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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Arzfeld

am Dienstag, 09.07.2024, 19:15 Uhr, im Gemeindehaus Arzfeld

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Ernennung, Vereidigung und Einführung des urgewählten Ortsbürgermeisters

3.

Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes

4.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

5.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der drei Beigeordneten

6.

Eventuelle Verpflichtung nachrückender Ratsmitglieder

7.

Wahl der Ausschüsse

7.1

Rechnungsprüfungsausschuss

7.2

Haupt- und Finanzausschuss

7.3

Planungs- und Bauausschuss

7.4

Fremdenverkehrsausschuss

8.

1. Änderung der Hauptsatzung vom 20.09.2010

9.

Erlass einer Geschäftsordnung

10.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

10.1

20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde ÜttfeldTeilbereich: Bebauungsplan "Solarpark Üttfeld"- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

11.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder

Ademes Reiner

Allar Lars

Antony Robin

Bormes Alois

Dimmer Hannah

Heinisch Jennifer

Hoffmann Britta

Hoffmann Julian

Juchmes Josef

Kauth Gerhard

Klar Thomas

Schreiber Andreas

Thielen Tobias

Weiland Susanne

Zahnen Herbert

im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Dem scheidenden Ortsbürgermeister Walter Heinisch sprach er Dank und Anerkennung für sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde aus.

Das nicht anwesende gewählte Ratsmitglied Rainer Hoffmann ist in der nächsten Sitzung zu verpflichten.

Zu Punkt 2.

Ernennung, Vereidigung und Einführung des urgewählten Ortsbürgermeisters

Der unmittelbar von der Bürgerschaft gewählte neue Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Walter Heinisch nahm die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des urgewählten Ortsbürgermeisters Thomas Klar vor.

Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.

Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.

Anschließend übernahm der neue Ortsbürgermeister den Vorsitz.

Zu Punkt 3.

Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes

Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Thomas Klar zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Absatz 4 Satz 2 KWG).

Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 KWG bereits Laura Ademes benachrichtigt und nach der Bereitschaft zur Annahme des Ratsmandats vorsorglich auch zur heutigen Sitzung einberufen.

Der Ortsbürgermeister nahm gemäß § 30 Absatz 2 GemO die Verpflichtung vor und wies auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO hin.

Zu Punkt 4.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).

Der Wahlvorstand besteht aus

-

dem Vorsitzenden,

-

zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und

-

dem Schriftführer.

Beschluss:

„Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt“.

Es wurden gewählt:

-

als Vorsitzender Ortsbürgermeister

Thomas Klar

-

als Beisitzer die Ratsmitglieder

Tobias Thielen

Herbert Zahnen

-

als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung

VG-Verwaltungsrat Walter Klar

Abstimmungsergebnis:

einstimmig, bei zwei Enthaltungen.

Zu Punkt 5.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der drei Beigeordneten

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Nach der Hauptsatzung sind 3 Beigeordnete zu wählen.

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Robin Antony

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

15 Stimmen

Enthaltungen:

1 Stimme

gültig somit:

14 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Robin Antony 14 Stimmen.

Damit war Robin Antony zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Zur Wahl des 2. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Alois Bormes

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

15 Stimmen

Enthaltungen:

1 Stimme

gültig somit:

14 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Alois Bormes 14 Stimmen.

Damit war Alois Bormes zum 2. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Zur Wahl des 3. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Lars Allar

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

15 Stimmen

Enthaltungen:

1 Stimmen

gültig somit:

14 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Lars Allar 14 Stimmen.

Damit war Lars Allar zum 3. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Sodann wurden die Beigeordneten Robin Antony, Alois Bormes und Lars Allar durch Ortsbürgermeister Thomas Klar ernannt, Robin Antony zudem vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Die Ernennungsurkunden als Ehrenbeamter wurden ausgehändigt.

Zu Punkt 6.

Eventuelle Verpflichtung nachrückender Ratsmitglieder

Die zu Beigeordneten gewählten Ratsmitglieder Robin Antony, Alois Bormes und Lars Allar legten ihr Ratsmandat mit sofortiger Wirkung schriftlich nieder.

Nach Abgabe entsprechender schriftlicher Erklärungen wurden die gemäß § 45 KWG anwesenden Ersatzleute Annemarie Mayer und Adalbert Kraker durch den Vorsitzenden im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Absatz 2 GemO verpflichtet.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Das für Lars Allar nachrückende nicht anwesende Ratsmitglied Sascha Kulik wird in der nächsten Sitzung verpflichtet.

Zu Punkt 7.

Wahl der Ausschüsse

Zu Punkt 7.1.

Rechnungsprüfungsausschuss

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt: (3-er reiner Ratsausschuss, 1 CDU, 1 SPD, 1 FWG):

Mitglieder

Stellvertreter

Adalbert Kraker

Tobias Thielen

Julian Hoffmann

Sascha Kulik

Reiner Ademes

Andreas Schreiber

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 7.2.

Haupt- und Finanzausschuss

In den Haupt- und Finanzausschuss wurden gewählt: (7-er reiner Ratsausschuss, 5 CDU, 1 SPD, 1 FWG):

Mitglieder

Stellvertreter

Josef Juchmes

Adalbert Kraker

Rainer Hoffmann

Julian Hoffmann

Susanne Weiland

Jennifer Heinisch

Anne Mayer

Laura Ademes

Herbert Zahnen

Gerhard Kauth

Andreas Schreiber

Hannah Dimmer

Britta Hoffmann

Reiner Ademes

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 7.3.

Planungs- und Bauausschuss

Die Wahl des Planungs- und Bauausschusses erfolgt später. Hier soll eine personelle Erweiterung erfolgen und durch Hauptsatzung geregelt werden.

Zu Punkt 7.4.

Fremdenverkehrsausschuss

Der Fremdenverkehrsausschuss soll nicht aufrechterhalten werden.

Zu Punkt 8.

1. Änderung der Hauptsatzung vom 20.09.2010

Unter Hinweis auf Tagesordnungspunkt 7.3 und 7.4 wird die Hauptsatzung entsprechend geändert.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 9.

Erlass einer Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.

Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 10.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Hierzu lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 10.1.

20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Üttfeld

Teilbereich: Bebauungsplan "Solarpark Üttfeld"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung abgesetzt und wird in der nächsten Sitzung behandelt.

Zu Punkt 11.

Verschiedenes

11.1

Fraktionsstatus

Alle im Rat vertretenen Gruppierungen meldeten Fraktionsstatus an.

Sprecher bzw. Vertreter sind:

CDU-Fraktion:

Susanne Weiland/Hannah Dimmer

FWG-Fraktion:

Tobias Thielen/Josef Juchmes

SPD-Fraktion:

Rainer Hoffmann/Julian Hoffmann

11.2

Termine Ratssitzungen

Die Termine für die in diesem Jahr anstehenden Ratssitzungen wurden bekannt gegeben.