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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach

am Donnerstag, 04.07.2024, 19:15 Uhr, im Bürgerheim "St. Gertrud"

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Ernennung des urgewählten Ortsbürgermeisters

3.

Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes

4.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

5.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der zwei Beigeordneten

6.

Wahl der Ausschüsse

6.1 Rechnungsprüfungsausschuss

6.2 Bau- und Wegeausschuss

7.

Wahl eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Hofswald"

8.

Benennung eines Vertreters für den Elternausschuss der Kindertagesstätte

9.

Erlass einer Geschäftsordnung

10.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

11.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister bzw. der geschäftsführende zweite Beigeordnete verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder

Thomas Bayerschen

Frank Ewertz

Elfriede Heinz

Volker Junk

Jürgen Korres

Peter Lauer

Rainer Müller

Norbert Munkler

Alexander Schmitz

Albert Tautges

Harald Tautges

im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Das nicht anwesende Ratsmitglied Klaus Wonner ist in der nächsten Sitzung zu verpflichten.

Zu Punkt 2. Ernennung des urgewählten Ortsbürgermeisters

Der unmittelbar von der Bürgerschaft wiedergewählte neue Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen.

Der geschäftsführende zweite Beigeordnete Harald Tautges nahm die Ernennung des wiedergewählten Ortsbürgermeisters Albert Tautges vor.

Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.

Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.

Zu Punkt 3. Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes

Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Albert Tautges zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Absatz 4 Satz 2 KWG).

Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 KWG bereits Daniel Bartelmes benachrichtigt und nach der Bereitschaft zur Annahme des Ratsmandats vorsorglich auch zur heutigen Sitzung einberufen.

Der Ortsbürgermeister nahm gemäß § 30 Absatz 2 GemO die Verpflichtung vor und wies auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO hin.

Zu Punkt 4. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).

Der Wahlvorstand besteht aus

- dem Vorsitzenden,

- zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und

- dem Schriftführer.

Beschluss:

„Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt“.

Es wurden gewählt:

- als Vorsitzender Ortsbürgermeister Albert Tautges

- als Beisitzer die Ratsmitglieder Thomas Bayerchen, Rainer Müller

- als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung VG-Verwaltungsrat Walter Klar

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der zwei Beigeordneten

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Nach der Hauptsatzung sind zwei Beigeordneter zu wählen.

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Klaus Wonner

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

10 Stimmen

Enthaltungen:

1 Stimmen

gültig somit:

9 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Klaus Wonner 8 Stimmen.

Damit war Klaus Wonner zum 1. Beigeordneten gewählt.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Der nicht anwesende Klaus Wonner ist in der nächsten Sitzung zu ernennen.

Zur Wahl des 2. Beigeordneten wurden die Ratsmitglieder

Harald Tautges und Elfriede Heinz

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

11 Stimmen

Enthaltungen:

2 Stimmen

gültig somit:

9 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Harald Tautges 6 Stimmen und auf Elfriede Heinz 3 Stimmen.

Damit war Damit war Harald Tautges zum 2. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Sodann wurde der zwei Beigeordnete Harald Tautges durch Ortsbürgermeister Albert Tautges ernannt.

Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ihm ausgehändigt.

Zu Punkt 6. Wahl der Ausschüsse

Zu Punkt 6.1. Rechnungsprüfungsausschuss

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:

  • Alexander Schmitz (Vertreter Jürgen Korres)
  • Thomas Bayerschen (Vertreter Rainer Müller)
  • Elfriede Heinz (Vertreter Norbert Munkler)

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 6.2. Bau- und Wegeausschuss

In den Bau- und Wegeausschuss wurden gewählt:

• Norbert Munkler (Vertreter Alexander Schmitz)

• Daniel Bartelmes (Vertreter Elfriede Heinz)

• Jürgen Korres (Thomas Bayerschen)

• Frank Ewertz (Vertreter Peter Lauer)

• Volker Junk (Vertreter Rainer Müller)

Abstimmungsergebnis: einstimmig,

Zu Punkt 7. Wahl eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Hofswald"

In die Verbandsversammlung wurde Elfriede Heinz gewählt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 1 Enthaltung.

Zu Punkt 8. Benennung eines Vertreters für den Elternausschuss der Kindertagesstätte

Als Vertreter für den Elternausschuss der Kindertagesstätte wurde Thomas Bayerschen gewählt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 1 Enthaltung.

Zu Punkt 9. Erlass einer Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.

Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 1 Enthaltung.

Zu Punkt 10. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.