Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s |
| 4. | Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
| 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
| 6. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
| 7. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 8. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 9. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister bzw. der geschäftsführende Beigeordnete verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
Richard Bartz
Thomas Schier
Franz Schaffers
Albert Thiex
Bärbel Wangen
Winfried Wangen
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
| Zu Punkt 2. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und
- dem Schriftführer.
Beschluss:
„Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt“.
Es wurden gewählt:
| - als Vorsitzender geschäftsführender Ortsbürgermeister | Thomas Schier |
| - als Beisitzer die Ratsmitglieder | Richard Bartz |
|
| Albert Thiex |
| - als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung VG-Verwaltungsrat | Walter Klar |
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 3. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s |
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 2 GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Zur Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters wurde aus den Reihen der Ratsmitglieder vorgeschlagen:
|
| Thomas Schier |
Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 5 Stimmen |
| Enthaltungen: | 1 Stimme |
| gültig somit: | 4 Stimmen |
| Abgegeben wurden: | 5 Stimmen |
| Enthaltungen: | 1 Stimme |
| gültig somit: | 4 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
|
| Thomas Schier 4 Stimmen. |
Damit war Thomas Schier zum Ortsbürgermeister gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Der ehrenamtliche Ortsbürgermeister wurde von dem geschäftsführenden ersten Beigeordneten ernannt.
Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.
| Zu Punkt 4. | Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
Das nachrückende Ratsmitglied Tobias Gitzen ist in der nächsten Sitzung zu verpflichten.
| Zu Punkt 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
|
| Richard Bartz |
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 5 Stimmen |
| Enthaltungen: | 0 Stimmen |
| gültig somit: | 5 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
|
| Richard Bartz 5 Stimmen |
Damit war Richard Bartz zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Sodann wurde der Beigeordnete Richard Bartz durch Ortsbürgermeister Thomas Schier ernannt.
Die Ernennungsurkunden als Ehrenbeamter wurden ausgehändigt.
| Zu Punkt 6. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 7. | Erlass einer Geschäftsordnung |
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 8. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
| Zu Punkt 9. | Verschiedenes |
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.