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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Lichtenborn

am Dienstag, 14.10.2025, 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Lichtenborn

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Aufstellung des Bebauungsplanes "In den Rosen" gemäß § 2 BauGB

2.1

Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

2.2

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

2.3

Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage

3.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Bedachung GmbH Hermes" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

3.1

Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

3.2

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

3.3

Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB

4.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

4.1

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

- Erteilung gemeindliches Einvernehmen

5.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 2. Aufstellung des Bebauungsplanes "In den Rosen" gemäß § 2 BauGB

Die Ortsgemeinde Lichtenborn verfügt aktuell über keine eigenen Baugrundstücke, welche an Interessenten veräußert werden könnten.

Im Rahmen der Eigenentwicklung soll das Baugebiet „In den Rosen“ in Richtung Norden verlängert werden. Der Entwurf sieht eine beidseitige Bebauung vor, wobei ein Teilbereich nach wie vor als landwirtschaftliche Grünfläche genutzt werden soll.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.

Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Wohnbaufläche (W) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Lichtenborn ein Bebauungsplan-verfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinde Lichtenborn gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der 29. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Verlängerung In den Rosen“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Gebietsabgrenzung:

Zu Punkt 2.1. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

Der vom Ortsgemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes hat in Ausführung der Beschlussfassung vom 31.10.2024 in der Zeit vom 29.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Da keine Anregungen aus der Öffentlichkeit erfolgten, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

Zu Punkt 2.2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Mit Schreiben vom 29.07.2025 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 29.08.2025 gebeten.

Den Ratsmitgliedern wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Soweit dies erforderlich war, wurden dem Ortsgemeinderat die Stellungnahmen verlesen und erläutert.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmt nach ausgiebiger Diskussion und Beratung den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit den dazugehörigen Beschlussvorlagen wie vorgelesen und erläutert zu.

Ebenfalls stimmt der Gemeinderat der Gesamtplanung mit den eingearbeiteten textlichen und planerischen Änderungen wie vorgetragen zu.

Die Verwaltung wird vom Rat ermächtigt, die erforderlichen Schritte einzuleiten und eventuell erforderliche Fachgutachten in Auftrag zu geben.“

Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 2.3. Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Bedachung GmbH Hermes" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Die Firma „Hermes“ betreibt seit vielen Jahren in Lichtenborn den Dachdeckerbetrieb „Hermes Bedachungs GmbH“.

Bereits im Jahr 2007 wurde der Bebauungsplan „Hermes Bedachung“ aufgestellt und im Jahr 2008 durch den Ortsgemeinderat Lichtenborn als Satzung beschlossen. Es erfolgte jedoch keine öffentliche Bekanntmachung, sodass der Bebauungsplan nicht in Kraft getreten ist. Allerdings wurde auch ohne rechtskräftigen Bebauungsplan nach Maßgabe des § 33 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung“) die Errichtung einer seinerzeit geplanten Halle vorzeitig genehmigt.

Zur Standortsicherung plant die Firma nun die Errichtung einer weiteren Halle. Zur Sicherung des Betriebs und um mögliche künftige Erweiterungspotenziale zu schaffen, wird als planungsrechtliche Voraussetzung eine erneute Aufstellung des Bebauungsplans notwendig.

Zudem sollen Flächen östlich des Gewerbebetriebs baurechtlich überplant werden. Hinter-grund ist das Bestreben der Verbandsgemeinde Arzfeld auf dem Grundstück 2/49 sowie auf dem nördlichen Teil des Grundstücks 2/47 eine Feuerwehr-Gerätemeisterei (Lagehalle für diverse Fahrzeuge sowie Schlauchwerkstatt, Gerätelager, Funkwerkstatt, Kleiderkammer usw.) zu errichten.

Richtung Ortskern erfolgt somit eine Nachverdichtung. Die Betriebserweiterung erfolgt zwar vom Ortskern weg, soll aber als Anbau erfolgen und ist somit im Zusammenhang zum bebauten Ortsteil zu sehen. Die Geltungsbereichsgrenzen sollen eingegrünt werden, sodass eine Abgrenzung zum planungsrechtlichen Außenbereich erkennbar ist.

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (wieder Nutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung) handelt und das Plangebiet {{lt}} 20.000 m² groß ist, womit die Anwendungsvoraussetzungen des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt werden, wird der vorliegende Bebauungsplan im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Kerngebiet der Ortsgemeinde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt nördlich und östlich an bestehende Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern an. Im südlichen und westlichen Bereich grenzt das Plangebiet an Grün- und Ackerland an.

Der genaue räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:

Zu Punkt 3.1. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

In Ausführung der Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 31. Oktober 2024 hat die Beteilung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung des gebilligten Entwurfs zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 05. August 2025 bis einschließlich 05. September 2025 stattgefunden.

Da keine Anregungen bzw. Bedenken aus der Öffentlichkeit hervorgebracht worden sind, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

Zu Punkt 3.2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Den Ratsmitgliedern wurden die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Beschlussvorschläge im Vorfeld zur Sitzung im Bürger- und Ratsinformationssystem bereitgestellt.

In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 31. Oktober 2024 wurde das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet.

Mit Schreiben vom 01. August 2025 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 05. September 2025 gebeten.

Die Stellungnahmen sind in der beigefügten Abwägungstabelle enthalten. Soweit eine Beschlussfassung zu einer Stellungnahme erforderlich ist, sind diese zu erörtern und zu beraten.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmt nach Diskussion und Beratung den vorgenannten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit den dazugehörigen Beschlussvorschlägen wie vorgetragen zu.

Ebenfalls stimmt der Ortsgemeinderat der Gesamtplanung wie vorgetragen mit den eingearbeiteten Anregungen in Plan- und Textfassung zu.

Die Verwaltung wird vom Ortsgemeinderat ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur In-Rechtskraftsetzung des Bebauungsplanes einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

-

-

Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Wegen dem Vorliegen von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO hat der Ortsbürgermeister Alois Leick an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der 2. Beigeordnete Raphael Rosch.

Die Beschlussfähigkeit liegt hier gemäß § 39 Absatz 2 GemO vor, da mindestens ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder anwesend ist.

Zu Punkt 3.3. Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Nachdem der Bebauungsplan öffentlich ausgelegen hat und über die während der Offenlagen bzw. während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf, der ein eigenständiges Dokument ist, zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht erforderlich.

Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das beauftrage Planungsbüro ISU Bitburg wird, falls erforderlich, die eingebrachten Anregungen und Änderungen einarbeiten und den überarbeiteten Satzungsentwurf schnellstmöglich der Verwaltung übermitteln.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur In-Rechtskraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten. Sie wird ermächtigt, alle Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

-

-

Wegen dem Vorliegen von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO hat der Ortsbürgermeister Alois Leick an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der 2. Beigeordnete Raphael Rosch.

Die Beschlussfähigkeit liegt hier gemäß § 39 Absatz 2 GemO vor, da mindestens ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder anwesend ist.

Zu Punkt 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu Punkt 4.1. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

- Erteilung gemeindliches Einvernehmen

Aufgrund des Vorliegens von Beratungspunkten die der Nichtöffentlichkeit bedürfen, erfolgt die Beratung und Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

Zu Punkt 5. Verschiedenes

5.1 Personenkraftwagen (OKW) auf dem Parkplatz in der Ortsmitte

Ein PKW steht seit längerer Zeit unbewegt auf dem oben genannten öffentlichen Parkplatz.

Ortsbürgermeister Alois Leick fragt den aktuellen Sachstand hierzu an. Die Verwaltung wird beauftragt den Sachverhalt abschließend zu bearbeiten und die Ortsgemeinde diesbezüglich zu informieren.