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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Der Ortsgemeinde Niederpierscheid für das Haushaltsjahr 2023 vom 25.10.2023

Der Ortsgemeinderat Niederpierscheid hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 16.10.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

2023 gegenüber bisher EUR

2023 erhöht um EUR

2023 vermindert um EUR

2023 nunmehr festgesetzt auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

49.470

0

0

49.470

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

53.644

0

0

53.644

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-4.174

0

0

-4.174

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

45.345

0

0

45.345

die ordentlichen Auszahlungen auf

49.720

0

0

49.720

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-4.375

0

0

-4.375

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

0

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

4.550

0

4.550

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

-4.550

0

-4.550

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.975

4.550

0

9.525

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

600

0

0

600

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.375

4.550

0

8.925

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt von bisher 0,00 EUR auf 4.550,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

entfällt.

§ 5 Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6 Gebühren und Beiträge

werden nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital

(Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

2021

-61.139,44

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

2022

-68.489,10

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres

2023

-72.663,10

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres

2024

-76.876,10

54649 Niederpierscheid, 25.10.2023
Marco Steins
Ortsbürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 06.11.2023 bis 15..11.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 25.10.2023
Johannes Kuhl
Bürgermeister