am Donnerstag, 29.08.2024, 15:30 Uhr, in der Wohnung des Ortsbürgermeisters
Tagesordnung
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Ernennung des urgewählten Ortsbürgermeisters |
| 3. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 4. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
| 5. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
| 6. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 7. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 8. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Thomas Wirtz verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
Blum, Albert
Blum, Stefan
Lehnen, Thomas
Schneider, Bernhard
Schneider, Johannes
Wirtz, Tobias
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
| Zu Punkt 2. | Ernennung des urgewählten Ortsbürgermeisters |
Der unmittelbar von der Bürgerschaft wiedergewählte neue Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen.
Der geschäftsführende erste Beigeordnete Bernhard Schneider nahm die Ernennung des wiedergewählten Ortsbürgermeisters Thomas Wirtz vor.
Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.
Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.
Anschließend übernahm der neue Ortsbürgermeister den Vorsitz.
| Zu Punkt 3. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
| - | dem Vorsitzenden, |
| - | zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und |
| - | dem Schriftführer. |
Beschluss:
Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.
Es wurden gewählt:
| - | als Vorsitzender Ortsbürgermeister | Thomas Wirtz |
| - | als Beisitzer die Ratsmitglieder | Bernhard Schneider |
|
|
| Albert Blum |
| - | als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung | Joschka Trenz |
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 4. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Bernhard Schneider
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
Abgegeben wurden: 6 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimmen
gültig somit: 6 Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bernhard Schneider, 5 Stimmen
Damit war Bernhard Schneider zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
| Zu Punkt 5. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 6. | Erlass einer Geschäftsordnung |
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 7. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
7.1 Grundsatzbeschluss Bebauungsplan
Um das Erforderliche in die Wege leiten zu können, wird sich der Vorsitzende mit der Verwaltung in Verbindung setzen, um zu erörtern welches Verfahren sinnvoll ist. Der Rat ermächtigt ihn dieses Verfahren anschließend einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
7.2 Ausbau Wirtschaftswege
Ortsbürgermeister Thomas Wirtz teilte mit, dass die betroffenen Wege aufgrund von zu erheblichen Kosten (ca. 30.000,00 Euro) lediglich provisorisch ausgebessert werden.
| Zu Punkt 8. | Verschiedenes |
In der Gemeinde Pintesfeld soll ein Bürgerverein bzw. Dorfförderverein gegründet werden. Die Planungen hierzu laufen.