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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld

am Donnerstag, 22.08.2024, 16:00 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung von Ratsmitgliedern

2.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

3.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO

4.

Ersatzbeschaffung eines LF 10/6 (Löschfahrzeug) für die Freiwillige Feuerwehr Lünebach

5.

Neubau einer Gerätemeisterei für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Arzfeld- Sachstandsinformation

6.

Sanierungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus Waxweiler- Grundsatzbeschluss über die weitere Vorgehensweise

7.

Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

8.

Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR- Zustimmung zur Veränderung der Trägerschaft

9.

Mitteilungen / Verschiedenes

Der Vorsitzende eröffnete um 16:00 Uhr die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Die Ratsmitglieder Ariane Last und Thomas Klar konnten zur konstituierenden Sitzung am 11. Juli 2024 nicht teilnehmen. Bürgermeister Johannes Kuhl verpflichtete sie mittels Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben und verwies auf die einschlägigen Vorschriften in der Gemeindeordnung.

Zu Punkt 2. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

Aus der Reihe der Zuhörer wurden Rückfragen zum aktuellen Baustand an der Turnhalle bzw. der Grundschule Daleiden gestellt, die verwaltungsseitig entsprechend beantwortet wurden.

Zu Punkt 3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO

Bereits seit dem 09.07.2021 liegt der Verwaltung ein Gutachten zum baulichen Zustand der Eisenbahnbrücke vor. Dieses Gutachten hat ergeben, dass der Alterungszustand der Brücke erhebliche Schäden aufweist, die einen sofortigen Handlungsbedarf bedürfen.

Das Brückengeländer ist durchrostet und neigt sich nach außen.

Durch Wassereintritte in das Betontragwerk sind bereits Korrosionen der Bewehrung und deutliche Betonabplatzungen ersichtlich - besonders im Feld IV am westlichen Hang sind bereits abgeplatzte Betonteile identifiziert worden. Es können jederzeit Betonabplatzungen oberhalb der Verkehrsflächen erfolgen und Personen im Verkehrsraum verletzen oder schwerwiegende Unfälle verursachen.

Als erste Maßnahmen wurde die Brücke mit einem abgeschlossenen Bauzaun gesperrt und die Geländer mit Verdrahtungen gesichert.

Ebenfalls sollten nach dem Gutachten die Verkehrsflächen durch ein Schutzgerüst gegen herabfallende Betonabplatzungen geschützt werden. Es wurden hierzu drei Angebote von unserem technischen Büro eingeholt. Das günstigste Angebot vom 14.07.2021 lag bei jährlichen Gerüstkosten über 44.476,25 Euro. Aufgrund des Hochwasserereignisses 2021 und der anschließenden Schadensregulierungen wurde die Angelegenheit bis in dieses Jahr verschoben.

Als Alternative zu einem Gerüst wurden vom technischen Büro der Verbandsgemeindeverwaltung, Thorsten Wanken, ein Angebot der Fa. MW Construct GmbH, Wittlich, eingeholt. Das Angebot umfasst die Beseitigung der losen Bauteile im Bereich der Verkehrsflächen und beträgt 24.757,58 Euro. Der Auftrag wurde wegen seiner Dringlichkeit und der Gefährdung der Verkehrsteilnehmer am 21.05.2024 erteilt.

Der Verbandsgemeinderat hat hiervon zustimmend Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich.

Zu Punkt 4. Ersatzbeschaffung eines LF 10/6 (Löschfahrzeug) für die Freiwillige Feuerwehr Lünebach

Entsprechend des Beschlusses durch den Verbandsgemeinderat am 14.12.2023 wurde eine öffentliche Ausschreibung zur Anschaffung eines Löschfahrzeuges (LF 10/6) für die Freiwillige Feuerwehr Lünebach durchgeführt.

Die Submission hat am 09.07.2024 stattgefunden. Zum Submissionstermin lag ein Angebot vor.

Das Angebot ist von der Firma Ziegler GmbH & Co. KG mit einer Angebotssumme von

468.338,78 Euro.

Von der ADD wurde zur Anschaffung dieses Fahrzeuges ein Zuschuss von Euro in Aussicht gestellt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragserteilung an die Firma Ziegler Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 468.338,78 Euro zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

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-

Zu Punkt 5. Neubau einer Gerätemeisterei für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Arzfeld- Sachstandsinformation

Bürgermeister Kuhl gab hierzu allgemeine Informationen über den aktuellen Sachstand. Er wies darauf hin, dass in Gesprächen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier derzeit Grundstücksverhandlungen geführt werden, wozu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weitere Informationen erfolgen.

Zu Punkt 6. Sanierungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus Waxweiler- Grundsatzbeschluss über die weitere Vorgehensweise

Die gesamte Dacheindeckung des Feuerwehrhauses Waxweiler ist marode und muss vollständig erneuert werden. Außerdem ist durch einen starken Marderbefall die Dämmung „zerfressen“ und durch tierische Exkremente kontaminiert.

Im Innenbereich der Fahrzeughallen muss die Beleuchtung auf energieeffizienterer LED-Beleuchtung umgerüstet werden.

Im Zuge dieser Maßnahme sollte ebenfalls der komplette Außenanstrich erneuert werden. Dies wäre zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zwingend erforderlich, stünde aber in den nächsten Jahren an und müsste dann wieder komplett eingerüstet werden was zu erheblichen Mehrkosten führen würde.

Eine Kostenschätzung vom Planungsbüro Berg, Waxweiler, ergab Ausgaben in Höhe von

322.091,35 Euro, welche mit Krediten finanziert werden müssen.

Fraktionssprecher Hoffmann fragte nach, ob eine generelle Berücksichtigung aller öffentlicher Gebäude auf vorbezeichnete Maßnahme empfehlenswert wäre.

Bürgermeister Kuhl erläuterte hierzu, dass das im Einzelfall geprüft werde.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Sanierung des Feuerwehrhauses Waxweiler wird zugestimmt. Das Planungsbüro Berg, Waxweiler, wird mit der Planung beauftragt.

Der Fachbereich 1.2 (Finanzen) wird beauftragt die finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung zu stellen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

-

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Zu Punkt 7. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld wurde am 23.11.2021 rückwirkend zum 21.12.2020 aufgrund der Gesetzesnovelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 21.12.2020 sowie der damit einhergehenden Überarbeitung des Satzungsmusters des GStB geändert.

Da in 2022 die Freiwilligen Feuerwehren Oberpierscheid und Plütscheid mit jeweils einem neuem Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) ausgestattet wurden sind folgende Änderungen in der

o. g. Satzung zu tätigen:

Nach diesen Berechnungen (Berechnungsgrundlage ist das Satzungsmuster des GStB) ist der Stundensatz des TSF-W Oberpierscheid auf 195,15 € und des TSF-W Plütscheid auf 195,11 € festzusetzen.

Da das bis dahin in Plütscheid stationierte TSF zur FFW Lichtenborn umstationiert wurde, ist auch der bereits ermittelte Stundensatz von 51,46 € in Lichtenborn festzusetzen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr unter Aufhebung der Satzung vom 23.11.2021 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zur Inkraftsetzung zu veranlassen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

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Zu Punkt 8. Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR- Zustimmung zur Veränderung der Trägerschaft

Zum 01.01.2024 wurden die Verbandsgemeindewerke Konz, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Konz, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Konz AöR. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig.

Die Verbandsgemeinde Konz überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke AöR.

Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR zu. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2024 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

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Zu Punkt 9. Mitteilungen / Verschiedenes

Bürgermeister Johannes Kuhl informierte darüber, dass insbesondere für die neuen Mitglieder des Verbandsgemeinderates in einer der nächsten Sitzungen alle laufenden Projekte der Verbandsgemeinde Arzfeld vorgestellt werden, damit sich auch die neuen Ratsmitglieder einen Überblick hierüber verschaffen können.