Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Auftragsvergabe Spiel- und Dorfplatz |
| 3. | Neubau Spiel- und Dorfplatz Finanzierung, Förderung |
| 4. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2023 |
| 5. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| 6. | 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO |
| 7. | Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik - Beschlussfassung zur Auftragserteilung an die Westenergie |
| 8. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 9. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Es lagen keine Mitteilungen vor.
Zu Punkt 2. Auftragsvergabe Spiel- und Dorfplatz
Anlegung eines neuen Dorf- und Spielplatzes
Für die Anlegung des neuen Dorf- und Spielplatzes wurden die Spielgeräte und die Montage und Aufbauarbeiten der Geräte separat ausgeschrieben. Da die Beschlüsse in der Sitzung vom 06.05.2024 nicht gefasst wurden, wird dieser Tagesordnungspunkt am 07.11.2024 erneut behandelt.
Montage- und Aufbauarbeiten
Das technische Büro der Verbandgemeinde Arzfeld hat an 3 Firmen eine Preisanfrage für das Gewerk angeschrieben. Zur Angebotsfrist am 29.02.2024 lagen 3 Angebote vor. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen. Alle Firmen sind bekannt und die Eignung und eine zuverlässige Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren wird bestätigt. Von der Auftragssumme entfallen 2.000,00 Euro auf die Spielgeräte, die von der Aktion „Bild“ finanziert werden.
Beschluss:
„Damit die Geräte zeitnah aufgestellt werden können, wird der Auftrag bereits vorab erteilt. Der Ortsgemeinderat Jucken stimmt nachträglich der Auftragserteilung für die Montage- und Aufbauarbeiten der Spielgeräte an den wirtschaftlichsten Anbieter die Fa. Alff & Scharwat, Arzfeld, zu. Die Auftragssumme beträgt 14.873,51 Euro.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Spielgeräte
Nachdem eine Auswahl an Spielgeräten von der Ortsgemeinde festgelegt wurde, hat das technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld 3 Preisanfragen an Firmen gestellt. Zum gesetzten Angebotstermin am 02.02.2024 lagen 2 Angebote vor. Die Angebote wurden von Herrn David Meyer fachtechnisch geprüft. Die anbietenden Firmen haben die Geräte ohne Aufbau und Montage angeboten.
Der Ortsgemeinde Jucken liegt eine Zusage von Bild hilft e.V – ein Herz für Kinder über 19.539,23 Euro vor. Daher wird ein Teil der Spielgeräte (Sandwerk, Metallseilbahn und Hangrutsche) über diese Initiative finanziert. Ortsbürgermeister Metz wurde in der Sitzung vom 25.01.2024 vom Gemeinderat Jucken bereits ermächtigt den Auftrag in die mindestensbietende Firma zu erteilen. In diesem Ortsgemeinderatsbeschluss ist man allerdings von einer weitniedrigeren Auftragssumme ausgegangen
Beschluss:
„Der Ortsgemeinderat Jucken stimmt nachträglich der Auftragserteilung zu dem Gewerk Spieplatzgeräte an die Firma Espas, Kassel, zu. Die Auftragssumme beträgt 33.870,32 Euro.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Wartehalle
Das Gewerk Lieferung und Montage einer Wartehalle wurde vom technischen Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld freihändig an 6 Firmen ausgeschrieben. Eröffnungstermin lag nur ein Angebot der Firma Hoffmann, Lünebach, vor. Das Angebot wurde vom technischen Büro, Herr David Meyer, geprüft.
In Rücksprache mit Ortsbürgermeister Metz wurde der Auftrag bereits an die Fa. Hoffmann erteilt.
Beschluss:
„Der Ortsgemeinderat Jucken stimmt der Auftragserteilung für die Wartehalle an den Anbieter Hoffmann Metallelemente, Lünebach, zu. Die Auftragssumme beträgt 10.268,51 Euro. „
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 3. Neubau Spiel- und DorfplatzFinanzierung, Förderung
Am 06.08.2020 hat die Ortsgemeinde Jucken einen Antrag auf Zuwendung für die o.g. Maßnahme beantragt. Die Gesamtkosten wurden mit 115.000,00 Euro beziffert. Nachdem zwischen der ADD und unserer Behörde verschiedene Abstimmungen erfolgten, wurde eine Zuwendung über 59.000,00 Euro bewilligt. Das technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld begleitet die Maßnahme von der Antragsstellung bis zur Ausführung.
Das Hochwasserereignis am 14./15.07.2021 hat die Verbandsgemeinde Arzfeld stark betroffen. In unseren 43 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde sind über 150 Schadensfälle im Hoch- sowie Tiefbau entstanden. Die Mitarbeiter des technischen Büros und der Bauverwaltung sind bis heute in die Arbeiten der Wiederaufbaumaßnahmen eingebunden, so dass andere Maßnahmen wie die Neugestaltung des Spiel- und Dorfplatzes in der Ortsgemeinde Jucken erst mit Verzögerung begonnen und nicht wie gewohnt intensiv betreut werden konnten. Leider sind hierdurch auch Abstimmungen mit der Bewilligungsbehörde nicht zeitnah erfolgt. Dies wird jetzt aufgearbeitet.
Aufgrund der Zeitverzögerung zwischen der Antragsstellung und dem Beginn der Ausführung sind im Ortsgemeinderat Jucken verschiedene Änderungen zu der ursprünglichen Maßnahme geplant und entwickelt worden. So wurden zwei zusätzliche Parkplätze entlang der Straße vorgesehen, damit entferntere Besucher nicht auf der Straße parken müssen und bei Veranstaltungen eine Standfläche vorhanden ist. Der Bolzplatz wurde von der unteren Grundstücksgrenze an die obere Grundstück-sgrenze verlegt. Die Bäume sollen jetzt entlang der unteren Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Ebenfalls hat man die Auswahl der Spielgeräten an die Wünsche der Kinder und Jugendlichen angepasst.
Bereits bei der Ausführung des ersten Gewerkes „Erdarbeiten /Pflasterarbeiten“ in 2023 ist es zu erheblichen Mehrkosten gekommen. Anstatt der geplanten rd. 50.000 Euro sind hier bereits Kosten über 70,231,50 Euro verausgabt worden. Ein geringer Teil der Mehrkosten ist durch die Anlegung der beiden Parkplätze entstanden. Die anderen Mehrkosten sind durch unerwartete Mehrarbeiten und Preissteigerungen bis zu 38,9 % (Inflation und Ukrainekrieg) zu begründen.
Die geplante Wartehalle wurde ebenfalls um brutto 5.700,00 Euro teurer. Dies lag neben der Preissteigerung auch an einer zu geringen Preiskalkulation.
Bei den Preisanfragen zur Anschaffung und den Aufbauarbeiten der Spielgeräte musste man ebenfalls erhebliche Mehrkosten feststellen. Damit war bereits Ende 2023 absehbar, dass das Projekt nicht mit den vorhandenen finanziellen Mitteln bis zur Fertigstellung durchgeführt werden kann.
Die Ortsgemeinde Jucken konnte durch Anfragen an die örtlichen Banken und Vereine insgesamt 17.873,00 Euro Spenden generieren. Außerdem hat man in einer Privatinitiative den Verein BILD hilft „Ein Herz für Kinder“ für das Projekt gewinnen können. Der Verein hat drei Spielgeräte mit Aufbau für einen Betrag von 20.069,62 Euro finanziert. Die Anschaffung der Geräte wurde auf Hinsicht der Kosten erneut überplant. Die noch vom alten Spielplatz vorhandene Stahlrutsche wurde auf dem neuen Platz wiederverwendet.
Bereits in vielen ehrenamtlichen Stunden konnten verschiedene Arbeiten am Spiel- und Dorfplatz erledigt werden und eingespart werden. Durch die Zusammentreffen auf dem neuen Platz wurden aber auch die Ausführungspläne und damit verbundenen Kosten besprochen und weiterentwickelt.
Um weitere Kosten einzusparen, hat man sich dazu entschieden die Einfriedung in Absprache mit dem zuständigen Spielplatzsachverständigen umzuplanen. An der oberen und unteren Grundstücksgrenze bestehen bereits Einfriedungen der Nachbarn, die genutzt werden können. Teilweise werden anstatt von Zaunteilen einheimische Buchenhecken gepflanzt. Die Baumbepflanzung wurde ebenfalls in der Dorfgemeinschaft besprochen und angepasst.
Weitere Eigenleistungen der Einwohner sind vorgesehen. Es kann eine positive Dynamik in der Ortsgemeinde festgestellt werden – mit dem Projekt entsteht nicht nur ein schöner Dorfmittel- und Treffpunkt, sondern auch die Gemeinschaft im Dorf wird verbessert und gestärkt. Man hält zusammen und packt gemeinsam an.
Wir haben zur näheren Erläuterung der Maßnahme die aktuelle Kostenberechnung mit Aufstellung des Technischen Büros und die Kostenberechnung aus 2020 sowie einen aktuellen Ausführungsplan beigefügt.
Der Ortsgemeinderat soll über den neuen Finanzierungsplan beschließen. Insbesondere muss der Ortsgemeinderat dem Zuschuss über 5.000 Euro aus der Fischereigenossenschaft zustimmen.
Sollten weitere Kosten entstehen, die über der jetzt ermittelten Kalkulation liegen, werden diese aus dem laufenden Budget Straßenunterhaltung finanziert (voraussichtlich.5000,00 Euro)
Ortsbürgermeister Schenten liegt ein aktueller Ausführungsplan mit Kostenaufstellung und Finanzierungsvorschlag vor.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Jucken stimmt den aktuellen Ausführungsplänen sowie dem Finanzierungsplan der Maßnahme zu. Die Ausgaben und Einnahmen sind nach der jetzigen Kalkulation auf 152.942,62 Euro festgesetzt.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 4. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2023
Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2023 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
a) Feststellung Jahresabschluss 2023:
Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 4 | - | - |
b) Entlastungserteilung:
Dem / Der Ortsbürgermeister/in, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 4 | - | - |
Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.
Zu Punkt 5. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Die Ortsgemeinde Jucken erhält Spenden für den Kinderspielplatz in Höhe von insgesamt 6.000,00 €.
Diese Spenden wurden zunächst als vorläufige Spenden gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Annahme der Spenden wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 6. 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13. Juli 2023 und 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, zu betreiben.
Die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen
3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ im Jahr 2016 Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen.
Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten.
Die Verbandsgemeinde Arzfeld möchte als Folge der geänderten politischen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung zusätzliche Flächen, ergänzend zu den bestehenden Sondergebieten, zur Verfügung stellen.
Von der bisher geltenden 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ aus dem Jahr 2016 wird dabei insoweit abgewichen, als dass in einem bisherigen Ausschlussbereich für Windenergie ein zusätzliches Sondergebiet für Windenergie „Plütscheid-Geweberwald“ mit einer Fläche von 81 ha ausgewiesen werden soll.
Die Grundzüge der Planung bleiben gemäß § 245e Abs.1 BauGB gewahrt, weil
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat deshalb in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Teilbereich „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben.
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgte eine Betrachtung möglicher Umwelteinwirkungen, die sich aus der Ausweisung dieses zusätzlichen Sondergebietes ergeben.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für keines der betrachteten Umweltschutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Der räumliche Änderungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.
(unmaßstäbliche Verkleinerungen des Sondergebietes „Windkraft Geweberwald)
Der von dem Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossene Kriterienkatalog („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien), der der Ausweisung zugrunde liegt wird nicht geändert.
Die neu auszuweisende Fläche „Geweberwald“ entspricht vollumfänglich dem Kriterienkatalog.
Diese Fläche wurde im Zuge der 3. Teilfortschreibung des FNP im Jahre 2016 im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren genommen und nicht wegen Überlagerung mit Ausschlusskriterien ausgeschlossen.
Bei der Konfliktbewertung dieser Faktoren (die zum damaligen Verzicht der Fläche „Geweberwald“ geführt haben) haben sich seit 2016 weitreichende Änderungen ergeben, so dass das Konfliktpotential gegenüber der Windenergienutzung heute als deutlich geringer einzustufen ist.
Die nach dieser Neubewertung verbleibenden Konflikte sind auf der Ebene der Einzelgenehmigung lösbar.
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren der Entwurf des Bauleitplans einer Umweltprüfung zu unterziehen. Dabei sollen die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs.4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Die erneute verkürzte Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst erneuter verkürzter öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 05. Oktober 2024, Ausgabe 40/2024, veranlasst. Die Entwurfsplanung konnte vom 08. Oktober 2024 bis einschließlich 24. Oktober 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld eingesehen werden und lag im gleichen Zeitraum in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht aus.
Die erneute verkürzte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde mit Schreiben vom 07. Oktober 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 24. Oktober 2024 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 29. Oktober 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 26. Fort-schreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen. Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 7. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik- Beschlussfassung zur Auftragserteilung an die Westenergie
In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach durch Mitarbeiter der Westenergie über die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten informiert.
Die Umstellung auf LED soll in aller Regel im Rahmen der regelmäßigen Wartungsintervalle erfolgen.
Durch diese Umstellung kann gegenüber der bisherigen Straßenbeleuchtung eine erhebliche Stromkostenersparnis erzielt werden.
Die Kosten werden im Haushalt der Ortsgemeinde eingestellt und durch die zu erwartende Stromersparnis refinanziert. Durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung wird diese Vorgehensweise mitgetragen.
Durch die Förderung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz wird ebenfalls die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED unterstützt. Die entsprechende Bewilligung der Mittel liegt bereits vor.
Insgesamt wird ein Betrag von 155.902,10 € an die Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde weitergeleitet.
Die Kosten für die Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage beläuft sich für Ihre Ortsgemeinde auf 9.619.,37 EUR.
Soweit anderweitige Finanzierungsmittel nicht zur Verfügung stehen, ist diese nur durch die Aufnahme eines Darlehens möglich, wofür eine entsprechende Kreditgenehmigung nach § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO beantragt werden muss.
Die Refinanzierung erfolgt in diesem Falle durch eine Amortisation bei den Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung für einen Zeitraum von 7,92 Jahren.
Die anteilige voraussichtliche Förderung aus dem Programm KIPKI beläuft sich auf 2.902,01 EUR.
Die Amortisationszeitraum reduziert sich dementsprechend.
Die Amortisationsberechnung der Westenergie steht im RatsInformationsSystem bereit.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
Zu Punkt 9. Verschiedenes
In den letzten Monaten sind eine Vielzahl dörflicher Aktivitäten mit sehr positiven Auswirkungen auf die Dorfgemeinschaft abgelaufen, die sich auch im Sonderpreis des Dorfwettbewerbs abgebildet haben.
Als kleines Dankeschön dafür soll das Preisgeld dieses Wettbewerbs dazu verwendet werden, die Dorfbevölkerung zu einem geselligen Beisammensein am 01.12.24 um 14:00 Uhr auf den neuen Dorfplatz einzuladen.
An diesem Nachmittag soll auch ein Weihnachtsbaum in der Dorfmitte aufgestellt und geschmückt werden.