Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s |
| 4. | Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
| 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
| 6. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
| 7. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 8. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 9. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister bzw. der geschäftsführende Beigeordnete verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
Thiex, Albert
Arnoldi, Josef
Keil, Natalie
Meyer, Horst
Thiex, Christoph
Thome, Tobias
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
Zu Punkt 2. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
| - | dem Vorsitzenden, |
| - | zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und |
| - | dem Schriftführer. |
Beschluss:
Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.
Es wurden gewählt:
| - | als Vorsitzender Ortsbürgermeister | Albert Thiex |
| - | als Beisitzer die Ratsmitglieder | Natalie Keil |
|
|
| Tobias Thome |
| - | als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung | Klaus Theis |
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 2 GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Zur Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters wurde aus den Reihen der Ratsmitglieder vorgeschlagen:
Albert Thiex
Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 6 Stimmen |
| ungültig: | 1 Stimme |
| gültig somit: | 5 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
|
| Albert Thiex | 5 Stimmen. |
Damit war Albert Thiex zum Ortsbürgermeister gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Der ehrenamtliche Ortsbürgermeister wurde von dem geschäftsführenden ersten Beigeordneten ernannt und in sein Amt eingeführt.
Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.
Anschließend übernahm der neu gewählte Ortsbürgermeister den Vorsitz.
Zu Punkt 4. Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Albert Thiex zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Absatz 4 Satz 2 KWG).
Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 KWG bereits
Daniel Mertens
benachrichtigt und nach der Bereitschaft zur Annahme des Ratsmandats vorsorglich auch zur heutigen Sitzung einberufen.
Der Ortsbürgermeister nahm gemäß § 30 Absatz 2 GemO die Verpflichtung vor und wies auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO hin.
Zu Punkt 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Horst Meyer
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 6 Stimmen |
| Enthaltungen: | 0 Stimmen |
| gültig somit: | 6 Stimmen |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
|
| Horst Meyer | 6 Stimmen |
Damit war Horst Meyer zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Sodann wurde der Beigeordnete Horst Meyer durch Ortsbürgermeister Albert Thiex ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ausgehändigt.
Zu Punkt 6. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
| - | Josef Arnoldi |
| - | Natalie Keil |
| - | Tobias Thome |
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 7. Erlass einer Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
Zu Punkt 9. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.