Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s |
| 4. | Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
| 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
| 6. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
| 7. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 8. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 9. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Marco Steins Beigeordnete verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die anwesenden neu gewählten Ratsmitglieder
| Hüllen | Dieter |
| Klein | Christine |
| Klein | Daniela |
| Schares | Gertrud |
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
Dem scheidenden Ortsbürgermeister Marco Steins sprach er Dank und Anerkennung für sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde aus.
Zu Punkt 2. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
| - | dem Vorsitzenden, |
| - | zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und |
| - | dem Schriftführer. |
Beschluss:
Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.
Es wurden gewählt:
| - | als Vorsitzender geschäftsführender Ortsbürgermeister | Marco Steins |
| - | als Beisitzer die Ratsmitglieder | Daniela Klein und Christine Klein |
| - | als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung | Herbert Gierenz |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig. | ||
Zu Punkt 3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 2 GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und auf die nächste Sitzung vertagt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 4. Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Nach der Absetzung des vorhergehenden Tagesordnungspunktes ergab sich hierzu kein Bedarf.
Zu Punkt 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53
Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Jörg Stehr
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
Abgegeben wurden: — 4 Stimmen
Enthaltungen: — 0 Stimmen
gültig somit: — 4 Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf Jörg Stehr 4 Stimmen.
Damit war Jörg Stehr zum 1. Beigeordneten gewählt. Er war urlaubsbedingt nicht zur Sitzung anwesend, erklärte aber fernmündlich die Annahme der Wahl.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung des Beigeordneten erfolgt in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates.
Zu Punkt 6. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 7. Erlass einer Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Hierzu lagen keine Beratungspunkte vor.
Zu Punkt 9. Verschiedenes
Hierzu lagen keine Beratungspunkte vor.