In jüngster Vergangenheit wurden vermehrt Verunreinigungen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch Hundekot festgestellt.
Dies kann nicht länger hingenommen werden.
Weir weisen daher alle Hundehalter auf die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld hin. Danach müssen Hundehalter/-führer dafür Sorge tragen, dass öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Verunreinigungen durch Hundekot sind also umgehend zu entfernen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Wir bitten um Beachtung, damit derartige Maßnahmen nicht erforderlich werden.