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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Strickscheid

am Dienstag, 27.08.2024, 19:15 Uhr, in der Wohnung des Ortsbürgermeisters.

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

3.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s

4.

Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

5.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

6.

Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

7.

Erlass einer Geschäftsordnung

8.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

9.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister bzw. der geschäftsführende Beigeordnete verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder

Thiex, Albert

Arnoldi, Josef

Keil, Natalie

Meyer, Horst

Thiex, Christoph

Thome, Tobias

im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Zu Punkt 2. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).

Der Wahlvorstand besteht aus

-

dem Vorsitzenden,

-

zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und

-

dem Schriftführer.

Beschluss:

Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.

Es wurden gewählt:

-

als Vorsitzender Ortsbürgermeister

Albert Thiex

-

als Beisitzer die Ratsmitglieder

Natalie Keil

Tobias Thome

-

als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung

Klaus Theis

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 2 GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Zur Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters wurde aus den Reihen der Ratsmitglieder vorgeschlagen:

Albert Thiex

Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

6 Stimmen

ungültig:

1 Stimme

gültig somit:

5 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Albert Thiex

5 Stimmen.

Damit war Albert Thiex zum Ortsbürgermeister gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Der ehrenamtliche Ortsbürgermeister wurde von dem geschäftsführenden ersten Beigeordneten ernannt und in sein Amt eingeführt.

Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.

Anschließend übernahm der neu gewählte Ortsbürgermeister den Vorsitz.

Zu Punkt 4. Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Albert Thiex zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Absatz 4 Satz 2 KWG).

Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 KWG bereits

Daniel Mertens

benachrichtigt und nach der Bereitschaft zur Annahme des Ratsmandats vorsorglich auch zur heutigen Sitzung einberufen.

Der Ortsbürgermeister nahm gemäß § 30 Absatz 2 GemO die Verpflichtung vor und wies auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO hin.

Zu Punkt 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Horst Meyer

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

6 Stimmen

Enthaltungen:

0 Stimmen

gültig somit:

6 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Horst Meyer

6 Stimmen

Damit war Horst Meyer zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Sodann wurde der Beigeordnete Horst Meyer durch Ortsbürgermeister Albert Thiex ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ausgehändigt.

Zu Punkt 6. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:

-

Josef Arnoldi

-

Natalie Keil

-

Tobias Thome

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 7. Erlass einer Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.

Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 9. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.