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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberpierscheid für das Haushaltsjahr 2022 vom 07.10.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 27.09.2022 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

2022

2022

2022

2022

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

EUR

EUR

EUR

auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

349.470

0

0

349.470

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

369.847

0

0

369.847

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-20.377

0

0

-20.377

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

317.805

0

0

317.805

die ordentlichen Auszahlungen auf

329.882

0

0

329.882

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-12.077

0

0

-12.077

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

0

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

65.000

0

65.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

-65.000

0

-65.000

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

18.817

65.000

0

83.817

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

6.740

0

0

6.740

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

12.077

65.000

0

77.077

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt von bisher

EUR auf 65.000,00 EUR.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

entfällt.

§ 5

Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6

Gebühren und Beiträge

werden nicht verändert.

§ 7

Eigenkapital

 — EUR

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres —  227.678,71

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres  — 214.386,83

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres  — 194.009,83

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres  — 173.849,83

54649 Oberpierscheid, 07.10.2022
Arno Steins, Ortsbürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 24.10.2022 bis 03.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 07.10.2022
Johannes Kuhl, Bürgermeister