Verbandsgemeinde. Dabei werden in Hinblick auf die Windenergienutzung besonders das Landschaftsbild, der Biotopverbund und die Kernlebensräume windkraftsensibler Arten betrachtet und geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Eingriffen durch die Windenergienutzung aufgezeigt.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 I und 4 I BauGB und Beteiligung nach §§ 3 II und 4 II BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:

Themenübergreifend:

- Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Hinweise zu Inhalten des Umweltberichts, zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 6 WindBG sowie mögliche Auswirkungen auf ökologisch bedeutsame Waldbiotope, auf den Biotopverbund, auf das Landschaftsbild sowie auf Grundwasser und Oberflächengewässer; des Weiteren wird auf mögliche Störungen des Schwarzstorchs und auf die Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des Naturparks Südeifel hingewiesen

- Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Hinweise zu Belangen des Artenschutzes und zu möglichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung sowie zu denkmalpflegerischen Belangen und zum Brandschutz (Verfahren § 3 II und § 4 II BauGB)

- Planungsgemeinschaft Region Trier

Hinweise zur Betroffenheit von Gebieten, die besonders für Freizeit- und Erholungsnutzung geeignet sind, zum Grundwasserschutz und zu Schutzabständen zur Wohnbebauung

- Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld und Kommunale Netze Eifel AÖR

Hinweise zum Brandschutz

- Forstamt Bitburg

Hinweise zu Waldfunktionen, Erschließungs- und Geländesituation, Waldbeständen und möglichen Auswirkungen auf diese Bestände

Schutzgut Mensch:

- SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht

Hinweise zum Immissionsschutz (Lärm, Schattenwurf und Eisabwurf) und ggf. entstehende Konfliktfälle

- Verbandsgemeinde Südeifel

Hinweis auf notwendige Siedlungsabstände

- Private Anregung

Hinweis zum Schutzabstand zu Wohnbauflächen

(Verfahren § 3 II und § 4 II BauGB)

Schutzgut Wasser:

- SGD Nord Regionalstelle Abwasser, Wasser, Abfall

Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, zur Starkregenvorsorge, zum Schutz von Oberflächengewässern und zu evtl. Bodenbelastungen an Altstandorten

Schutzgut Boden:

- Landesamt für Geologie und Bergbau

Hinweise zu Rohstoffabbauflächen, zu Baugrunduntersuchungen und zu Hangrutschungsge-fährdung

- Landesamt für Geologie und Bergbau

Hinweise zu Rohstoffabbauflächen, zu Baugrunduntersuchungen, zu Hangrutschungsgefährdung und zur Erdbebenüberwachung

(Verfahren § 3 II und § 4 II BauGB)

Schutzgut Fläche:

- Landwirtschaftskammer

Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen bzw. zu Ersatzgeldzahlungen

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

- Forstamt Neuerburg

Angaben zum Vorkommen von Waldbeständen bzw. Waldbiotoptypen im Sondergebiet

Schutzgut Landschaft, Erholung und kulturelles Erbe

- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE)

Es liegen bislang keine Hinweise vor, dass archäologische Fundstellen betroffen wären.

- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE)

Hinweise zum Umgang mit archäologischen Fundstellen.

(Verfahren § 3 II und § 4 II BauGB)

Erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nebst erneuter verkürzter öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, sowie erneute verkürzte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 26. September 2024 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung des berichtigten Planentwurfes, die erneute verkürzte Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst erneuter verkürzter öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, sowie die erneute verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nebst den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB), gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht, im Rahmen der erneuten verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit und der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

8. Oktober 2024 bis einschließlich 24. Oktober 2024

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der berichtigte Entwurf der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese erneute verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung und erneute verkürzte öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der erneuten verkürzten Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-, die sich auf die berichtigte Teilfläche C-2 des Plandokuments beziehen, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen, die sich auf die berichtigte Teilfläche C-2 des Plandokuments beziehen, auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Planungsträger deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Arzfeld, 27. September 2024
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister