Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

46. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Bereich: Ortsgemeinde Oberpierscheid

Teilbereich: Bebauungsplan „Kapellenweg“

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -

Beschluss über die Aufstellung der 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 03. Juli 2025 beschlossen, das Verfahren der

46. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Oberpierscheid, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“:

Das Plangebiet „Kapellenweg“ ist im aktuellen Flächennutzungsplan zum Teil bereits als Mischbaufläche und landwirtschaftlicher Fläche dargestellt.

Mit dem im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan soll auf dieser Baufläche nun Baurecht für ein Einfamilienwohnhaus geschaffen werden. Die Umgebungsnutzung im Kapellenweg besteht aus Wohngebäuden mit entsprechenden Nebengebäuden sowie landwirtschaftlich genutzten Gebäuden.

Als geplante künftige Nutzung des Plangebiets ist für das Grundstück Wohnbebauung bzw. ein Allgemeines Wohngebiet WA i. S. d. § 4 BauNVO vorgesehen.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenweg“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“:

Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereiches umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücks-Nr.: 100/10 (teilweise) sowie das Flurstück Nr.: 204/4 (vollständig).

Damit umfasst der Geltungsbereich 1.385 m², davon sind 930 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Die genaue räumliche Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Gebietsabgrenzung:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 03. Juli 2025 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07. Oktober 2025 bis einschließlich 07. November 2025 im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link: https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6 eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können während der o. g. Frist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 03. Oktober 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister