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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

22. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Bereich: Ortsgemeinde Plütscheid

Teilbereich: Bebauungsplan „Ober dem Atzseifen“

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beschluss über die Aufstellung der 22. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ober dem Atzseifen":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 07. April 2022 beschlossen, das Verfahren der 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Plütscheid, Teilbereich Bebauungsplan „Ober dem Atzseifen“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 22. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ober dem Atzseifen“:

Die Flächen im Änderungsbereich wurden bereits größtenteils gewerblich genutzt. Nach dem Brandfall sind die ehemaligen gewerblichen Hallen im Süden des Plangebietes vollständig zerstört worden. Diese sollen nun wieder aufgebaut werden. Hierzu wird parallel zur Bebauungsplanaufstellung der Flächennutzungsplan fortgeschrieben. Gegenstand der Änderungsplanung ist also die Neuausweisung gewerblicher Bauflächen.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft - Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt wird.

Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine Gewerbefläche notwendig.

Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Plütscheid ein Bebauungsplanverfahren und parallel bzw. im Vorfeld dazu eine Flächennutzungsplanteilfortschreibung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 22. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ober dem Atzseifen“:

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Ober dem Atzseifen“ befindet sich, wie bereits dargestellt, im Ortsteil Atzseifen der Ortsgemeinde Plütscheid. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt etwa 2,03 ha.

Verkehrlich ist das Plangebiet über die Straße „Atzseifen“ an die Landesstraße L 12 und damit an den überörtlichen Verkehr angebunden.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 07. April 2022 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf zur 22. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ober dem Atzseifen einschließlich der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom

15. November 2022 bis einschließlich 16. Dezember 2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) nach Terminabsprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Planentwurf der 22. Fortschreibung des FNP schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Des Weiteren kann der Planentwurf zur 22. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ober dem Atzseifen“, einschließlich der dazugehörigen Begründung während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 14. November 2022
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister