(Grundsteuer und Nebenabgaben, Abwassergebühren)
Wir bitten diese Forderungen bis spätestens
25. November 2023
an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist müssen die fälligen Beträge unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eingezogen werden
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag an dem vorgenannten Tag bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen ist. Nur die Absendung bis zu dem Termin genügt nicht.
Zahlungen können nur bargeldlos auf eines der folgenden Konten der Verbandsgemeindekasse Arzfeld vorgenommen werden.
Kreissparkasse Bitburg-Prüm (BIC: MALADE51BIT)
IBAN: DE38 5865 0030 0050 0005 79
Raiffeisenbank Westeifel eG (BIC: GENODED1WSC)
IBAN: DE25 5866 1901 0000 0003 50.
Geben Sie bitte die in dem Steuerbescheid angegebene Kontonummer an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung zu gewährleisten.
Diese öffentliche Mahnung erfolgt nach den Bestimmungen des Landesverwaltungvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz.
Verbandsgemeindeverwaltung
Arzfeld
- Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde -