Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s |
| 4. | Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
| 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
| 6. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
| 7. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 8. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 9. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Matthias Knauf verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
| Erzig, Anita |
| Forst, Nadine |
| Grün, Kevin |
| Knoden, Ralf |
| Rabsahl, Michael |
| Zeimetz, Sven |
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
Dem scheidenden Ortsbürgermeister Matthias Knauf sprach er Dank und Anerkennung für sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde aus.
| Zu Punkt 2. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und
- dem Schriftführer.
Beschluss:
Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.
Es wurden gewählt:
| - | als Vorsitzender | Johannes Kuhl |
| - | als Beisitzer die Ratsmitglieder | Kevin Grün |
|
|
| Anita Erzig |
| - | als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung | Klaus Theis |
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 3. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s |
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 2 GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Zur Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters wurde aus den Reihen der Ratsmitglieder vorgeschlagen:
Ralf Knoden und Michael Rabsahl
Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 6 Stimmen | |
| ungültig: | 0 Stimmen | |
| gültig somit: | 6 Stimmen | |
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf | ||
|
| Michael Rabsahl | 4 Stimmen |
|
| Ralf Knoden | 2 Stimmen. |
Damit war Michael Rabsahl zum Ortsbürgermeister gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Der ehrenamtliche Ortsbürgermeister wurde vom geschäftsführenden ersten Beigeordneten ernannt und in sein Amt eingeführt.
Die Ernennungsurkunde wurde ihm ausgehändigt.
Anschließend übernahm der neu gewählte Ortsbürgermeister den Vorsitz.
| Zu Punkt 4. | Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Michael Rabsahl zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Absatz 4 Satz 2 KWG).
Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 KWG bereits
Katharina Strehl
benachrichtigt und nach der Bereitschaft zur Annahme des Ratsmandats vorsorglich auch zur heutigen Sitzung einberufen.
Der Ortsbürgermeister nahm gemäß § 30 Absatz 2 GemO die Verpflichtung vor und wies auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO hin.
| Zu Punkt 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurden die Ratsmitglieder
Anita Erzig und Ralf Knoden
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 5 Stimmen | |
| ungültig: | 0 Stimmen | |
| gültig somit: | 5 Stimmen | |
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf | ||
|
| Anita Erzig | 4 Stimmen |
Damit war Anita Erzig zur 1. Beigeordneten gewählt. Sie nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Sodann wurde die Beigeordnete Anita Erzig durch Ortsbürgermeister Michael Rabsahl ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamtin wurde ausgehändigt.
| Zu Punkt 6. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 7. | Erlass einer Geschäftsordnung |
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Zu Punkt 8. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
| Zu Punkt 9. | Verschiedenes |
Ehrung des ehemaligen Ortsbürgermeisters
Der neugewählte Ortsbürgermeister Michael Rabsahl würdigte besonders den ausgeschiedenen Ortsbürgermeister Matthias Knauf, sowie das ausgeschiedene Ratsmitglied Andreas Knoden für Ihre langjährige Tätigkeit zum Wohle der Ortsgemeinde.
An Matthias Knauf überreichte er im Namen der Ortsgemeinde und des Rates einen Präsentkorb, Andreas Knoden erhielt ebenfalls ein Präsent.