Wegen der immer wieder festgestellten Straßenverschmutzungen während der Erntezeit und der anschließenden Feldbestellung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge weisen wir auf Folgendes hin:
Die Straßenverkehrsordnung schreibt unter anderem vor, dass es verboten ist, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen und dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Deshalb sind vor Verlassen des Ackers Arbeitsgeräte und Reifen von losem Erdreich zu reinigen. Verantwortlich dafür ist der Fahrer. Insbesondere beim Abfahren von Erntegut durch Abfuhrgemeinschaften sollte eine Person schriftlich mit der Säuberung der Fahrbahn beauftragt werden.
Das Gleiche gilt für die Ladung. Diese sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen zu sichern.
Verlorenes Getreide oder Hackfrüchte stellen für andere Verkehrsteilnehmer eine große Gefahr dar. Rutschen oder gefährliche Ausweichmanöver sind die Folge.
Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig, mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Bei festgestellten Zuwiderhandlungen muss der Verursacher mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.