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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großkampenberg für das Haushaltsjahr 2022 vom 21.10.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 05.10.2022 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

2022

2022

2022

2022

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

EUR

EUR

EUR

auf EUR

1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf

219.783

0

0

219.783

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

255.624

0

0

255.624

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-35.841

0

0

-35.841

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

189.276

0

0

189.276

die ordentlichen Auszahlungen auf

214.164

0

0

214.164

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-24.888

0

0

-24.888

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

0

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

141.000

0

141.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

-141.000

0

-141.000

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

33.388

141.000

0

174.388

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

8.500

0

0

8.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

24.888

141.000

0

165.888

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt von bisher

EUR auf 141.000,00 EUR.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

entfällt.

§ 5

Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6

Gebühren und Beiträge

werden nicht verändert.

§ 7

Eigenkapital

 — EUR

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres —  197.454,91

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres  — 226.525,00

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres —  190.684,00

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres  — 188.266,00

54619 Großkampenberg, 21.10.2022
Bertram Ademes, Ortsbürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 07.1.11.2022 bis 16.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 21.10.2022
Johannes Kuhl, Bürgermeister