| Bereich: | Ortsgemeinde Üttfeld |
| Teilbereich: | Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“ |
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 23.11.2021 beschlossen, das Verfahren der 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Üttfeld, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“, zu betreiben.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer öffentlichen Auslegung vom 18. April 2023 bis einschließlich 19. Mai 2023 durchgeführt worden.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18. April 2023 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 19. Mai 2023 aufgefordert worden.
In der Sitzung am 13. Juli 2023 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerbeteiligung und der TÖB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf der 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“:
Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Üttfeld“ in der Ortsgemeinde Üttfeld.
In der Ortsgemeinde Üttfeld soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauleitplanerisch entwickelt werden.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist daher eine Änderung der Darstellungen in „Sondergebiet Photovoltaik“ notwendig.
Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Üttfeld ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Üttfeld“.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“:
Das Plangebiet der 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“, liegt innerhalb der Gemarkung Binscheid südwestlich vom Siedlungskörper Niederüttfeld.
Die Erschließung der Fläche ist über die westlich ca. 220 m entfernt verlaufende K 145 sowie die daran anschließenden Wirtschaftswege sichergestellt.
Die Größe des Plangebiets beträgt circa 5,3 ha und umfasst die Flurstücke Gemarkung Binscheid, Flur 51, Flurstück-Nrn.: 16 und 17.
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist im nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt:
In einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurden die Umweltbelange geprüft. Dabei wurde gem. § 1a Abs. 3 BauGB die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:
| - | Avifaunistische Untersuchungen (Strix, 2022) |
| - | Blendgutachten (DGS, 2023) |
| - | Umweltbericht (Enviro-Plan, 2023) |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: | |
| - | Planungsgemeinschaft Region Trier vom 10.05.2023 |
| (Sachbezug: Berücksichtigung der vereinfachten raumordnerischen Prüfung) |
| - | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 17.05.2023 |
| (Sachbezug: Hinweis auf Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren, Steuerungsrahmen PV, städtebauliche Verträge, Erhalt des Gehölzes, Konkretisierung der Belange der Landwirtschaft, Agri-PV, Hinweise zum Denkmalschutz) |
| - | SGD Nord vom 09.05.2023 |
| (Sachbezug: keine Bedenken) |
| - | SGD Nord vom 16.05.2023 |
| (Sachbezug: Starkregenvorsorge) |
| - | Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Eifel vom 02.05.2023 |
| (Sachbezug: Hinweis auf die Stellungnahme im Rahmen der vereinfachten raumordnerischen Prüfung, keine weiteren Bedenken) |
| - | Deutscher Wetterdienst vom 16.05.2023 |
| (Sachbezug: keine Einwände) |
| - | Forstamt Prüm vom 20.04.2023 |
| (Sachbezug: Hinweis auf Verschattungen und Abstände, Umweltbericht, |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe vom 09.05.2023 |
| (Sachbezug: Hinweise zur Landesarchäologie) |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe vom 06.06.2023 |
| (Sachbezug: Hinweise zu Kulturdenkmälern) |
| - | IHK vom 12.05.2023 |
| (Sachbezug: keine Bedenken) |
| - | Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung vom 11.05.2023 |
| (Sachbezug: keine Zuständigkeit) |
| - | LBM Gerolstein vom 15.05.2023 |
| (Sachbezug: Detailplanung Einmündung, Blendgutachten) |
| - | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 17.05.2023 |
| (Sachbezug: Belange der Landwirtschaft, Flächenalternativen) |
| - | Deutsche Telekom vom 03.05.2023 |
| (Sachbezug: keine Einwände) |
Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht des Bebauungsplanes, welcher gleichermaßen für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dokumentiert sind:
| - | Inhalte des Bebauungsplanes |
| - | Darstellung der bauplanungsrechtlichen Situation |
| - | Beschreibung der geplanten Festsetzungen |
| - | Art, Umfang und Bedarf an Grund und Boden |
| - | Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen |
| - | Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern |
| - | Erneuerbare Energien und sparsame Nutzung von Energie |
| - | Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen |
| - | Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen) |
| - | Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden |
| o | Fachgesetze |
| o | Fachplanungen |
| o | Internationale Schutzgebiete / IUCN |
| o | Weitere Schutzgebiete |
| - | Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) |
| - | Naturschutz und Landschaftspflege |
| o | Fläche |
| o | Boden |
| o | Wasser |
| o | Luft/Klima |
| o | Pflanzen |
| o | Tiere |
| o | Biologische Vielfalt |
| o | Landschaft und Erholung |
| - | Mensch und Gesundheit |
| - | Kultur- und sonstige Sachgüter |
| - | Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtnutzung der Planung |
| - | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung |
| - | Bau-, betriebs- und anlagebedingte Auswirkungen |
| - | Naturschutz und Landschaftspflege |
| o | Fläche |
| o | Boden |
| o | Wasser |
| o | Luft/Klima |
| o | Pflanzen |
| o | Tiere |
| o | Biologische Vielfalt |
| o | Landschaft und Erholung |
| - | Mensch und seine Gesundheit |
| - | Kultur- und sonstige Sachgüter |
| - | Wechselwirkungen |
| - | Betroffenheit von Schutzgebieten |
| - | Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen |
| - | Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG |
| o | Rechtliche Grundlagegen |
| o | Ausschlussverfahren |
| o | Pteridophyta und Spermatophyta (Farn- und Blütenpflanzen) |
| o | Coleoptera (Käfer) |
| o | Lepidoptera (Schmetterlinge) |
| o | Reptilia (Kriechtiere) |
| o | Amphibia (Lurche) |
| o | Säugetiere – Fledermäuse |
| o | Säugetiere – nicht flugfähig |
| o | Avifauna |
| - | Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen |
| - | Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen |
| o | Festsetzungen |
| o | Hinweise |
| - | Ermittlung des Kompensationsbedarfs |
| o | Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden |
| o | Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Arten und Biotope |
| o | Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Landschaftsbild |
| o | Ermittlung des Kompensationsbedarfs insgesamt |
| o | Kompensationsmaßahmen |
| o | Naturschutzfachliche Maßnahmen (Eingriffsregelung) nach § 1a Abs. 3 BauGB |
| o | Artenschutzrechtlich bedingte Maßnahmen (CEF) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG |
| - | Geprüfte Alternativen (Anderweitige Planungsmöglichkeiten) |
| - | Zusätzliche Angaben |
| o | Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben |
| o | Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen |
| - | Allgemeinverständliche Zusammenfassung |
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Hiermit wird bekannt gemacht, dass die 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“, bestehend aus Planzeichnung und städtebauliche Begründung incl. Umweltbericht und der vor genannten umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen, im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
05. Dezember 2023 bis einschließlich 05. Januar 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich ausliegt.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Entwurf der Satzung schriftlich oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache zur Niederschrift vorgebracht werden.
Des Weiteren kann der Entwurf der 20. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Üttfeld“, einschließlich der dazugehörigen weiteren Unterlagen, während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Planungsträger deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.