Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Vorstellung Vorentwurf Kindertagesstätte Lünebach |
| 2. | Mitteilungen |
| 3. | Auftragsvergaben |
| 4. | 6. Änderung des Bebauungsplanes "Bornwiese" |
| 4.1 | Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit |
| 4.2 | Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
| 4.3 | Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB |
| 5. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hahnengasse" gemäß § 2 BauGB |
| 5.1 | Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung |
| 5.2 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
| 5.3 | Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB |
| 6. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 7. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Vorstellung Vorentwurf Kindertagesstätte Lünebach
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende die Vertreter der Ortsgemeinden aus dem Einzugsbereich der Kindertagesstätte Lünebach begrüßen. Vom Planungsbüro PVMA, Aachen, liegt ein Vorentwurf für den Neubau der KiTa Lünebach vor. Dieser wurde vorgestellt und auf Fragen der Anwesenden eingegangen. Zu den Kosten konnte noch keine Aussage getroffen werden, da im jetzigen Planungsstand noch keine Kostenschätzung vorliegt.
Zu Punkt 2. Mitteilungen
a) KiTa-Leitung:
Der Vorsitzende informierte über die Besetzung der Personalstellen KiTa-Leitung und stellvertretende KiTa-Leitung.
b) Gemeindetraktor:
Für den Gemeindetraktor wurden über die Firma Thelen, Prüm, neue Reifen angeschafft.
c) Gemeindearbeiter:
Auf die Stellenausschreibung der Stelle des Aushilfs-Gemeindearbeiter ist bisher keine Bewerbung eingegangen.
d) St.-Martin-Umzug:
Der diesjährige St.-Martin-Umzug wird am Samstag, 08.11.2025, 18:00 Uhr, stattfinden.
e) Termin Haushaltssitzung:
Von der Verwaltung wurde der Termin für die Haushaltssitzung auf den 20.11.2025 festgelegt. Der Vorsitzende bat um Vormerkung dieses Termins.
f) Vertretung Ortsbürgermeister:
Der Vorsitzende bedankte sich ausdrücklich beim 1. Beigeordneten für seine geleistete Arbeit in seiner krankheitsbedingten Abwesenheit.
Zu Punkt 3. Auftragsvergaben
Für den Neubau der KiTa Lünebach sind weitere Planungsleistungen zu vergeben.
a) Freiflächenplanung:
Auf eine Honoraranfrage an 3 Büros haben alle ein Angebot abgegeben. Wirtschaftlichster Anbieter ist das Ingenieurbüro Scheuch GmbH, Prüm.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Die Leistungen der Freiflächenplanung für den Neubau der KiTa Lünebach wird auf Basis des Honorarangebotes vom 25.08.2025 dem Ingenieurbüro Scheuch, Prüm, übertragen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
b) Tragwerksplanung:
Auf die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch die Rechtsanwaltskanzlei Kunz, Koblenz, sind insgesamt 5 Angebote eingegangen. 2 Angebote mussten vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, da sie formal unzulässig waren. Die 3 Anbieter, die zum weiteren Verfahren zugelassen wurden, sind nun zum Verhandlungsgespräch am 13.10.2025 eingeladen. Damit anschließend der Planungsauftrag zeitnah vergeben werden kann wird von der Verwaltung vorgeschlagen, dass der Ortsbürgermeister zur Auftragserteilung ermächtigt wird.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Vorsitzende wird ermächtigt, nach Abschluss des Verfahrens zur Vergabe der Tragwerksplanung für den Neubau der KiTa Lünebach entsprechend dem Verfahrensergebnis den Planungsauftrag zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | 1 | - |
c) TGA-Planung:
Für die Vergabe der TGA-Planungsleistungen sind auf die öffentliche Ausschreibung bis zum Ende der Teilnahmefrist am 24.09.2025 insgesamt 3 Teilnahmeanträge eingegangen. Alle sind zum weiteren Verfahren zugelassen und nunmehr aufgefordert ein Honorarangebot abzugeben. Damit anschließend der Planungsauftrag zeitnah vergeben werden kann wird von der Verwaltung vorgeschlagen, dass der Ortsbürgermeister zur Auftragserteilung ermächtigt wird.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Vorsitzende wird ermächtigt, nach Abschluss des Verfahrens zur Vergabe der TGA-Planungsleistungen für den Neubau der KiTa Lünebach entsprechend dem Verfahrensergebnis den Planungsauftrag zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | 1 | - |
Zu Punkt 4. 6. Änderung des Bebauungsplanes "Bornwiese"
Mit dem neuen Kita-Gesetz sind die Kommunen dazu verpflichtet, den neuen gesetzlichen Anforderungen (u. a. eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden gemäß der aktuellen Rechtsprechung) gerecht zu werden und die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung des Gesetzes zu schaffen.
Daher hat sich die Ortsgemeinde Lünebach aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten am aktuellen Standort der Kita dazu entschlossen, einen neuen Kita-Standort auf dem vorgesehenen Plangelände zu entwickeln.
Da das vorgesehene Plangebiet aktuell als Gewerbefläche im Bebauungsplan „Bornwiese“ festgesetzt ist, hat die Ortsgemeinde in seiner Sitzung vom 21.07.2025 beschlossen, einen Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufzustellen und das Plangebiet in ein Sondergebiet zu ändern.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (wieder Nutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung) handelt und das Plangebiet {{lt}} 20.000 m2 groß ist, womit die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt werden, wird der vorliegende Bebauungsplan im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt. Demnach wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Zu Punkt 4.1. Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„In Ausführung der Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 21. Juli 2025 hat die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung des gebilligten Entwurfs zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 29. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025, stattgefunden.
Da keine Anregungen aus der Öffentlichkeit erfolgten, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.“
Zu Punkt 4.2. Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Den Ratsmitgliedern wurden die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Beschlussvorschläge im Vorfeld zur Sitzung im Bürger- und Ratsinformationssystem bereitgestellt.
In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 21. Juli 2025 wurde das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingeleitet.
Mit Schreiben 29. Juli 2025 vom wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 29. August 2025 gebeten.
Die Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Beschlussempfehlungen wurden, soweit dies erforderlich war, einzeln vorgetragen und erläutert.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmt nach Diskussion und Beratung den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit den dazugehörigen Beschlussvorschlägen wie vorgetragen und erläutert zu.
Ebenfalls stimmte der Ortsgemeinderat der Gesamtplanung mit den gegebenenfalls vorgenommenen textlichen sowie planerischen Änderungen wie vorgetragen zu.
Die Abwägungstabelle mit den darin enthaltenen Beschlussvorschlägen ist Bestandteil dieser Niederschrift.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
Zu Punkt 4.3. Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Nachdem der Bebauungsplan öffentlich ausgelegen hat und über die während der Offenlagevorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf, der ein eigenständiges Dokument ist, zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht mehr erforderlich.
Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das beauftragte Planungsbüro Karst, Bitburg, wird gegebenenfalls die eingebrachten Anregungen und Änderungen einarbeiten und den überarbeiteten Satzungsentwurf schnellstmöglich der Verwaltung übermitteln.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Inkraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten. Sie wird ermächtigt alle Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
Zu Punkt 5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hahnengasse" gemäß § 2 BauGB
Die Firmen „Natursteine Naumann“ und „Eifler Landbrot“ betreiben seit vielen Jahren in Lünebach ihre Betriebsstätten.
Die Firma „Natursteine Naumann“ beabsichtigt nun ihren Firmenstandort durch den Bau einer neuen Halle zu ergänzen.
Ebenfalls beabsichtigt die Firma „Eifler Landbrot“ am Standort eine betriebliche Erweiterung durch eine zusätzliche Aufstockung der vorhandenen Gebäude.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet, den Fortbestand der beiden Betriebe und mögliche künftige Erweiterungen geschaffen werden. Dabei sollen die beiden Firmengrundstücke beider Firmen, dessen endgültige Abgrenzung sich aus einem laufenden Flurbereinigungsverfahren ergibt, überplant werden.
Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 3,5 ha und bietet sich aufgrund seiner guten Erreichbarkeit, seiner Erschließung über die Straße „Hahnengasse“ an die B410, zur Standortsicherung der beiden Firmen an.
Der Bebauungsplan wird im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist ein Gewerbegebiet (GE) i.S.d. § 8 BauNVO.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 für das Gelände der Firma „Natursteine Naumann“ (die Betriebsfläche Firma „Eifler Landbrot“ ist bereits als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan dargestellt) erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Lünebach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“ grenzt im nördlichen und westlichen Bereich an Grünland, im östlichen Bereich an das Gewässer „Prüm“ und im südlichen Bereich an bestehende Wohnbebauung in Form von Einfamilienwohnhäusern an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von circa 3,5 ha und umfasst in der Ortsgemeinde Lünebach folgende Flurstücke:
| • | Gemarkung Lünebach; Flur 7, Flurstücks-Nrn.: 25/1 (tlw.), 27/3, 29/2, 30/27, 31/7, 32/10 (tlw.), 36/1 (tlw.), 45/6 (tlw.), 46/4, 46/6, 46/7, 46/8, 46/9 (tlw.), 46/10, 47/2, 47/9 (tlw.), 480/36 (tlw.), 540/25, 678/48 (tlw.), 732/45 (tlw.), 735/45 (tlw.) und |
| • | Gemarkung Lünebach, Flur 6, die Flurstücks-Nrn.: 1 (tlw.), 2/10, 2/12. Nach der Flurbereinigung werden die Flurstücke zum Flurstück 83 und Flurstück 6 zusammengefasst. |
Die Lage und die Abgrenzung des Plangebiets sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
(unmaßstäbliche Darstellungen des Plangebietes
Zu Punkt 5.1. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung
In Ausführung der Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 17. März 2025 hat die Beteilung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung des gebilligten Entwurfs zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 25. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025 stattgefunden.
Da keine Anregungen bzw. Bedenken aus der Öffentlichkeit hervorgebracht worden sind, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.
Zu Punkt 5.2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Den Ratsmitgliedern wurden die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Beschlussvorschläge im Vorfeld zur Sitzung im Bürger- und Ratsinformationssystem bereitgestellt.
In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 17. März 2025 wurde das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet.
Mit Schreiben vom 24. März 2025wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 25. April 2025 gebeten.
Die Stellungnahmen sind in der beigefügten Abwägungstabelle enthalten. Soweit eine Beschlussfassung zu einer Stellungnahme erforderlich ist, sind diese zu erörtern und zu beraten.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmt nach Diskussion und Beratung den vorgenannten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit den dazugehörigen Beschlussvorschlägen wie vorgetragen zu.
Ebenfalls stimmt der Ortsgemeinderat der Gesamtplanung wie vorgetragen mit den eingearbeiteten Anregungen in Plan- und Textfassung zu.
Die Verwaltung wird vom Ortsgemeinderat ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur In-Rechtskraftsetzung des Bebauungsplanes einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
Zu Punkt 5.3. Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Nachdem der Bebauungsplan öffentlich ausgelegen hat und über die während der Offenlagen bzw. während der Beteilgigung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf, der ein eigenständiges Dokument ist, zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht erforderlich.
Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das beauftrage Planungsbüro ISU Bitburg wird, falls erforderlich, die eingebrachten Anregungen und Änderungen einarbeiten und den überarbeiteten Satzungsentwurf schnellstmöglich der Verwaltung übermitteln.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur In-Rechtskraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten. Sie wird ermächtigt, alle Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
Zu Punkt 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
a) Bauvoranfrage Grundstück Gemarkung Lünebach, Flur 11, Nr. 40
Die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Lünebach, Flur 11, Nr. 40, beabsichtigt den Ausbau eines Nebengebäudes zur Wohnnutzung vorzunehmen. Seitens der Verwaltung wird dem Ortsgemeinderat die Herstellung des Einvernehmens zum Bauvorhaben empfohlen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Lünebach erteilt das Einvernehmen zum Bauvorhaben. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Zustimmungserklärung zu unterzeichnen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | - | - |
b) Bauantrag Grundstück Gemarkung Lünebach, Flur 10, Nr. 13:
Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Lünebach, Flur 10, Nr. 13, beabsichtigen den Umbau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohneinheiten.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Lünebach erteilt das Einvernehmen zum Bauvorhaben. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Zustimmungserklärung zu unterzeichnen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | 1 |
Zu Punkt 7. Verschiedenes
a) Hochwasserschutz „Lünebach“:
Eine Frage zum geplanten Hochwasserschutz am Lünebach wurde vom 1. Beigeordneten Klaus Wonner beantwortet.
b) Grundstück alte KiTa:
Die Ratsmitglieder wurden über den aktuellen Stand zum Erwerb der Grundstücksfläche alte KiTa von der Katholischen Kirchengemeinde informiert.
c) Illegale Müllentsorgung:
Am Sportplatz wurde nochmals illegal Müll entsorgt.