am Dienstag, 09.07.2024, 19:15 Uhr, im Gemeindehaus Arzfeld
Tagesordnung
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Ernennung, Vereidigung und Einführung des urgewählten Ortsbürgermeisters |
| 3. | Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes |
| 4. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der drei Beigeordneten |
| 6. | Eventuelle Verpflichtung nachrückender Ratsmitglieder |
| 7. | Wahl der Ausschüsse |
| 7.1 | Rechnungsprüfungsausschuss |
| 7.2 | Haupt- und Finanzausschuss |
| 7.3 | Planungs- und Bauausschuss |
| 7.4 | Fremdenverkehrsausschuss |
| 8. | 1. Änderung der Hauptsatzung vom 20.09.2010 |
| 9. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 10. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 10.1 | 20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde ÜttfeldTeilbereich: Bebauungsplan "Solarpark Üttfeld"- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
| 11. | Verschiedenes |
| Zu Punkt 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
Ademes Reiner
Allar Lars
Antony Robin
Bormes Alois
Dimmer Hannah
Heinisch Jennifer
Hoffmann Britta
Hoffmann Julian
Juchmes Josef
Kauth Gerhard
Klar Thomas
Schreiber Andreas
Thielen Tobias
Weiland Susanne
Zahnen Herbert
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
Dem scheidenden Ortsbürgermeister Walter Heinisch sprach er Dank und Anerkennung für sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde aus.
Das nicht anwesende gewählte Ratsmitglied Rainer Hoffmann ist in der nächsten Sitzung zu verpflichten.
| Zu Punkt 2. | Ernennung, Vereidigung und Einführung des urgewählten Ortsbürgermeisters |
Der unmittelbar von der Bürgerschaft gewählte neue Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Walter Heinisch nahm die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des urgewählten Ortsbürgermeisters Thomas Klar vor.
Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.
Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.
Anschließend übernahm der neue Ortsbürgermeister den Vorsitz.
| Zu Punkt 3. | Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes |
Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Thomas Klar zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Absatz 4 Satz 2 KWG).
Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 KWG bereits Laura Ademes benachrichtigt und nach der Bereitschaft zur Annahme des Ratsmandats vorsorglich auch zur heutigen Sitzung einberufen.
Der Ortsbürgermeister nahm gemäß § 30 Absatz 2 GemO die Verpflichtung vor und wies auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO hin.
| Zu Punkt 4. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
| - | dem Vorsitzenden, |
| - | zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und |
| - | dem Schriftführer. |
Beschluss:
„Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt“.
Es wurden gewählt:
| - | als Vorsitzender Ortsbürgermeister | Thomas Klar |
| - | als Beisitzer die Ratsmitglieder | Tobias Thielen |
|
|
| Herbert Zahnen |
| - | als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung | VG-Verwaltungsrat Walter Klar |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig, bei zwei Enthaltungen. |
| Zu Punkt 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der drei Beigeordneten |
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung sind 3 Beigeordnete zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Robin Antony
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 15 Stimmen |
| Enthaltungen: | 1 Stimme |
| gültig somit: | 14 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Robin Antony 14 Stimmen.
Damit war Robin Antony zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Zur Wahl des 2. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Alois Bormes
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 15 Stimmen |
| Enthaltungen: | 1 Stimme |
| gültig somit: | 14 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Alois Bormes 14 Stimmen.
Damit war Alois Bormes zum 2. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Zur Wahl des 3. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Lars Allar
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 15 Stimmen |
| Enthaltungen: | 1 Stimmen |
| gültig somit: | 14 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Lars Allar 14 Stimmen.
Damit war Lars Allar zum 3. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Sodann wurden die Beigeordneten Robin Antony, Alois Bormes und Lars Allar durch Ortsbürgermeister Thomas Klar ernannt, Robin Antony zudem vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Die Ernennungsurkunden als Ehrenbeamter wurden ausgehändigt.
| Zu Punkt 6. | Eventuelle Verpflichtung nachrückender Ratsmitglieder |
Die zu Beigeordneten gewählten Ratsmitglieder Robin Antony, Alois Bormes und Lars Allar legten ihr Ratsmandat mit sofortiger Wirkung schriftlich nieder.
Nach Abgabe entsprechender schriftlicher Erklärungen wurden die gemäß § 45 KWG anwesenden Ersatzleute Annemarie Mayer und Adalbert Kraker durch den Vorsitzenden im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Absatz 2 GemO verpflichtet.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Das für Lars Allar nachrückende nicht anwesende Ratsmitglied Sascha Kulik wird in der nächsten Sitzung verpflichtet.
| Zu Punkt 7. | Wahl der Ausschüsse |
| Zu Punkt 7.1. | Rechnungsprüfungsausschuss |
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt: (3-er reiner Ratsausschuss, 1 CDU, 1 SPD, 1 FWG):
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Adalbert Kraker | Tobias Thielen |
| Julian Hoffmann | Sascha Kulik |
| Reiner Ademes | Andreas Schreiber |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig. |
| Zu Punkt 7.2. | Haupt- und Finanzausschuss |
In den Haupt- und Finanzausschuss wurden gewählt: (7-er reiner Ratsausschuss, 5 CDU, 1 SPD, 1 FWG):
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Josef Juchmes | Adalbert Kraker |
| Rainer Hoffmann | Julian Hoffmann |
| Susanne Weiland | Jennifer Heinisch |
| Anne Mayer | Laura Ademes |
| Herbert Zahnen | Gerhard Kauth |
| Andreas Schreiber | Hannah Dimmer |
| Britta Hoffmann | Reiner Ademes |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig. |
| Zu Punkt 7.3. | Planungs- und Bauausschuss |
Die Wahl des Planungs- und Bauausschusses erfolgt später. Hier soll eine personelle Erweiterung erfolgen und durch Hauptsatzung geregelt werden.
| Zu Punkt 7.4. | Fremdenverkehrsausschuss |
Der Fremdenverkehrsausschuss soll nicht aufrechterhalten werden.
| Zu Punkt 8. | 1. Änderung der Hauptsatzung vom 20.09.2010 |
Unter Hinweis auf Tagesordnungspunkt 7.3 und 7.4 wird die Hauptsatzung entsprechend geändert.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig. |
| Zu Punkt 9. | Erlass einer Geschäftsordnung |
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig. |
| Zu Punkt 10. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
Hierzu lagen keine Beratungsgegenstände vor.
| Zu Punkt 10.1. | 20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Üttfeld Teilbereich: Bebauungsplan "Solarpark Üttfeld" - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung abgesetzt und wird in der nächsten Sitzung behandelt.
| Zu Punkt 11. | Verschiedenes |
| 11.1 | Fraktionsstatus |
Alle im Rat vertretenen Gruppierungen meldeten Fraktionsstatus an.
Sprecher bzw. Vertreter sind:
CDU-Fraktion:
Susanne Weiland/Hannah Dimmer
FWG-Fraktion:
Tobias Thielen/Josef Juchmes
SPD-Fraktion:
Rainer Hoffmann/Julian Hoffmann
| 11.2 | Termine Ratssitzungen |
Die Termine für die in diesem Jahr anstehenden Ratssitzungen wurden bekannt gegeben.