Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s |
| 4. | Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
| 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
| 6. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
| 7. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 8. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 9. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Bertram Ademes verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
| Peters | Karsten |
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| Schmitz | Andreas |
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| Lempges | Leodegar |
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| Richertz | Hans Josef |
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| Hack | Alwin | ab TOP 5 |
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Die Verpflichtung des gewählten Ratsmitgliedes Bertram Ademes erfolgte durch den geschäftsführenden 1. Beigeordneten Leodegar Lempges.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
| Zu Punkt 2. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und
- dem Schriftführer.
Beschluss:
Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.
Es wurden gewählt:
- als Vorsitzender Bürgermeister Johannes Kuhl
- als Beisitzer die Ratsmitglieder Karsten Peters und Andreas Schmitz
- als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung Christoph Thommes
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 3. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s |
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 2 GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Zur Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters wurde aus den Reihen der Ratsmitglieder vorgeschlagen:
Bertram Ademes
| Die Wahl hatte folgendes Ergebnis: | |
| Abgegeben wurden: | 4 Stimmen |
| Enthaltungen: | 0 Stimmen |
| gültig somit: | 4 Stimmen |
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf | |
| Bertram Ademes | 4 Stimmen. |
Damit war Bertram Ademes zum Ortsbürgermeister gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Der ehrenamtliche Ortsbürgermeister wurde von dem geschäftsführenden 1. Beigeordneten Leodegar Lempges ernannt und in sein Amt eingeführt.
Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.
Anschließend übernahm der neu gewählte Ortsbürgermeister den Vorsitz.
| Zu Punkt 4. | Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Bertram Ademes zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Absatz 4 Satz 2 KWG).
Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 KWG bereits
Anja Wangen
benachrichtigt und nach der Bereitschaft zur Annahme des Ratsmandats vorsorglich auch zur heutigen Sitzung einberufen.
Der Ortsbürgermeister nahm gemäß § 30 Absatz 2 GemO die Verpflichtung vor und wies auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO hin.
| Zu Punkt 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Leodegar Lempges
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 6 Stimmen |
| Enthaltungen: | 1 Stimme |
| gültig somit: | 5 Stimmen |
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf | |
| Leodegar Lempges | 5 Stimmen |
Damit war Leodegar Lempges zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Sodann wurde der Beigeordnete Leodegar Lempges durch Ortsbürgermeister Bertram Ademes ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ausgehändigt.
| Zu Punkt 6. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 7. | Erlass einer Geschäftsordnung |
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 8. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
Für die Dachsanierung der ehemaligen Schule wurde ein LEADER-Förderantrag gestellt, wobei der Platz 14 belegt wurde. Da die Fördermittel in der Gesamtheit begrenzt sind, wurden lediglich Projekte bis Platz 12 im Förderprogramm berücksichtigt.
Somit erhält die Ortsgemeinde Großkampenberg keine Fördermittel aus dem LEADER-Programm.
Bei einem gemeinsamen Termin mit Klaus Theis von der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld bei der Kreisverwaltung wurden verschiedene Möglichkeiten einer Förderung im Zeitrahmen der nächsten 3 Jahre erläutert, die einen vorzeitigen Beginn der Maßnahmen zulassen. Bei den hierbei angesprochenen Förderprogrammen betragen die Fördersätze bis zu 70%.
Da das Dach bereits seit zwei Jahren undicht ist und der Schiefer vom Kamin abbröckelt sowie die Dachschalung bereits Schäden durch die Undichtigkeit aufweist, ist eine umgehende Sanierung unumgänglich.
Nach Rücksprache mit Karl-Heinz Kellen von der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld kann mit den vorhandenen Finanzmitteln der Ortsgemeinde die Dachsanierung umgesetzt werden.
Vom Ortsbürgermeister Bertram Ademes wurden drei Angebote eingeholt.
Aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO verließ das Ratsmitglied Karsten Peters den Beratungstisch und wirkte somit nicht an der Beratung und Beschlussfassung mit.
Vom Ortsbürgermeister wurden drei Angebote eingeholt:
1. Peters Dächer, Großkampenberg
2. Matthias Maas Zimmerei, Orlenbach
3. Schleider Bedachungen
Nach kurzer Beratung fasste der Rat folgenden Beschluss:
„Der Auftrag zur Dachsanierung wird an den mindestfordernden Bieter, Fa. Peters Dächer, Großkampenberg, i. H. v. 30.188,41 €, vergeben.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 9. | Verschiedenes |
Der Vorsitzende informierte über folgende Punkte:
• Die Maßnahmen zur Beseitigung der Unwetterschäden sind abgeschlossen.
• Die Fa. HTS beseitigt im Rahmen der momentan stattfindenden Asphaltarbeiten am Schulhof der Grundschule Lützkampen ein Loch in der Asphaltdecke am Wirtschaftsweg „Holen Wege“.
Aus der Mitte des Rates wurde vorgeschlagen, einen Wickeltisch für das Dorfgemeinschaftshaus anzuschaffen. Dieser Vorschlag traf auf Zustimmung, sodass eine Anschaffung erfolgen soll. In welcher Form dies geschieht, soll später noch abgestimmt werden.