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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberpierscheid

(unmaßstäbliche Darstellung des Plangebietes)

(unmaßstäbliche Darstellungen des Plangebietes)

(unmaßstäbliche Darstellungen des Plangebietes)

am Dienstag, 10.06.2025, 19:30 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Oberpierscheid

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Aufstellung der Ergänzungssatzung "Südliche Dorfstraße" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

2.1

Beratung und Beschlussfassung über die aus der erfolgten Auslegung eingegangenen Anregungen gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

2.2

Beratung und Beschlussfassung über die aus der erfolgten Beteiligung berührter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

2.3

Beschlussfassung als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 34 Abs. 6 in Verbindung mit 10 Abs. 3 BauGB

3.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Kapellenweg"

3.1

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung

3.2

Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

3.3

Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

4.

Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich "Luppertsseifen" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB

4.1

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung

4.2

Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

4.3

Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

5.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

6.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

7.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über:

  • die Kostenabrechnung der Kindertagesstätte Waxweiler,
  • weitere gemeindliche Angelegenheiten.

Zu Punkt 2. Aufstellung der Ergänzungssatzung "Südliche Dorfstraße" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Um auf der Fläche „Südliche Dorfstraße“ Bauchrecht zu schaffen, hat die Ortsgemeinde beschlossen, eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 zu erlassen. Die Gemeinde kann durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Auf diese Weise soll eine zusätzliche Wohnbebauung ermöglicht werden. Die Bebauung orientiert sich an der Umgebungsstruktur, sodass eine geordnete städtebauliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet wird.

Das Plangebiet bietet sich aufgrund der Lage, der guten Erreichbarkeit und der guten Bebaubarkeit (u.a. durch günstige topografische Gegebenheiten) zur Bebauung mit Wohnhäusern an und er-möglicht mit der naturnahen Lage über die Wohnfunktion hinaus optimale Naherholungs-möglichkeiten für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage von Oberpierscheid und wird folgendermaßen begrenzt:

  • im Norden durch Wohnbebauung
  • im Osten und Süden durch unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Westen durch die Gemeindestraße „Zum Hüttenplatz“ sowie wohnbaulich genutzter Fläche.

Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 3.000 m² und umfasst teilweise folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücke-Nrn.: 162/1 (tlw.), 164/3 (tlw.), 164/4, 164/5 (tlw.)

Für die Ortsgemeinde Oberpierscheid entstehen keine Kosten, da der Investor die Übernahme der anfallenden Planungskosten zugesagt hat.

Zu Punkt 2.1. Beratung und Beschlussfassung über die aus der erfolgten Auslegung eingegangenen Anregungen gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Die Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung des vom Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 13.11.2024 gebilligten Entwurfs der Ergänzungssatzung „Südliche Dorfstraße“ fand in der Zeit vom 18.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 statt.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich, da keine Anregungen aus der Öffentlichkeit eingegangen sind.

Zu Punkt 2.2. Beratung und Beschlussfassung über die aus der erfolgten Beteiligung berührter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 13.11.2024 wurde das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingeleitet.

Mit Schreiben vom 17.02.2025 wurde den beteiligten Behörden und Stellen, unter Fristsetzung bis zum 21.03.2025, die Möglichkeit der Stellungnahme zur beabsichtigten Planung gegeben. Über die eingegangenen Anregungen war in der heutigen Sitzung zu entscheiden.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange lagen den Ratsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung vor und wurden nochmals verlesen. Die einzelnen Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge, die sich der Ortsgemeinderat zu Eigen machte, sowie zum Teil die erforderlichen Begründungen sind Bestandteil der Niederschrift und im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Die Abwägungstabelle ist Bestandteil der Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 2.3. Beschlussfassung als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 34 Abs. 6 in Verbindung mit 10 Abs. 3 BauGB

Nachdem die Öffentlichkeit inkl. öffentlicher Auslegung, am Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Südliche Dorfstraße“ beteiligt wurde und über die während der Offenlage vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf, der ein eigenständiges Dokument ist, gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht mehr erforderlich.

Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Inkraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Kapellenweg"

Zu Punkt 3.1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung

Die zur Wohnbebauung angedachte Fläche im „Kapellenweg“ befindet sich derzeit im bauleitplanerischen Außenbereich.

Um auf der Fläche Bauchrecht zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren erforderlich.

Das Plangebiet bietet sich aufgrund der Lage, der guten Erreichbarkeit und der guten Bebaubarkeit zur Bebauung mit einem Wohnhaus an.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld sind die Grundstücke überwiegend derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“, genauer Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt. Dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen

Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist vorliegend notwendig, um hier künftig eine Wohn-baufläche (W) darzustellen. Es ist vorgesehen die 46. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Arzfeld für den Bereich „Kapellenweg“ Oberpierscheid im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Es soll eine Wohnbaufläche von ca. 850 m² ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke der Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücke-Nrn.: 204/4 und 100/10 (tlw.).

Für die Ortsgemeinde Oberpierscheid entstehen keine Kosten, da der Investor die Übernahme der anfallenden Planungskosten zugesagt hat.

Die Bezeichnung des Bebauungsplanes soll „Kapellenweg“ lauten.

Seitens des Rates wurden folgende Ergänzungen zum Planentwurf angeregt:

  • Der Abstand des Baufensters des Bebauungsplanes muss mindestens 15 m zur äußeren Grenze des bestehenden Gebäudes auf der Parzelle Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück-Nr.: 204/5, betragen.
  • Zwischen dem neuen Baufenster und der Parzellengrenze Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück-Nr.: 204/5, muss in der weiteren Planung ein Grüngürtel mit Anlegung einer Hecke in ausreichender Breite als Festsetzung berücksichtigt werden.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmte der Aufstellung des Bebauungsplans in der vorgestellten Form, dem Entwurf unter Berücksichtigung der von den Ratsmitgliedern gewünschten 2 Änderungen und der Bezeichnung, zu.“

Alle Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens müssen vom Investor getragen werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Die Entwurfsunterlagen sind Bestandteil der Niederschrift und sind im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 3.2. Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weitere Planungen heranzuziehen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 3.3. Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid fasst den Beschluss, die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 4. Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich "Luppertsseifen" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB

Zu Punkt 4.1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung

Eine ortsansässige Familie möchte ein Baugrundstück auf einer Teilfläche der landwirtschaftlichen Fläche des Grundstückes Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück-Nr.: 47/13, in eine Baufläche zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses umwandeln.

Da sich die geplante Bebauung außerhalb der Klarstellungssatzung der Ortsgemeinde Oberpierscheid -Luppertsseifen- befindet, ist zur Schaffung eines Baurechts die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB erforderlich.

Der Entwurf sieht im nord-östlichen Planbereich eine Ausgleichsfläche vor, welche die Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen soll.

Im Vorfeld zum eigentlichen Satzungsverfahren fand verwaltungsseitig eine Vorabstimmung mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange statt.

Die beteiligten Behörden stimmten der Aufstellung einer Ergänzungssatzung unter Auflagenerteilung zu.

Seitens des Rates wurde folgende Ergänzung zum Planentwurf angeregt:

  • Der Abstand des Baufensters der Ergänzungssatzung muss mindestens 5 m zum angrenzenden Wirtschaftsweg betragen.

Im weiteren Verfahren muss der vorhandene Wirtschaftsweg auf einer Teilfläche zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung von Seiten der Ortsgemeinde als Gemeindestraße gewidmet werden.

Die Bezeichnung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung soll „Luppertsseifen“ lauten.

Für die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten, da der Investor die Übernahme der anfallenden Planungskosten zugesagt hat.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmte der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der vorgestellten Form, dem Entwurf unter Berücksichtigung der von den Ratsmitgliedern gewünschten Änderung und der Bezeichnung zu.

Alle Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens müssen vom Investor getragen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Die Entwurfsunterlagen sind Bestandteil der Niederschrift und sind im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 4.2. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid fasst den Beschluss, die Öffentlichkeitsbeteiligung nebst öffentlicher Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weitere Planungen heranzuziehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 4.3. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid fasst den Beschluss, die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m.

§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weitere Planungen heranzuziehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 5. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

Vorlage 2025/32OBE/001

Die Ortsgemeinde Oberpierscheid erhält Spenden für den Kinderspielplatz in Höhe von insgesamt 1.085,00 €.

Diese Spenden wurden zunächst als vorläufige Spenden gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spenden noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden können, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Oberpierscheid umgehend gefasst wird. Die Spenden sind der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 18.02.2025 angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid stimmt der Annahme der Spenden zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Förderprogramm „RZN Regional Zukunft Nachhaltig“

Die Landesregierung hat mit dem Regionalen Zukunftsprogramm ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das Kommunen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützt. Mit einem Gesamtbudget von 200 Millionen Euro sollen vor allem Regionen gestärkt werden, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen. Das Ziel: die Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen des Landes anzugleichen, während sie ihre individuelle Identität wahren.

Die Entscheidung über die Förderkulisse wurde mittels Strukturindex des Statistischen Landesamtes festgelegt, der die strukturellen Chancen und Herausforderungen im Land vergleicht. Eingeflossen sind beispielsweise Kriterien wie wirtschaftliche Lage oder demografische Entwicklung.

Der auf die Verbandsgemeinde Arzfeld entfallende Förderbetrag von 1.552.921,88 € soll zu 500.000 € auf die Verbandsgemeinde und 1.052.921,88 € auf die Ortsgemeinden, welche zum Stichtag 28.03.25 Projektanträge eingereicht haben, aufgeteilt werden.

Im Bereich der Ortsgemeinden erfolgt die Aufteilung über einen Sockelbetrag von 10.000 € je teilnehmende Ortsgemeinde, der übrige Anteil wird über die Einwohnerzahlen (Stichtag 31.12.24) aufgeteilt.

Der Anteil der auf die Ortsgemeinde Oberpierscheid entfällt soll für die Durchführung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen am Dorfgemeinschaftshaus verwendet werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 7. Verschiedenes

Aufstellung von Hundekotbehältern „Im Fuhrweg“

Aus der Mitte des Rates wurde angeregt im Bereich „Im Fuhrweg“ Hundekotbehälter aufzustellen.

Von den Ratsmitgliedern wurde angemerkt, dass im Zuge der Gleichbehandlung dann in allen Ortsteilen solche Behälter aufgestellt werden müssten.

Die Kosten pro Behälter inkl. Aufstellständer belaufen sich auf ca. 250,00 Euro. Zusätzlich müssten die entsprechenden Beutel angeschafft werden.

Die Problematik der Entsorgung und Leerung der Behälter wurde von den Ratsmitgliedern angesprochen.

Nach ausgiebiger Diskussion erfolgte im Rat folgende Abstimmung über die Aufstellung von Hundekotbehältern:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

8

-

Somit erfolgt derzeit keine Anschaffung von Hundekotbehältern.