Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Lambertsberg

am Montag, 09.09.2024, 19:00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Lambertsberg

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Ernennung, Vereidigung und Einführung des urgewählten Ortsbürgermeisters

3.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

4.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der zwei Beigeordneten

5.

Wahl der Ausschüsse

5.1

Rechnungsprüfungsausschuss

5.2

Bau- und Wegeausschuss

6.

Erlass einer Geschäftsordnung

7.

Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Satzung über die Festsetzung der (bisher geltenden) Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 gemäß § 24 GemO i.V.m. § 25 GrStG i.V.m. § 16 GewStG (Hebesatzsatzung)

8.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

9.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister bzw. der geschäftsführende Beigeordnete verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder

Fiedler, Lars

Röttgen, Ralf

Röttgen, Walter

Scharbillig, Stefanie

Schilz, Matthias

Schoden, Jochen

Schwadorf, Christian

Zensen, Ricarda

im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Dem scheidenden Ortsbürgermeister Jochen Schoden sprach er Dank und Anerkennung für sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde aus.

Zu Punkt 2. Ernennung, Vereidigung und Einführung des urgewählten Ortsbürgermeisters

Der unmittelbar von der Bürgerschaft gewählte neue Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Jochen Schoden nahm die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des urgewählten Ortsbürgermeisters Thomas Ehses vor.

Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.

Hierüber wurde eine Niederschrift gefertigt und nach Unterschriftsleistung zu den Akten genommen.

Anschließend übernahm der neue Ortsbürgermeister den Vorsitz.

Zu Punkt 3. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).

Der Wahlvorstand besteht aus

- dem Vorsitzenden,

- zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und

- dem Schriftführer

Beschluss:

Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.

Es wurden gewählt:

- als Vorsitzender Ortsbürgermeister  —  Thomas Ehses

- als Beisitzer die Ratsmitglieder  —  Matthias Schilz

 — Ralf Röttgen

- als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung  —  Karl-Heinz Kellen

Abstimmungsergebnis:  —  einstimmig.

Zu Punkt 4. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der zwei Beigeordneten

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Nach der Hauptsatzung sind 2 Beigeordneter zu wählen.

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Walter Röttgen

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

8 Stimmen

Enthaltungen:

1 Stimmen

gültig somit:

8 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Walter Röttgen

6 Stimmen

Damit war Walter Röttgen zum 1. Beigeordneten gewählt. Sie nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Zur Wahl des 2. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Ricarda Zensen

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

8 Stimmen

Enthaltungen:

1 Stimmen

gültig somit:

8 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Ricarda Zensen

7 Stimmen.

Damit war Richarda Zensen zur 2. Beigeordneten gewählt. Sie nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Sodann wurden die Beigeordneten Walter Röttgen und Ricarda Zensen durch Ortsbürgermeister Thomas Ehses ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

Die Ernennungsurkunden als Ehrenbeamter wurden ausgehändigt.

Zu Punkt 5. Wahl der Ausschüsse

Die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderates Lambertsberg erfolgte gemäß der aktuellen Hauptsatzung

Zu Punkt 5.1. Rechnungsprüfungsausschuss

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt.

• Matthias Schilz

• Stefanie Scharbillig

• Christian Schwadorf

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 5.2. Bau- und Wegeausschuss

In den Wegeausschuss wurden gewählt:

• Walter Röttgen

• Jochen Schoden

• Ralf Röttgen

Der Vorgeschlagene Markus Habscheid wurde nicht gewählt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 6. Erlass einer Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.

Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis:

einstimmig, bei 3 Enthaltungen.

Zu Punkt 7. Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Satzung über die Festsetzung der (bisher geltenden) Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 gemäß § 24 GemO i.V.m. § 25 GrStG i.V.m. § 16 GewStG (Hebesatzsatzung)

1.

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, sofern dieser nicht ausnahmsweise von der Grundsteuer befreit ist.

Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken zu zahlen.

Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz der Steuermessbetrag oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz). (§ Grundsteuergesetz, GrStG )

2.

Die Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. (§2 Gewerbesteuergesetz, GweStG)

Die Gewerbesteuer wird auf Grund des Steuermessbetrages mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist. (§ 16 Gewerbesteuergesetz, GweStG)

Voraussetzung für die Anwendung der jeweiligen Realsteuerhebesätze ist der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum (Festlegung des Steuermessbetrages), der durch die Finanzverwaltung festgesetzt wird.

Aufgrund der Grundsteuerreform (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.04.2018) endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum am 31.12.2024.

Ab dem 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum.

U.a. wird aus dem bisherigen Begriff „Einheitswert“ ab dem 01.01.2025 der neue Begriff „Grundsteuerwert“.

Die Festsetzung der jeweiligen Realsteuerhebesätze erfolgte bisher in der jeweiligen Haushaltssatzung der Ortsgemeinde.

Die Veröffentlichung der ab dem neuen Veranlagungszeitraum geltenden Realsteuerhebesätze hat noch vor dem 01.01.2025 zu erfolgen.

Da die Veröffentlichung der Haushaltssatzungen (Doppelhaushalte bzw. Einzelhaushalte) vor dem 01.01.2025 nicht möglich ist, wird seitens des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz empfohlen, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzustellen und zu veröffentlichen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der neuen Hebesatzsatzung die bisher geltenden Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer mit Hebesatzsatzung unverändert bleiben.

Die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz ist als Anlage beigefügt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Lambertsberg stimmt dem Erlass einer Satzung über die Festsetzung der (bisher geltenden) Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 gemäß § 24 GemO i.V.m. § 25 GrStG i.V.m. § 16 GewStG (Hebesatzsatzung) zu.

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Satzung zu unterzeichnen.

Hiernach erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 24 Abs. 3 GemO.“

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

8.1

Ratsmitglied Schoden teilte mit, dass die Aufbruchstellen im Bereich „Am Markt“ noch nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt wurden.

8.2

Die Hinweisschilder „Tempo 30“ wurden zwischenzeitlich bestellt und sind zeitnah aufzustellen.

8.3

Der Umbau des Dorfgemeinschaftshauses ist immer wieder Gegenstand der Beratungen im Ortsgemeinderat Lambertsberg.

Ortsbürgermeister Ehses bittet die Verwaltung um Mitteilung, wie hier der Sachstand ist bzw. welche Fördermöglichkeiten für einen Umbau/eine Sanierung bestehen.

8.4

Die Aufstellung des Stromverteilerkastens der Firma Westnetz soll im Bereich des Kinderspielplatzes erfolgen.

8.5

Im Neubaugebiet ist ein Brunnen aufgetaucht, der sehr viel Wasser führt.

Zu Punkt 9. Verschiedenes

Ratsmitglied Jochen Schoden stellte den Antrag auf Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lambertsberg (September 2016)

- Übertragung der Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister

Antrag auf Rückabwicklung des Beschlusses in allen 3 Punkten des § 3 der Hauptsatzung