Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes zum 31.12.2023 Beschlussempfehlung des Werkausschusses an den Verbandsgemeinderat zur Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses sowie nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben (Schlussbesprechung nach § 3 der Landesverordnung über die Prüfung der kommunalen Einrichtungen) |
| 2. | Neubau Kläranlage Arzfeld Ermächtigungen für zwei Auftragsvergaben |
| 3. | Kanalbauarbeiten im Rahmen der anstehenden Straßenbaumaßnahme an der K 123 in der Ortslage Waxweiler |
| 4. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Dahnen für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Birkenweg" |
| 5. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Oberpierscheid für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Dorfstraße" - nördlicher Bereich |
| 6. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Lützkampen für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Windbusch" |
| 7. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mti der Ortsgemeinde Lascheid für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Hauptstraße" |
| 8. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Lichtenborn für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung In den Rosen" |
| 9. | Mitteilungen / Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes zum 31.12.2023 Beschlussempfehlung des Werkausschusses an den Verbandsgemeinderat zur Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses sowie nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben (Schlussbesprechung nach § 3 der Landesverordnung über die Prüfung der kommunalen Einrichtungen) |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Kuhl Herrn Wirtschaftsprüfer Patrick Weist von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH aus Koblenz, der per Videoübertragung an der Sitzung teilnahm.
Eingeladen war ebenfalls das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, zur Sitzung war aber kein Vertreter erschienen.
Nach § 89 (1) GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes “Verbandsgemeindewerk - Abwasserbeseitigung“ durch einen sachverständigen Abschlussprüfer i. S. d. § 319 (1) HGB i. V. m. den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 zu prüfen.
Der komplette Berichtsentwurf über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 war im Ratsinformationssystem der Verwaltung eingestellt und für die Ausschussmitglieder und Beigeordneten einsehbar.
Das Jahresergebnis 2023 liegt mit einem Überschuss von 101.271,53 EUR geringfügig über dem Vorjahresabschluss (Überschuss 95.248,93 EUR), und deutlich über dem kalkulierten Ergebnis im Wirtschaftsplan, der einen Verlust von 60.000 EUR ausweist.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Auf der Aktivseite der Bilanz ist der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme auf 97,7 % angestiegen (Vorjahr: 96,7 %), was insbesondere auf die Investition zum Neubau der Kläranlage in Arzfeld zurückzuführen ist. Von den gesamten Anlagenzugängen in Höhe von 3.563,5 TEUR entfallen allein 2.571,2 TEUR auf diese Maßnahme.
Wirtschaftsprüfer Weist stellte abschließend heraus, dass die Prüfungen zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt haben und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:
Nach Kenntnisnahme des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Werkleitung, des abschließenden Prüfungsergebnisses und des Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers fasst der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag des Werkausschusses nachstehenden Beschluss:
| 1. | Der Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes Arzfeld für das Wirtschaftsjahr 2023 wird | ||
| 2. | in der Erfolgsrechnung festgestellt | ||
|
|
| - in Erträgen auf | 3.363.347,90 EUR |
|
|
| - in Aufwendungen auf | 3.262.076,37 EUR |
|
|
| und die Bilanzsumme auf | 43.865.293,01 EUR. |
| 3. | Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 101.271,53 EUR für das Wirtschaftsjahr 2023 wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. | ||
| 4. | Die über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben werden nachträglich genehmigt. | ||
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu Punkt 2. | Neubau Kläranlage Arzfeld Ermächtigungen für zwei Auftragsvergaben |
Für die plangemäße Fortführung der Baumaßnahme stehen demnächst weitere Auftragsvergaben an. Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen sollte die Werkleitung jeweils zur Auftragsvergabe ermächtigt werden.
Vor Beginn der Beratungen bat Bürgermeister Kuhl um Zustimmung zur Erweiterung dieses Tagesordnungspunktes um eine weitere Auftragsvergabe für die Installation von Blitzschutzanlagen auf den neuen Gebäuden. Der Werkausschuss stimmte dem Antrag zu.
2.1) Ermächtigung zur Auftragsvergabe für Bepflanzungsarbeiten
Für die erforderlichen Bepflanzungsarbeiten als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entsprechend der Auflagen aus dem Wasserrecht und der naturschutzfachlichen Vorgaben liegt das Auftragsvolumen nach Auskunft des Planungsbüros bei rund 32.000 Euro. Die Arbeiten sollen möglichst noch im Herbst beginnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe für die Ausführung der Bepflanzungsarbeiten beim Neubau der Kläranlage in Arzfeld auf das wirtschaftlichste Angebot nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2) Ermächtigung zur Auftragsvergabe für den Bau einer Photovoltaikanlage auf den Gebäuden
Auf den Dächern des neuen Betriebsgebäudes und der Annahmestation ist der Bau einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von rund 66 kWp vorgesehen. Bei einem angenommen Jahresstromverbrauch von rund 71.000 kWh kann die Anlage damit bilanziell nahezu autark betrieben werden. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage wurde vom Büro nachgewiesen und zeigt, dass der Betrieb ohne Batteriespeicher effektiver ist als mit. Allerdings soll eine Nachrüstung technisch berücksichtigt und eingeplant werden. Die Investitionskosten werden vom Planungsbüro auf rund 100.000 Euro brutto geschätzt. Vorgesehen ist eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb an regionale Fachbetriebe.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe für die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf den Dächern des neuen Betriebsgebäudes und der Annahmestation beim Neubau der Kläranlage in Arzfeld auf das wirtschaftlichste Angebot nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.3) Ermächtigung zur Auftragsvergabe für die Installation von Blitzschutzanlagen auf den Gebäuden
Außerdem müssen noch Blitzschutzanlagen auf den Gebäuden und den beiden Schlammspeichern installiert werden. Auch hierzu soll das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren in Kürze erfolgen. Die Kosten werden vom Planungsbüro auf rund 40.000 Euro brutto geschätzt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe für die Installation von Blitzschutzanlagen auf den Dächern des neuen Betriebsgebäudes und der Annahmestation sowie den beiden Schlammsilos beim Neubau der Kläranlage in Arzfeld auf das wirtschaftlichste Angebot nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu Punkt 3. | Kanalbauarbeiten im Rahmen der anstehenden Straßenbaumaßnahme an der K 123 in der Ortslage Waxweiler |
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 die Werkleitung zur Auftragsvergabe für die Ausführung der Kanalbauarbeiten im Zuge der anstehenden Ausbaumaßnahme an der K 123 in der Ortslage Waxweiler auf das gesamtwirtschaftlichste Angebot nach Durchführung des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ermächtigt.
Zum Submissionstermin am 18.07.2024 haben lediglich zwei Angebote vorgelegen, wobei das Mindestgebot für den Bereich „Kanalarbeiten“ rund 64,6 % Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung ausweist. Auch für die übrigen Kostenträger (Kreis als Straßenbaulastträger, KNE für Wasserleitung, Ortsgemeinde für Breitband) ergeben sich erhebliche Mehrkosten in etwa gleicher Größenordnung.
Auf Grund dieser Kostensteigerung ist eine Auftragserteilung durch die Werkleitung bisher nicht erfolgt.
Peter Mauer vom Planungsbüro HSI Consult nahm an der Sitzung teil und erläuterte die möglichen Ursachen der deutlichen Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung seines Büros. Demnach verlangen die Bieter offensichtlich wegen der beengten Verhältnisse vor Ort mit schwierigem Baufeld sowie der derzeit guten Auslastung im Bausektor höhere Preise. Auffällig sei dabei auch, dass beide Angebote relativ eng zusammenliegen, was darauf hindeutet, dass die Angebotspreise der aktuellen Marktlage entsprechen.
Da die übrigen Baulastträger trotz der Mehrkosten eine Auftragsvergabe beabsichtigen, besteht für das Abwasserwerk eigentlich keine Möglichkeit zur Aufhebung dieses Teils der Ausschreibung. Die Firma HTI GmbH aus Daun erfüllt als Mindestbieter alle geforderten Voraussetzungen und gilt als erfahrenes und bekanntes Tiefbauunternehmen. Abschließend empfiehlt Herr Mauer eine Auftragsvergabe an die Firma HTI GmbH.
Nach kurzer Aussprache wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Entsprechend des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros HSI Consult GmbH wird der Auftrag zur Ausführung der Kanalbauarbeiten im Rahmen der anstehenden Straßenbaumaßnahme an der K 123 in der Ortslage Waxweiler (Pintesfelder Straße) an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Firma HTI GmbH, 54550 Daun zum Brutto-Angebotspreis von 772.300,60 Euro erteilt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu Punkt 4. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Dahnen für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Birkenweg" |
Ausschussmitglied Axel Jakoby nahm als Ortsbürgermeister der betreffenden Ortsgemeinde Dahnen nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Die Ortsgemeinde Dahnen beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Birkenweg“ einzuleiten. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Eigentümerin der überplanten Grundstücke ist die Ortsgemeinde Dahnen.
Durch die beabsichtigte Maßnahme sollen neue Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Dahnen geschaffen werden. Die abwassermäßige Erschließung des Plangebietes soll über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk – erfolgen. Der Vertragsentwurf war im Ratsinformationssystem der Verwaltung eingestellt und für die Ausschussmitglieder und Beigeordneten einsehbar.
Vertragsgegenstand ist die Herstellung der Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes durch die Ortsgemeinde Dahnen auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der wasserrechtlichen Genehmigung und der Ausführungsplanung, die in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellt wird.
Sämtliche Kosten für die abwassermäßige Erschließung werden vom Erschließungsträger, der Ortsgemeinde Dahnen übernommen. Gleichzeitig wird die Ortsgemeinde Dahnen als Eigentümerin der erschlossenen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 05.04.2000 freigestellt.
Nach Fertigstellung und mangelfreier Abnahme werden die Abwasseranlagen unentgeltlich an die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk Arzfeld – als zuständigem Träger der Abwasserbeseitigung übertragen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld beschließt, die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Birkenweg“ in der Ortsgemeinde Dahnen über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Dahnen und der Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – sicherzustellen.
Die Ortsgemeinde Dahnen stellt die Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung und der mit dem Abwasserwerk abgestimmten Ausführungsplanung als Gesamterschließungsträger her.
Nach unentgeltlicher Übernahme der Abwasseranlagen durch die Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – wird die Ortsgemeinde Dahnen als Eigentümerin der erschlossenen neuen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen freigestellt von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 05.04.2000.
Die Werkleitung wird ermächtigt, den Vertrag gemäß Anlage mit der Ortsgemeinde Dahnen abzuschließen und die Abwasseranlagen nach mangelfreier Herstellung und Abnahme in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes zu übernehmen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu Punkt 5. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Oberpierscheid für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Dorfstraße" - nördlicher Bereich |
Die Ortsgemeinde Oberpierscheid beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Dorfstraße“ für den nördlichen Teilbereich einzuleiten. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Eigentümerin der überplanten Grundstücke ist die Ortsgemeinde Oberpierscheid.
Durch die beabsichtigte Maßnahme sollen neue Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Oberpierscheid geschaffen werden. Die abwassermäßige Erschließung des Plangebietes soll über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk – erfolgen. Der Vertragsentwurf war im Ratsinformationssystem der Verwaltung eingestellt und für die Ausschussmitglieder und Beigeordneten einsehbar.
Vertragsgegenstand ist die Herstellung der Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes durch die Ortsgemeinde Oberpierscheid auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der noch einzuholenden wasserrechtlichen Genehmigung und der Ausführungsplanung, die in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellt wird.
Sämtliche Kosten für die abwassermäßige Erschließung werden vom Erschließungsträger, der Ortsgemeinde Oberpierscheid übernommen. Gleichzeitig wird die Ortsgemeinde Oberpierscheid als Eigentümerin der erschlossenen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 01.06.2005 freigestellt.
Nach Fertigstellung und mangelfreier Abnahme werden die Abwasseranlagen unentgeltlich an die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk Arzfeld – als zuständigem Träger der Abwasserbeseitigung übertragen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld beschließt, die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Dorfstraße“ (nördlicher Bereich) in der Ortsgemeinde Oberpierscheid über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Oberpierscheid und der Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – sicherzustellen.
Die Ortsgemeinde Oberpierscheid stellt die Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung und der mit dem Abwasserwerk abgestimmten Ausführungsplanung als Gesamterschließungsträger her.
Nach unentgeltlicher Übernahme der Abwasseranlagen durch die Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – wird die Ortsgemeinde Oberpierscheid als Eigentümerin der erschlossenen neuen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen freigestellt von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 01.06.2005.
Die Werkleitung wird ermächtigt, den Vertrag gemäß Anlage mit der Ortsgemeinde Oberpierscheid abzuschließen und die Abwasseranlagen nach mangelfreier Herstellung und Abnahme in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes zu übernehmen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu Punkt 6. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Lützkampen für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Windbusch" |
Die Ortsgemeinde Lützkampen beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Windbusch“ einzuleiten. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Eigentümerin der überplanten Grundstücke ist die Ortsgemeinde Lützkampen.
Durch die beabsichtigte Maßnahme sollen etwa 21 neue Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Lützkampen geschaffen werden. Die abwassermäßige Erschließung des Plangebietes soll über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk – erfolgen. Der Vertragsentwurf war im Ratsinformationssystem der Verwaltung eingestellt und für die Ausschussmitglieder und Beigeordneten einsehbar.
Vertragsgegenstand ist die Herstellung der Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes durch die Ortsgemeinde Lützkampen auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der wasserrechtlichen Genehmigung und der Ausführungsplanung, die in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellt wird.
Sämtliche Kosten für die abwassermäßige Erschließung werden vom Erschließungsträger, der Ortsgemeinde Lützkampen übernommen. Gleichzeitig wird die Ortsgemeinde Lützkampen als Eigentümerin der erschlossenen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 21.12.1999 freigestellt.
Nach Fertigstellung und mangelfreier Abnahme werden die Abwasseranlagen unentgeltlich an die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk Arzfeld – als zuständigem Träger der Abwasserbeseitigung übertragen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld beschließt, die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Windbusch“ in der Ortsgemeinde Lützkampen über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Lützkampen und der Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – sicherzustellen.
Die Ortsgemeinde Lützkampen stellt die Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung und der mit dem Abwasserwerk abgestimmten Ausführungsplanung als Gesamterschließungsträger her.
Nach unentgeltlicher Übernahme der Abwasseranlagen durch die Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – wird die Ortsgemeinde Lützkampen als Eigentümerin der erschlossenen neuen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen freigestellt von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 21.12.1999.
Die Werkleitung wird ermächtigt, den Vertrag gemäß Anlage mit der Ortsgemeinde Lützkampen abzuschließen und die Abwasseranlagen nach mangelfreier Herstellung und Abnahme in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes zu übernehmen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu Punkt 7. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Lascheid für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Hauptstraße" |
Die Ortsgemeinde Lascheid beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Hauptstraße“ einzuleiten. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Eigentümerin der überplanten Grundstücke ist die Ortsgemeinde Lascheid.
Durch die beabsichtigte Maßnahme sollen etwa 7 neue Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Lascheid geschaffen werden. Die abwassermäßige Erschließung des Plangebietes soll über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk – erfolgen. Der Vertragsentwurf war im Ratsinformationssystem der Verwaltung eingestellt und für die Ausschussmitglieder und Beigeordneten einsehbar.
Vertragsgegenstand ist die Herstellung der Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes durch die Ortsgemeinde Lascheid auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der noch einzuholenden wasserrechtlichen Genehmigung und der Ausführungsplanung, die in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellt wird.
Sämtliche Kosten für die abwassermäßige Erschließung werden vom Erschließungsträger, der Ortsgemeinde Lascheid übernommen. Gleichzeitig wird die Ortsgemeinde Lascheid als Eigentümerin der erschlossenen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung freigestellt.
Nach Fertigstellung und mangelfreier Abnahme werden die Abwasseranlagen unentgeltlich an die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk Arzfeld – als zuständigem Träger der Abwasserbeseitigung übertragen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld beschließt, die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Hauptstraße“ in der Ortsgemeinde Lascheid über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Lascheid und der Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – sicherzustellen.
Die Ortsgemeinde Lascheid stellt die Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben der noch einzuholenden wasserrechtlichen Genehmigung und der mit dem Abwasserwerk abgestimmten Ausführungsplanung als Gesamterschließungsträger her.
Nach unentgeltlicher Übernahme der Abwasseranlagen durch die Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – wird die Ortsgemeinde Lascheid als Eigentümerin der erschlossenen neuen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen freigestellt von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung.
Die Werkleitung wird ermächtigt, den Vertrag gemäß Anlage mit der Ortsgemeinde Lascheid abzuschließen und die Abwasseranlagen nach mangelfreier Herstellung und Abnahme in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes zu übernehmen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu Punkt 8. | Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Lichtenborn für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung In den Rosen" |
Die Ortsgemeinde Lichtenborn beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Bin den Rosen“ einzuleiten. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Eigentümerin der überplanten Grundstücke ist die Ortsgemeinde Lichtenborn.
Durch die beabsichtigte Maßnahme sollen etwa 6 neue Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Lichtenborn geschaffen werden. Die abwassermäßige Erschließung des Plangebietes soll über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk – erfolgen. Der Vertragsentwurf war im Ratsinformationssystem der Verwaltung eingestellt und für die Ausschussmitglieder und Beigeordneten einsehbar.
Vertragsgegenstand ist die Herstellung der Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes durch die Ortsgemeinde Lichtenborn auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der noch einzuholenden wasserrechtlichen Genehmigung und der Ausführungsplanung, die in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellt wird.
Sämtliche Kosten für die abwassermäßige Erschließung werden vom Erschließungsträger, der Ortsgemeinde Lichtenborn übernommen. Gleichzeitig wird die Ortsgemeinde Lichtenborn als Eigentümerin der erschlossenen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 01.12.2004 freigestellt.
Nach Fertigstellung und mangelfreier Abnahme werden die Abwasseranlagen zur Schmutzwasserableitung unentgeltlich an die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk Arzfeld – als zuständigem Träger der Abwasserbeseitigung übertragen. Die neuen Anlagen zur Ableitung und Verwertung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet verbleiben, vorbehaltlich der wasserrechtlichen Genehmigung, in der Zuständigkeit der Ortsgemeinde Lichtenborn und werden nicht in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes Arzfeld übernommen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld beschließt, die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung In den Rosen“ in der Ortsgemeinde Lichtenborn über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Lichtenborn und der Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – sicherzustellen.
Die Ortsgemeinde Lichtenborn stellt die Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben der noch einzuholenden wasserrechtlichen Genehmigung und der mit dem Abwasserwerk abgestimmten Ausführungsplanung als Gesamterschließungsträger her.
Nach unentgeltlicher Übernahme der Abwasseranlagen durch die Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – wird die Ortsgemeinde Lichtenborn als Eigentümerin der erschlossenen neuen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen freigestellt von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 01.12.2004.
In das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes Arzfeld übertragen werden lediglich die neuen Schmutzwassersammelleitungen. Die neuen Anlagen zur Ableitung und Verwertung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet verbleiben, vorbehaltlich der wasserrechtlichen Genehmigung, in der Zuständigkeit der Ortsgemeinde Lichtenborn und werden nicht in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes Arzfeld übernommen.
Die Werkleitung wird ermächtigt, den Vertrag gemäß Anlage mit der Ortsgemeinde Lichtenborn abzuschließen und die Abwasseranlagen nach mangelfreier Herstellung und Abnahme in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes zu übernehmen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu Punkt 9. | Mitteilungen / Verschiedenes |
Hierzu lagen keine Beratungspunkte und Wortmeldungen vor.