Beratung und Beschlussfassung über ein neues Forsteinrichtungswerk
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Böhmer von den Landesforsten Rheinland-Pfalz. Dieser stellte dem Gemeinderat ausführlich die Planung und die Ziele der Errichtung eines neuen Forsteinrichtungswerkes vor.
Nach kurzer Diskussion fasste der Rat folgenden Beschluss:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der Errichtung eines Forsteinrichtungswerkes sowie der mittelfristigen Betriebsplanung wie vorgestellt zu.“
Teilnahme der Ortsgemeinde an der Fünften Bündelausschreibung Strom 2023-2025 für den kommunalen Strombedarf
Der GStB ist derzeit dabei eine neue Bündelausschreibung für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz vorzubereiten. Die bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 2018 läuft noch bis zum 31.12.2022.
Die Belieferung der kommunalen Verbrauchsstellen erfolgt derzeit durch die EWR AG, Lutherring 5, 67547 Worms.
Der GStB wird seinerseits die Durchführung der europaweiten Bündelausschreibung an die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetages Baden-Württemberg, Stuttgart, übertragen.
Der Lieferzeitraum umfasst die Zeitspanne 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 (Endet nach Ablauf automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf).
Der Ortsgemeinde wird empfohlen an der Bündelausschreibung teilzunehmen.
Beschluss:
| „1. | Die Ortsgemeinde Lascheid nimmt an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf des GStB zum 01. Januar 2023 teil. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund, bzw. die GT-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Annahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit. |
| 5. | Es soll für die Ortsgemeinde 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ausgeschrieben werden.“ |