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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Harspelt

am Montag, 26.08.2024, 19:15 Uhr,

im Mehrzweckgebäude Harspelt

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder

Dhur

Marco

Dhur

Sandra

Heinz

Josef

Neukirch

Stefan

van Beekveld

Bram

im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Die Verpflichtung des zum Ratsmitglied gewählten geschäftsführenden Ortsbürgermeisters nahm der geschäftsführende erste Beigeordnete Marco Dhur vor.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Zu Punkt 2. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).

Der Wahlvorstand besteht aus

-

dem Vorsitzenden,

-

zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und

-

dem Schriftführer.

Beschluss:

Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.

Es wurden gewählt:

-

als Vorsitzender

geschäftsführender Ortsbürgermeister

-

als Beisitzer die Ratsmitglieder

-

als Schriftführer der Vertreter

der Verwaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 2 GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Zur Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters wurde aus den Reihen der Ratsmitglieder vorgeschlagen:

Dirk Wetzel

Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

5 Stimmen

Enthaltungen:

0 Stimmen

gültig somit:

5 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Dirk Wetzel

5 Stimmen.

Damit war Dirk Wetzel zum Ortsbürgermeister gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Der ehrenamtliche Ortsbürgermeister Dirk Wetzel wurde von dem geschäftsführenden ersten Beigeordneten Marco Dhur ernannt und in sein Amt eingeführt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.

Anschließend übernahm der neu gewählte Ortsbürgermeister den Vorsitz.

Zu Punkt 4. Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Dirk Wetzel zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Abs. 4 Satz 2 KWG).

Die Verpflichtung einer Ersatzperson ist in der nächsten Sitzung vorzunehmen.

Zu Punkt 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Marco Dhur

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

5 Stimmen

Enthaltungen:

1 Stimme

gültig somit:

4 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Marco Dhur

4 Stimmen

Damit war Marco Dhur zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Sodann wurde der 1. Beigeordnete Marco Dhur durch Ortsbürgermeister Dirk Wetzel ernannt und in sein Amt eingeführt. Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ihm ausgehändigt.

Zu Punkt 6. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:

• Sandra Dhur

• Stefan Neukirch

• Bram van Beekveld

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 7. Erlass einer Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.

Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Punkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 9. Verschiedenes

Zu diesem Punkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.