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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift

über die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Pintesfeld

am Donnerstag, 29.08.2024, 15:30 Uhr, in der Wohnung des Ortsbürgermeisters

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Ernennung des urgewählten Ortsbürgermeisters

3.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

4.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

5.

Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

6.

Erlass einer Geschäftsordnung

7.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

8.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Thomas Wirtz verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder

Blum, Albert

Blum, Stefan

Lehnen, Thomas

Schneider, Bernhard

Schneider, Johannes

Wirtz, Tobias

im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Zu Punkt 2.

Ernennung des urgewählten Ortsbürgermeisters

Der unmittelbar von der Bürgerschaft wiedergewählte neue Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen.

Der geschäftsführende erste Beigeordnete Bernhard Schneider nahm die Ernennung des wiedergewählten Ortsbürgermeisters Thomas Wirtz vor.

Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.

Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.

Anschließend übernahm der neue Ortsbürgermeister den Vorsitz.

Zu Punkt 3.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).

Der Wahlvorstand besteht aus

-

dem Vorsitzenden,

-

zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und

-

dem Schriftführer.

Beschluss:

Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.

Es wurden gewählt:

-

als Vorsitzender Ortsbürgermeister

Thomas Wirtz

-

als Beisitzer die Ratsmitglieder

Bernhard Schneider

Albert Blum

-

als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung

Joschka Trenz

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 4.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Bernhard Schneider

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden: 6 Stimmen

Enthaltungen: 1 Stimmen

gültig somit: 6 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bernhard Schneider, 5 Stimmen

Damit war Bernhard Schneider zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Zu Punkt 5.

Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:

  • Thomas Lehnen
  • Johannes Schneider
  • Albert Blum

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 6.

Erlass einer Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.

Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 7.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

7.1 Grundsatzbeschluss Bebauungsplan

Um das Erforderliche in die Wege leiten zu können, wird sich der Vorsitzende mit der Verwaltung in Verbindung setzen, um zu erörtern welches Verfahren sinnvoll ist. Der Rat ermächtigt ihn dieses Verfahren anschließend einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

7.2 Ausbau Wirtschaftswege

Ortsbürgermeister Thomas Wirtz teilte mit, dass die betroffenen Wege aufgrund von zu erheblichen Kosten (ca. 30.000,00 Euro) lediglich provisorisch ausgebessert werden.

Zu Punkt 8.

Verschiedenes

In der Gemeinde Pintesfeld soll ein Bürgerverein bzw. Dorfförderverein gegründet werden. Die Planungen hierzu laufen.