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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Kesfeld

am Donnerstag, 25.07.2024, 16:30 Uhr,

im Mehrzweckgebäude Kesfeld

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

3.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s

4.

Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

5.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

6.

Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

7.

Erlass einer Geschäftsordnung

8.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

8.1

20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Üttfeld

Teilbereich: Bebauungsplan "Solarpark Üttfeld"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

9.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende 1. Beigeordnete Thomas Hostert verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder

Kotz

Roland

Lepage

Michael

Keßler

Daniel

Zellinger

Kerstin

Beyer

Volker

Kockelmann

Inge

im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Zu Punkt 2. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).

Der Wahlvorstand besteht aus

- dem Vorsitzenden,

- zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und

- dem Schriftführer.

Beschluss:

Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.

Es wurden gewählt:

-

als Vorsitzender Bürgermeister

Johannes Kuhl

-

als Beisitzer die Ratsmitglieder

Michael Lepage und Daniel Keßler

-

als Schriftführer der Vertreter

der Verwaltung

Christoph Thommes

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 2 GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Zur Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters wurde aus den Reihen der Ratsmitglieder vorgeschlagen:

Kerstin Zellinger

Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

6 Stimmen

Enthaltungen:

0 Stimmen

gültig somit:

6 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Kerstin Zellinger

6 Stimmen.

Damit war Kerstin Zellinger zur Ortsbürgermeisterin gewählt. Sie nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Die ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin wurde von dem geschäftsführenden 1. Beigeordneten Thomas Hostert ernannt und in ihr Amt eingeführt.

Die Ernennungsurkunde wurde ihr ausgehändigt.

Anschließend übernahm die neu gewählte Ortsbürgermeisterin den Vorsitz.

Zu Punkt 4. Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Der Tagesordnungspunkt entfiel.

Zu Punkt 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Nach der Hauptsatzung sind zwei Beigeordnete zu wählen.

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Inge Kockelmann

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

5 Stimmen

Enthaltungen:

0 Stimmen

gültig somit:

5 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Inge Kockelmann

5 Stimmen

Damit war Inge Kockelmann zur 1. Beigeordneten gewählt. Sie nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Zur Wahl des 2. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Daniel Keßler

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

5 Stimmen

Enthaltungen:

0 Stimmen

gültig somit:

5 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Daniel Keßler

5 Stimmen

Damit war Daniel Keßler zum 2. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Sodann wurden die Beigeordneten Inge Kockelmann und Daniel Keßler durch Ortsbürgermeisterin Kerstin Zellinger ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

Die Ernennungsurkunden als Ehrenbeamter wurden ausgehändigt.

Zu Punkt 6. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:

  • Roland Kotz
  • Michael Lepage
  • Volker Beyer

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 7. Erlass einer Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.

Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu Punkt 8.1. 20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Üttfeld

Teilbereich: Bebauungsplan "Solarpark Üttfeld"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 23.11.2021 beschlossen, das Verfahren der 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Üttfeld, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“, zu betreiben.

Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Üttfeld“ in der Ortsgemeinde Üttfeld.

In der Ortsgemeinde Üttfeld soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauleitplanerisch entwickelt werden.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist daher eine Änderung der Darstellungen in „Sondergebiet Photovoltaik“ notwendig.

Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Üttfeld ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Üttfeld“.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 02. Dezember 2023, Ausgabe 48/2023, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 05. Dezember 2023 bis einschließlich 05. Januar 2024 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 05. Dezember 2023 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 05. Januar 2024 Anregungen geltend machen.

Mit Beschluss vom 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller betroffenen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Kesfeld stimmt der 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 9. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.