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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Niederpierscheid

am Donnerstag, 18.07.2024, 16:45 Uhr,

im Mehrzweckgebäude Niederpierscheid

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

3.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s

4.

Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

5.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

6.

Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

7.

Erlass einer Geschäftsordnung

8.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

9.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Marco Steins Beigeordnete verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die anwesenden neu gewählten Ratsmitglieder

Hüllen

Dieter

Klein

Christine

Klein

Daniela

Schares

Gertrud

im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Dem scheidenden Ortsbürgermeister Marco Steins sprach er Dank und Anerkennung für sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde aus.

Zu Punkt 2. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).

Der Wahlvorstand besteht aus

-

dem Vorsitzenden,

-

zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und

-

dem Schriftführer.

Beschluss:

Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.

Es wurden gewählt:

-

als Vorsitzender geschäftsführender Ortsbürgermeister

Marco Steins

-

als Beisitzer die Ratsmitglieder

Daniela Klein und Christine Klein

-

als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung

Herbert Gierenz

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 2 GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und auf die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 4. Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Nach der Absetzung des vorhergehenden Tagesordnungspunktes ergab sich hierzu kein Bedarf.

Zu Punkt 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53

Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Jörg Stehr

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:  —  4 Stimmen

Enthaltungen:  — 0 Stimmen

gültig somit:  — 4 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf Jörg Stehr 4 Stimmen.

Damit war Jörg Stehr zum 1. Beigeordneten gewählt. Er war urlaubsbedingt nicht zur Sitzung anwesend, erklärte aber fernmündlich die Annahme der Wahl.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Die Ernennung, Vereidigung und Einführung des Beigeordneten erfolgt in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates.

Zu Punkt 6. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:

  • Dieter Hüllen
  • Gertrud Schares
  • Marco Steins

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 7. Erlass einer Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.

Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Hierzu lagen keine Beratungspunkte vor.

Zu Punkt 9. Verschiedenes

Hierzu lagen keine Beratungspunkte vor.