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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Lierfeld

am Donnerstag, 04.07.2024, 15:30 Uhr,

im Bürgerhaus Lierfeld

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Ernennung, Vereidigung und Einführung des urgewählten Ortsbürgermeisters

3.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

4.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

5.

Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

6.

Erlass einer Geschäftsordnung

7.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

8.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder

Marcus Jäger

Frank Müsch

Thomas Müsch

Michael Otto

Johannes Pick

Manuela Propson

im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Dem scheidenden Ortsbürgermeister Heinz Müsch sprach er Dank und Anerkennung für sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde aus.

Zu Punkt 2. Ernennung, Vereidigung und Einführung des urgewählten Ortsbürgermeisters

Der unmittelbar von der Bürgerschaft gewählte neue Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Heinz Müsch nahm die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des urgewählten Ortsbürgermeisters Arnold Hoffmann vor.

Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.

Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.

Anschließend übernahm der neue Ortsbürgermeister den Vorsitz.

Zu Punkt 3. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).

Der Wahlvorstand besteht aus

-

dem Vorsitzenden,

-

zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und

-

dem Schriftführer.

Beschluss:

„Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt“.

Es wurden gewählt:

- als Vorsitzender Ortsbürgermeister

Arnold Hoffmann

- als Beisitzer die Ratsmitglieder

Marcus Jäger

Frank Müsch

- als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung

VG-Verwaltungsrat Walter Klar

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 4.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Manuela Propson

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden: 6 Stimmen

Enthaltungen: 1 Stimme

gültig somit: 5 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Manuela Propson 5 Stimmen

Damit war Manuela Propson zur 1. Beigeordneten gewählt. Sie nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Sodann wurde die Beigeordnete Manuela Propson durch Ortsbürgermeister Arnold Hoffmann ernannt.

Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamtin wurde ihr ausgehändigt.

Zu Punkt 5. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:

  • Marcus Jäger
  • Thomas Müsch
  • Michael Otto

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 6. Erlass einer Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.

Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 8. Verschiedenes

Ortsbürgermeister Arnold Hoffmann dankte abschließend mit herzlichen Worten seinem Vorgänger Heinz Müsch sowie den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Alfred Pick und Karl-Heinz Pauls für ihr jahrelanges Engagement und übergab ein Präsent sowie eine Dankurkunde.