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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Oberpierscheid;

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenweg“:

Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenweg“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenweg“:

Die Ortsgemeinde Oberpierscheid beabsichtigt im Zuge des Verfahrens eine Baustelle als Wohnbaufläche auszuweisen.

Das Plangebiet „Kapellenweg“ ist im aktuellen Flächennutzungsplan zum Teil bereits als Mischbaufläche und landwirtschaftlicher Fläche dargestellt. Mit dem Bebauungsplan soll auf dieser Baufläche nun Baurecht für ein Einfamilienwohnhaus geschaffen werden. Die Umgebungsnutzung im Kapellenweg besteht aus Wohngebäuden mit entsprechenden Nebengebäuden sowie landwirtschaftlich genutzten Gebäuden.

Als geplante künftige Nutzung des Plangebiets ist für das Grundstück Wohnbebauung bzw. ein Allgemeines Wohngebiet WA i. S. d. § 4 BauNVO vorgesehen.

Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Wohnbaufläche (W) erforderlich.

Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Oberpierscheid ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinde Oberpierscheid gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der 46. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kapellenweg“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kapellenweg“:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücks-Nr.: 100/10 (teilweise) sowie das Flurstück Nr.: 204/4 (vollständig).

Damit umfasst der Geltungsbereich 1.385 m², davon sind 930 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Gebietsabgrenzung:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid hat am 10. Juni 2025 den Beschluss gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Kapellenweg“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

07. Oktober 2025 bis einschließlich 07. November 2025

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Kapellenweg“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Kapellenweg“ während der o. g. Frist elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

54649 Oberpierscheid, 03.10.2025
Arno Steins, Ortsbürgermeister