Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Ernennung, Vereidigung und Einführung des urgewählten Ortsbürgermeisters |
| 3. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 4. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
| 5. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
| 6. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 7. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 8. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
Marcus Jäger
Frank Müsch
Thomas Müsch
Michael Otto
Johannes Pick
Manuela Propson
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
Dem scheidenden Ortsbürgermeister Heinz Müsch sprach er Dank und Anerkennung für sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde aus.
Zu Punkt 2. Ernennung, Vereidigung und Einführung des urgewählten Ortsbürgermeisters
Der unmittelbar von der Bürgerschaft gewählte neue Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Heinz Müsch nahm die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des urgewählten Ortsbürgermeisters Arnold Hoffmann vor.
Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.
Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.
Anschließend übernahm der neue Ortsbürgermeister den Vorsitz.
Zu Punkt 3. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
| - | dem Vorsitzenden, |
| - | zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und |
| - | dem Schriftführer. |
Beschluss:
„Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt“.
Es wurden gewählt:
| - als Vorsitzender Ortsbürgermeister | Arnold Hoffmann |
| - als Beisitzer die Ratsmitglieder | Marcus Jäger |
|
| Frank Müsch |
| - als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung | VG-Verwaltungsrat Walter Klar |
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 4. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Manuela Propson
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
Abgegeben wurden: 6 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
gültig somit: 5 Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Manuela Propson 5 Stimmen
Damit war Manuela Propson zur 1. Beigeordneten gewählt. Sie nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Sodann wurde die Beigeordnete Manuela Propson durch Ortsbürgermeister Arnold Hoffmann ernannt.
Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamtin wurde ihr ausgehändigt.
Zu Punkt 5. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 6. Erlass einer Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
Zu Punkt 8. Verschiedenes
Ortsbürgermeister Arnold Hoffmann dankte abschließend mit herzlichen Worten seinem Vorgänger Heinz Müsch sowie den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Alfred Pick und Karl-Heinz Pauls für ihr jahrelanges Engagement und übergab ein Präsent sowie eine Dankurkunde.