am Donnerstag, 04.07.2024, 19:15 Uhr, im Bürgerheim "St. Gertrud"
Tagesordnung
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Ernennung des urgewählten Ortsbürgermeisters |
| 3. | Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes |
| 4. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der zwei Beigeordneten |
| 6. | Wahl der Ausschüsse |
| 6.1 Rechnungsprüfungsausschuss |
| 6.2 Bau- und Wegeausschuss |
| 7. | Wahl eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Hofswald" |
| 8. | Benennung eines Vertreters für den Elternausschuss der Kindertagesstätte |
| 9. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 10. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 11. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister bzw. der geschäftsführende zweite Beigeordnete verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
Thomas Bayerschen
Frank Ewertz
Elfriede Heinz
Volker Junk
Jürgen Korres
Peter Lauer
Rainer Müller
Norbert Munkler
Alexander Schmitz
Albert Tautges
Harald Tautges
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
Das nicht anwesende Ratsmitglied Klaus Wonner ist in der nächsten Sitzung zu verpflichten.
Zu Punkt 2. Ernennung des urgewählten Ortsbürgermeisters
Der unmittelbar von der Bürgerschaft wiedergewählte neue Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen.
Der geschäftsführende zweite Beigeordnete Harald Tautges nahm die Ernennung des wiedergewählten Ortsbürgermeisters Albert Tautges vor.
Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.
Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.
Zu Punkt 3. Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes
Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Albert Tautges zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Absatz 4 Satz 2 KWG).
Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 KWG bereits Daniel Bartelmes benachrichtigt und nach der Bereitschaft zur Annahme des Ratsmandats vorsorglich auch zur heutigen Sitzung einberufen.
Der Ortsbürgermeister nahm gemäß § 30 Absatz 2 GemO die Verpflichtung vor und wies auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO hin.
Zu Punkt 4. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und
- dem Schriftführer.
Beschluss:
„Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt“.
Es wurden gewählt:
- als Vorsitzender Ortsbürgermeister Albert Tautges
- als Beisitzer die Ratsmitglieder Thomas Bayerchen, Rainer Müller
- als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung VG-Verwaltungsrat Walter Klar
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der zwei Beigeordneten
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung sind zwei Beigeordneter zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Klaus Wonner
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 10 Stimmen |
| Enthaltungen: | 1 Stimmen |
| gültig somit: | 9 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Klaus Wonner 8 Stimmen.
Damit war Klaus Wonner zum 1. Beigeordneten gewählt.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Der nicht anwesende Klaus Wonner ist in der nächsten Sitzung zu ernennen.
Zur Wahl des 2. Beigeordneten wurden die Ratsmitglieder
Harald Tautges und Elfriede Heinz
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 11 Stimmen |
| Enthaltungen: | 2 Stimmen |
| gültig somit: | 9 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Harald Tautges 6 Stimmen und auf Elfriede Heinz 3 Stimmen.
Damit war Damit war Harald Tautges zum 2. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Sodann wurde der zwei Beigeordnete Harald Tautges durch Ortsbürgermeister Albert Tautges ernannt.
Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ihm ausgehändigt.
Zu Punkt 6. Wahl der Ausschüsse
Zu Punkt 6.1. Rechnungsprüfungsausschuss
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 6.2. Bau- und Wegeausschuss
In den Bau- und Wegeausschuss wurden gewählt:
• Norbert Munkler (Vertreter Alexander Schmitz)
• Daniel Bartelmes (Vertreter Elfriede Heinz)
• Jürgen Korres (Thomas Bayerschen)
• Frank Ewertz (Vertreter Peter Lauer)
• Volker Junk (Vertreter Rainer Müller)
Abstimmungsergebnis: einstimmig,
Zu Punkt 7. Wahl eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Hofswald"
In die Verbandsversammlung wurde Elfriede Heinz gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 1 Enthaltung.
Zu Punkt 8. Benennung eines Vertreters für den Elternausschuss der Kindertagesstätte
Als Vertreter für den Elternausschuss der Kindertagesstätte wurde Thomas Bayerschen gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 1 Enthaltung.
Zu Punkt 9. Erlass einer Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 1 Enthaltung.
Zu Punkt 10. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.