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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld

am Donnerstag, 25.09.2025, 16:30 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

2.

Beratung und Beschlussfassung zur 18. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Manderscheiderhof", Ortsgemeinde Manderscheid

2.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

2.2

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

3.

Beratung und Beschlussfassung zur 21. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hahnengasse", Ortsgemeinde Lünebach

3.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

3.2

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

4.

Beratung und Beschlussfassung zur 25. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Olmscheider Weg", Ortsgemeinde Daleiden

4.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

4.2

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

5.

Beratung und Beschlussfassung zur 37. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplanes "Verlängerung Hauptstraße", Ortsgemeinde Lascheid

5.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

5.2

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

6.

Beratung und Beschlussfassung zur 38. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Verlängerung Kehrweg", Ortsgemeinde Plütscheid

6.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

6.2

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

7.

Beratung und Beschlussfassung zur 44. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie

7.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

7.2

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

8.

Beratung und Beschlussfassung zur 45. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Sondergebiet Aaronia AG"

8.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

8.2

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

9.

Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes zum 31.12.2024

Beschlussempfehlung des Werkausschusses an den Verbandsgemeinderat zur Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses sowie nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben (Schlussbesprechung nach § 3 der Landesverordnung über die Prüfung der kommunalen Einrichtungen)

10.

Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 7 GemHVO

11.

Auftragsvergaben

11.1

Auftragsvergabe Planungsleistungen Grundschule Daleiden

12.

Bekämpfung von invasiven Pflanzenarten an den Gewässern innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilnahme am Interreg-Förderantrag des funktionalen Raumes Eifel-Ostbelgien-Éislek (EOE)

13.

Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung

14.

Grundsatzbeschluss über den Antrag einer IKZ-Maßnahme in Kooperation mit der VG Südeifel

15.

Änderung der Satzung über die Einrichtung eines Jugendparlamentes in der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 17. April 2012

16.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

17.

Mitteilungen der Verwaltung

17.1

Mitteilungen

Auftragsvergaben Neubau Feuerwehrhaus Olmscheid

18.

Anfragen der Ratsmitglieder

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

a) Anfrage eines Zuhörers hinsichtlich der Gerätemeisterei Lichtenborn

Bürgermeister Kuhl informierte über den derzeitigen Sachstand wobei im Moment die Grundstücksverhandlungen geführt werden.

b) Anfrage eines Zuhörers

Er verwies darauf, dass regenerative Energien vermehrt eingesetzt werden sollen und diesbezüglich ein Antrag von ihm erstellt wurde. Bürgermeister Kuhl bestätigte den Eingang, nahm den Antrag zur Kenntnis und führte aus, dass er zum Gegenstand einer der nächsten Sitzungen gemacht werden wird.

Zu Punkt 2. Beratung und Beschlussfassung zur 18. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Manderscheiderhof", Ortsgemeinde Manderscheid

Die Ortsgemeinde Manderscheid beabsichtigt, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die Schaffung von Bauland im Ortsteil Manderscheiderhof.

In der Ortsgemeinde Manderscheid, Ortsteil Manderscheiderhof, wollen sich mehrere einheimische Familien ansiedeln. Jedoch besteht im Moment keine Möglichkeit einer Bebauung, da es sich bei dem Ortsteil Manderscheiderhof um eine kleine gewachsene Siedlung handelt, die dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen ist.

Aus diesem Grund ist es zur Eigenentwicklung der Ortsgemeinde Manderscheid erforderlich, im Ortsteil Manderscheiderhof zur Deckung des tatsächlich vorhandenen Baubedarfs Bauland zu schaffen und durch den beabsichtigten Lückenschluss (in 2 Planabschnitten) eine städtebauliche Ordnung herzustellen.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft in extensivem Dauergrünland (Offenhaltung von Wiesentälern) dargestellt ist.

Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche notwendig.

Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Manderscheid ein Bebauungsplanverfahren und parallel bzw. im Vorfeld dazu eine Flächennutzungsplanteilfortschreibung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll komplett für beide späteren Bauabschnitte erfolgen.

Zu Punkt 2.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis genommen.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 2.2. Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des Feststellungsbeschlusses zur 18. Teilfortschreibung ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 3. Beratung und Beschlussfassung zur 21. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hahnengasse", Ortsgemeinde Lünebach

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld sieht mit den vorliegenden Planunterlagen die 21. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Teilbereich der Ortsgemeinde Lünebach vor.

Anlass der Planung ist die Absicht der Fa. „Natursteine Naumann“, den Firmenstandort durch den Bau einer neuen Halle zu ergänzen. Ebenfalls beabsichtigt die Firma „Prümtaler Mühlenbäckerei“ am Standort eine betriebliche Erweiterung durch eine zusätzliche Aufstockung der vorhandenen Gebäude. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet, den Fortbestand der beiden Betriebe und mögliche künftige Erweiterungen geschaffen werden. Dabei sollen die Firmengrundstücke beider Firmen, dessen endgültige Abgrenzung sich aus einem laufenden Flurbereinigungsverfahren ergibt, überplant werden.

Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Gelände der Firma „Natursteine Naumann“ und die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Hahnengasse“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Zu Punkt 3.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis genommen.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 3.2. Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des Feststellungsbeschlusses zur 21. Teilfortschreibung ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 4. Beratung und Beschlussfassung zur 25. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Olmscheider Weg", Ortsgemeinde Daleiden

In der Ortsgemeinde Daleiden beabsichtigt der bestehende Edeka-Markt ihren Lebensmittelmarkt in der Kirchstraße aufgrund mangelnder räumlicher Kapazitäten an den südlichen Ortseingang zu verlagern und dort zu erweitern.

Nach dem aktuellen Planungskonzept soll dabei die bestehende Filiale innerhalb der Ortslage aufgegeben werden und angrenzend an das Mischgebiet am „Falkenaueler Weg“ ein neuer Markt bis zu einer Verkaufsfläche von weniger als 800 m² errichtet werden.

Da die Erweiterung im derzeitigen Außenbereich geplant ist, ist als Voraussetzung zur Realisierung die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Der Bebauungsplan wird im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist ein Gewerbegebiet (GE) i. S. d. § 8 BauNVO.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S. 1 BauGB), ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Olmscheider Weg“ zu ändern.

Zu Punkt 4.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 25. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

-

-

Zu Punkt 4.2. Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des Feststellungsbeschlusses zur 25. Teilfortschreibung ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

-

-

Zu Punkt 5. Beratung und Beschlussfassung zur 37. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplanes "Verlängerung Hauptstraße", Ortsgemeinde Lascheid

In der Ortsgemeinde Lascheid ist das Potential an Wohnbauflächen weitgehend ausgeschöpft bzw. stehen Grundstücke in Privatbesitz nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung, sodass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Hauptstraße“ östlich angrenzend an die bestehende Ortslage ein kleines neues Baugebiet entwickelt werden soll.

Da in der Ortsgemeinde Lascheid ein Bedarf an Grundstücken für den Bau von Einfamilienwohnhäusern durch einheimische Familien besteht, ist die Entwicklung eines neuen Baugebiets notwendig.

Die Ortsgemeinde Lascheid beabsichtigt Grundstücke in einer Gesamtgröße von rund 9.600 m², im derzeit bauplanungsrechtlichen Außenbereich, einer aktiven Wohnbebauung zu überführen.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist über die Hauptstraße (L 10) und die neue Erschließungsstraße gesichert.

Der Bebauungsplan wird im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) i.S.d. § 4 BauNVO.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung Hauptstraße“.

Zu Punkt 5.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis genommen.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst.

Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 37. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

-

-

Zu Punkt 5.2. Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des Feststellungsbeschlusses zur 37. Teilfortschreibung ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

-

-

Zu Punkt 6. Beratung und Beschlussfassung zur 38. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Verlängerung Kehrweg", Ortsgemeinde Plütscheid

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld sieht mit den vorliegenden Planunterlagen die 38. Änderung für Teilbereiche der Ortsgemeinde Plütscheid vor.

Das vorliegende Planverfahren ist erforderlich, da die Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich der Verlängerung des „Kehrweges“ eine wohnbauliche Entwicklung anstrebt. Dabei soll ein ca. 1,22 ha großes Flächenareal nordwestlich der Ortslage entwickelt werden.

Gegenstand der Änderungsplanung ist also die Neuausweisung von Wohnbauflächen.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld stellt für den Geltungsbereich landwirtschaftliche Flächen dar. Der Bebauungsplan kann somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB), ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung Kehrweg“.

Zu Punkt 6.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis genommen.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

-

-

Zu Punkt 6.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß§ 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß§ 4 Absatz 2 BauGB

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 38. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

-

-

Zu Punkt 7. Beratung und Beschlussfassung zur 44. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie

In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt. Im Plan ist außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht zulässig ist.

Allerdings trifft für eine etwa 0,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid bzw. südwestlich von Lauperath (westlich angrenzend an den bestehenden Windpark Lauperath) die geltende Flächennutzungsplanteilfortschreibung Windenergie keine Aussage zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von WEA. Das Gebiet ist im FNP derzeit als „Fläche ohne Darstellung / Festlegung zur Windenergienutzung (gem. § 5 (1) BauGB) gekennzeichnet. Grund für diese Darstellung war, dass damals der Innenbereich von Krautscheid nicht durch eine Satzung abgegrenzt war und deshalb der notwendige Schutzabstand zum Wohngebiet nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Zwischenzeitlich wurde eine Klarstellungssatzung erlassen, die dieses Regelungsdefizit behebt. Somit kann jetzt der notwendige Schutzabstand eindeutig bestimmt werden. Danach sind im aktuell unbestimmten Bereich im FNP auf dem größten Teil der Fläche keine WEA zulässig.

Ein Ziel der Planänderung ist daher für dieses Gebiet die Festlegung im FNP zu treffen, dass dort keine WEA zulässig sind.

Durch gesetzliche Regelungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz und der damit einhergehenden Änderungen des Baugesetzbuches (u.a. § 245e Abs. 1) können im Zuge einer sogenannten „isolierten Positivplanung“ auch in Flächennutzungsplänen mit Ausschlusswirkung zusätzliche Sondergebiete im Umfang bis maximal 25 % der Fläche der bestehenden Sondergebiete ausgewiesen werden. Von dieser Regelung macht die VG Arzfeld bei der laufenden Planung des Sondergebietes für Windenergienutzung im Geweberwald in der Ortsgemeinde Plütscheid bereits Gebrauch. Dieses Sondergebiet umfasst eine Fläche von 81 ha.

Die gesetzlich zulässigen 25 % der bisher ausgewiesenen Sondergebiete im Umfang von 340 ha werden damit noch nicht vollständig ausgeschöpft. Es können noch weitere 4 ha Sondergebiete ausgewiesen werden (25 % von 340 ha = 85 ha).

Auf der Gemarkung Lauperath (VG Arzfeld) und der Gemarkung Uppershausen (VG Südeifel) sollen zwei alte Windenergieanlagen zurückgebaut und jeweils durch eine moderne WEA heutiger Größenordnung ersetzt werden (Repowering).

Die Altanlage in Lauperath soll durch eine neue Anlage auf der Gemarkung Hölzchen, Ortsgemeinde Arzfeld ersetzt werden und die alte Anlage auf der Gemarkung Uppershausen (VG Südeifel) durch eine neue Anlage auf der Gemarkung Krautscheid (VG Arzfeld). Der planungsrechtlich zulässige Abstand von der maximal 2-fachen Höhe der neuen Anlage zur Altanlage wird in beiden Fällen eingehalten, allerdings liegen die neuen Standorte nicht in ausgewiesenen Sondergebieten für Windenergienutzung.

Zu Punkt 7.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis genommen.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

-

-

Zu Punkt 7.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 38. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

-

-

Zu Punkt 8. Beratung und Beschlussfassung zur 45. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich Bebauungsplan "Sondergebiet Aaronia AG"

Die Aaronia AG betreibt am Standort Euscheid / Strickscheid in der Verbandsgemeinde Arzfeld eine gewerbliche Produktionsstätte, an der elektronische Anlagen gefertigt werden.

Die Produktionsanlagen befinden sich derzeit überwiegend in der Gemarkung Euscheid. Hier ist auch der Hauptfirmensitz mit dem Verwaltungsgebäude angesiedelt. Die Anbindung des Firmengeländes an die Kreisstraße K 117, die der Erschließung dient, liegt in der Gemarkung Strickscheid. Hier ist auch eine größere Lagerhalle vorhanden.

Aufgrund betrieblicher Erfordernisse ist die Aaronia AG gezwungen, ihren Betriebsstandort zu erweitern. Zu diesem Zweck wurde eine westlich an das bestehende Firmengelände angrenzende Fläche erworben, auf der sich früher eine Weihnachtsbaumkultur befand. Künftig sollen hier bis zu 150 neue Arbeitskräfte beschäftigt werden.

Der Altstandort in der Gemarkung Strickscheid soll künftig weiterhin als Wohnung für den Betriebsinhaber sowie als Gästehaus für Besucher der Aaronia AG dienen. Hier sind zudem Konferenz- und Ausstellungsräume, Räume für Filmvorführungen und Veranstaltungen für den Kundenkreis sowie entsprechende Freianlagen vorhanden.

Letztere sollen künftig ausgebaut werden, um den Ansprüchen der internationalen Kunden gerecht zu werden.

Auf den Bau neuer Firmengebäude, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans aus dem Jahr 2004 noch geplant waren, soll hingegen verzichtet werden. Die Betriebstätigkeit wird künftig, bis auf das vorgenannte bestehende Gebäude, am neuen Betriebsstandort konzentriert.

Die Planung dient der Erweiterung eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs, der vorwiegend elektronische Anlagen entwickelt und produziert. Dieser ist aufgrund der ausschließlich innerhalb geschlossener Gebäude stattfindenden Tätigkeit bis auf den An- und Abfahrtsverkehr als nicht störend einzustufen.

Zu Punkt 8.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeitinkl. der öffentlichen Auslegung

- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behördenund sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis genommen.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

-

-

Zu Punkt 8.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren

- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 45. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

-

-

Zu Punkt 9. Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes zum 31.12.2024

Beschlussempfehlung des Werkausschusses an den Verbandsgemeinderat zur Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses sowie nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben (Schlussbesprechung nach § 3 der Landesverordnung über die Prüfung der kommunalen Einrichtungen)

Nach § 89 (1) GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes “Verbandsgemeindewerk - Abwasserbeseitigung“ durch einen sachverständigen Abschlussprüfer i. S. d. § 319 (1) HGB i. V. m. den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 zu prüfen.

Hierzu ist für das Wirtschaftsjahr 2024 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH in Koblenz beauftragt worden.

Die nach § 3 (4) der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen geforderte Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister, dem Werkleiter und dem Werkausschuss im Beisein des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm findet in der Sitzung statt.

Dabei hat der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat eine Beschlussempfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu unterbreiten. Außerdem ist eine Beschlussfassung zu den geleisteten über- und außer-planmäßigen Investitionsausgaben erforderlich.

Das Jahresergebnis 2024 liegt mit einem Fehlbetrag von 2.157,25 EUR zwar deutlich unter dem Vorjahresabschluss (Überschuss 101.271,53 EUR), allerdings liegt es nahezu identisch zum planmäßigen Ergebnis des Wirtschaftsplans, der in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen war.

Dennoch zeigen sich bei verschiedenen Einzelpositionen Abweichungen, die aber im Gesamtergebnis keine negativen Auswirkungen haben. Die Entgeltssätze galten im Berichtsjahr 2024 in unveränderter Höhe zum Vorjahr 2023.

Eine detaillierte Darstellung der Abweichungen gegenüber dem Vorjahr und den Planzahlen des Wirtschaftsplanes ist im Abschlussbericht enthalten.

Auf der Aktivseite der Bilanz hat sich der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme erneut um 0,9 % auf nunmehr 98,6 % erhöht. Dabei entfallen von den gesamten Anlagenzugängen in Höhe von 6.158,0 TEUR alleine auf den Neubau der Kläranlage in Arzfeld 4.941,5 TEUR.

Weitere größere Einzelposten bei den Anlagenzugängen sind:

• Resterschließung Gewerbegebiet Arzfeld (incl. Grunderwerb)

519,5 TEUR

• Erschließung Neubaugebiet in Lambertsberg

185,3 TEUR

• Kanalsanierungen in Waxweiler (Luxemburger Str., Alter Weg und K 137)

145,2 TEUR

• Erschließung Neubaugebiete in Daleiden (Am Friedhof und Weiherstraße)

68,2 TEUR

• Planungskosten für Erschließung Neubaugebiet Lützkampen (Windbusch)

42,7 TEUR

• Erneuerung Siebschnecke und SPS-Umbau Kläranlage Üttfeld

20,7 TEUR

Bei Abgängen von 14,4 TEUR und Abschreibungen von 1.575,0 TEUR hat sich das Anlagevermögen damit insgesamt um 4.568,6 TEUR auf 47.430,8 TEUR erhöht (Vorjahr: 42.862,2 TEUR).

Durch die Neuaufnahme der Investitionskredite von insgesamt 3.475,0 TEUR und gleichzeitigen Tilgungen von 1.243,8 TEUR hat sich die langfristige Verschuldung um 2.231,2 TEUR auf 23.652,6 TEUR erhöht.

Der Finanzierungsanteil des Eigenkapitals am Anlagevermögen liegt zum Abschlussstichtag mit 35,0 v. H. um 0,4 v. H. über dem Vorjahreswert.

Weitere Erläuterungen zum Jahresabschluss sowie einzelnen Positionen der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie zum Lagebericht erfolgen ggf. in der Sitzung durch den Vertreter der Prüfungsgesellschaft.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Nach Kenntnisnahme des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Werkleitung, des abschließenden Prüfungsergebnisses und des Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers fasst der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag des Werkausschusses nachstehenden Beschluss:

1. Der Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes Arzfeld für das Wirtschaftsjahr 2024 wird

in der Erfolgsrechnung festgestellt

- in Erträgen auf

3.506.092,15 EUR

- in Aufwendungen auf

3.508.249,40 EUR

und die Bilanzsumme auf

48.131.096,80 EUR

2. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.157,25 EUR für das Wirtschaftsjahr 2024 wird aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt.

3. Die über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben werden nachträglich genehmigt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

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Zu Punkt 10. Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 7 GemHVO

Hierzu führte der Vorsitzende aus, dass der Nachtrag ausschließlich für die Sanierung der Grundschule Daleiden aufgestellt wurde. Weitergehende Informationen konnten dem Ratsinformationssystem entnommen werden und wurden entsprechend vorgestellt und erläutert.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan in der vorliegenden Form zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

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Zu Punkt 11.

Auftragsvergaben

Zu Punkt 11.1.

Auftragsvergabe Planungsleistungen Grundschule Daleiden

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Architekt Axt anwesend und erläuterte nochmals intensiv die Raumaufteilung, den vorgesehenen Bauzeitenplan sowie den derzeitigen Sachstand und die Abwicklung der Arbeiten unter Berücksichtigung der Förderauflagen.

Ratsmitglied Hoffmann sah den Bauzeitenplan als sehr ambitioniert an und hofft, dass hier die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden.

Architekt Axt sagte sein Bemühen zu, die Arbeiten wie in der vorgesehenen Planung auszuführen.

Die Beauftragungen der einzelnen Planungsleistungen sind bisher bis einschließlich der Genehmigungsplanung erfolgt. Für den weiteren Fortschritt der Baumaßnahme sind nun weitergehende Beauftragungen der Planungsbüros erforderlich.

a) Objektplanung:

Die Objektplanung ist bisher durch das Architekturbüro Axt, Weidingen, erfolgt. In Anbetracht der komplexen Baumaßnahme und engen Zeitschiene für die Durchführung der Baumaßnahme soll das Büro Axt auch mit den weiteren Planungstätigkeiten beauftragt werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat beschließt die weitere Beauftragung des Architekturbüro Axt, Weidingen, mit der Objektplanung für die Baumaßnahme „Umbau und Sanierung der Grundschule Daleiden“. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Architekturbüro einen entsprechenden Architektenvertrag abzuschließen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

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b) TGA-Planung:

Bisher war das Ingenieurbüro Stefan Krämer, Gerolstein, mit der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung beauftragt. Die weiteren TGA-Planungsleistungen werden derzeit in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren über das Anwaltsbüro Kunz, Koblenz, öffentlich ausgeschrieben. In einem 1. Verfahren hat kein Angebot vorgelegen, weshalb eine erneute Ausschreibung veranlasst wurde. Die Submission hierzu findet am 24.09.2025 statt. Über das Ergebnis dieser Submission kann daher erst in der Verbandsgemeinderatssitzung informiert werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld ermächtigt Bürgermeister Johannes Kuhl den Auftrag für die weitere TGA-Planung nach Abschluss des Vergabeverfahrens an das sich hieraus ergebende Planungsbüro zu erteilen. Gleichzeitig wird er ermächtigt, hierzu einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

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c) Tragwerksplanung:

Das Ingenieurbüro für Statik und Baukonstruktion Krewer & Hasbach, Trier, war bisher mit den erforderlichen Arbeiten für die Tragwerksplanung beauftragt. Herr Krewer hat die weiteren Arbeiten für diesen Planungsbereich mit einem Honorar von 29.000,00 € netto angeboten. Da die bisherige Zusammenarbeit mit Herrn Krewer unproblematisch verlaufen ist, wird dem Rat die weitere Beauftragung empfohlen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld beschließt die weitere Beauftragung des Ingenieurbüro Krewer & Hasbach, Trier, mit der Tragwerksplanung für die Baumaßnahme „Umbau und Sanierung der Grundschule Daleiden“. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

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d) Brandschutzkonzept:

Das der Baugenehmigung zu Grunde liegende Brandschutzkonzept wurde vom Sachverständigenbüro Andreas Grunhofer, Pirmasens, erstellt. Herr Grunhofer hat die Ausführungsplanung mit 6.700,00 € netto angeboten. Die bisherige Zusammenarbeit mit dem Büro Grunhofer ist unproblematisch verlaufen; auch seine Zusammenarbeit mit dem Brandschutzreferat der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm verlief reibungslos. Daher wird dem Rat empfohlen, die Ausführungsplanung für den Bereich Brandschutz an das Büro Grunhofer zu erteilen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld beschließt die weitere Beauftragung des Sachverständigenbüro Andreas Grunhofer, Pirmasens, mit der Ausführungplanung für den Bereich Brandschutz für die Baumaßnahme „Umbau und Sanierung der Grundschule Daleiden“. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag mit Herrn Grunhofer abzuschließen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

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Zu Punkt 12. Bekämpfung von invasiven Pflanzenarten an den Gewässern innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilnahme am Interreg-Förderantrag des funktionalen Raumes Eifel-Ostbelgien-Éislek (EOE)

Ausgelöst wurde dies durch die Zunahme des Riesenbärenklaus sowie des japanischen Springkrautes. Nachdem sich das Land Rheinland-Pfalz aus der Bekämpfung zurückgezogen hat, könnte mittels Teilnahme am Interreg-Förderantrag des funktionalen Raumes Eifel-Ostbelgien-Éislek (EOE) in einem dreijährigen Projekt eine weitere Bekämpfung beantragt werden. Die Kosten, die dabei auf die Verbandsgemeinde Arzfeld zukommen, belaufen sich auf insgesamt rund 7.000 Euro.

In der Erkenntnis, dass es sich hier um die Bekämpfung einer erheblichen Beeinträchtigung für Natur und Mensch handelt, stimmte der Verbandsgemeinderat Arzfeld der Bekämpfung der invasiven Pflanzenarten an den Gewässern innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

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Zu Punkt 13. Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung

Die derzeit geltende Gefahrenabwehrverordnung vom 18.04.2005 tritt mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft. Um eine neue Gefahrenabwehrverordnung zum 01.01.2026 in Kraft treten zu lassen, muss der Entwurf vom Verbandsgemeinderat beschlossen werden. Anschließend erfolgt eine Vorlage bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier. Der vorgelegte Entwurf entspricht der Muster-Gefahrenabwehrverordnung aus dem Kommunalen Online Service Rheinland-Pfalz. Änderungen verglichen mit der derzeit gültigen Verordnung wurden hervorgehoben.

Die Gefahrenabwehrverordnung konnte dem Ratsinformationssystem entnommen werden. Nach einer geringfügigen Anpassung aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist nunmehr die abschließende Beschlussfassung eingestellt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt dem Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung in seiner vorgelegten Form zu. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die weiteren Schritte zum Inkrafttreten durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

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Zu Punkt 14. Grundsatzbeschluss über den Antrag einer IKZ-Maßnahme in Kooperation mit der VG Südeifel

Die Verbandsgemeinden Arzfeld und Südeifel beabsichtigen im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) den Prüfungen von ortsveränderlichen und ortsunveränderlichen Elektrogeräten, dem sogenannten E-Check, gemeinsam nachzukommen.

In Deutschland ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kitas aber auch Verwaltungen und DGHs durch die DGUV Vorschrift 3 & 4 verbindlich vorgeschrieben. Untermauert wird diese Pflicht durch die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz. Dabei müssen in Prüfintervallen die ortsunveränderlichen Anlagen alle vier Jahre, ortsveränderliche Geräte alle zwei Jahre bzw. jährlich geprüft werden.

Kommt es zum Schaden und die Prüfungen sind nicht regelmäßig durchgeführt und dokumentiert worden, kann es zu rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Risiken kommen. Versicherungen könnten beispielsweise die Leistung verweigern, da die fehlende Prüfung als Fahrlässigkeit gewertet werden kann.

Die Beauftragung der Prüfungen stellt für die Verwaltung nicht nur einen enormen zeitlichen sondern auch finanziellen Aufwand dar. In der Vergangenheit war es in der Praxis so, dass für die einzelnen Liegenschaften meist etliche einzelne Beauftragungen an kleine und mittelgroße örtliche Elektro-Unternehmen erteilt wurden. Dies hat sich als äußerst verwaltungsaufwändig und ineffizient dargestellt, weshalb die VGV Südeifel eine öffentliche Ausschreibung für den E-Check gebündelt für alle Liegenschaften innerhalb der Verbandsgemeinde im Jahr 2024 ausgeschrieben hatte. Diese wurde jedoch aufgrund der enormen Summe der abgegebenen Angebote aufgehoben.

Daraufhin entstand die Idee der IKZ zusammen mit der VG Arzfeld. Die gemeinsame Erledigung der Aufgabe als Kooperationsmodell kommt nach Auskunft der ADD für eine Pilotförderung in Betracht. Fördervoraussetzungen sind hierzu u.a., dass ein Effizienzgewinn von mindestens 15 % jährlich im Vergleich zur eigenständigen Leistungserbringung der Kommunen oder aber ein gewichtiger Mehrwert erzielt werden kann. Des Weiteren ist ein entsprechender Beschluss der Entscheidungsgremien der beteiligten Kommunen zur Zusammenarbeit vorzulegen, in dem der Gegenstand des IKZ-Projekts und die angestrebten Ziele, geplanten Einsparungen und der Zeitraum der Realisierung festgelegt werden.

Das Projekt ist auf Dauer, mindestens jedoch fünf Jahre lang ab Einrichtung des Kooperationsverbundes aufrecht zu erhalten.

Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, wird eine Festbetragsförderung in einem Kooperationsverbund mit vier oder mehr beteiligten Kommunen (hier zählen OGs als eigenständige Kommune) von bis zu 320.000 Euro gewährt. Hinzukommen ergänzend einmalige Förderungen von bis zu 50.000 Euro je IKZ-Verbund, wenn eine vertikale Zusammenarbeit über die Verwaltungsebenen hinweg umgesetzt wird oder mindestens zwei der am Verbund beteiligten Kommunen keine gemeinsame Verwaltungsgrenze besitzen.

Sofern die im Antrag erwarteten Kosten den genannten Festbetrag unterschreiten, wird lediglich der Zuwendungsbetrag in der Höhe der kalkulierten Kosten bewilligt. Förderfähig sind sämtliche für die Vorbereitung und Durchführung notwendigen, zusätzlich entstehenden Personal- und Sachkosten, nicht aber investive Ausgaben für Baumaßnahmen.

Der Förderzeitraum beträgt zwei Jahre ab Bewilligung.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluss und ermächtigt die Verwaltung die weitere Abstimmung mit der VG Südeifel und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier bezüglich der Interkommunalen Zusammenarbeit fortzusetzen und einen Antrag auf Förderung für das Kooperationsmodell zu erarbeiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

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Zu Punkt 15. Änderung der Satzung über die Einrichtung eines Jugendparlamentes in der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 17. April 2012

Aus der Mitte des Verbandsgemeinderates wurde angeregt, dass das Jugendparlament bei Sitzungen des Verbandsgemeinderates hinsichtlich ihrer Anliegen früher beteiligt werden soll und auch ihre kommunale Arbeit intensiviert werden soll, wobei gegebenenfalls eine Vorstellung im Verbandsgemeinderat angestrebt werden sollte.

Anschließend stimmte der Verbandsgemeinderat der vorliegenden Änderung der Satzung über die Einrichtung eines Jugendparlamentes in der vorliegenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

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2

Zu Punkt 16. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 17. Mitteilungen der Verwaltung

Zu Punkt 17.1. MitteilungenAuftragsvergaben Neubau Feuerwehrhaus Olmscheid

Für den Neubau des Feuerwehrhauses Olmscheid wurden fünf Gewerke öffentlich im Ausschreibungsportal Subreport am 17.06.2025 und ein Gewerke in einem freihändigen Verfahren ausgeschrieben.

Die Submission erfolgte am 10.07.2025. Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch von Planungsbüro Manfred Berg, Waxweiler, geprüft. Die formelle Prüfung der Angebote und die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgte durch die Verbandsgemeindeverwaltung. In seiner Sitzung am 03.07.2025 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld Bürgermeister Johannes Kuhl eine Auftragsermächtigung für die Gewerke zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses erteilt.

1.1 Zimmerer

Die Zimmerarbeiten wurden öffentliche ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Ein Angebot musste von der Wertung ausgeschlossen werden.

Die Eignung der mindestbietenden Firma hat Ihre Eignung durch die Vorlage der geforderten Unterlagen gemäß der VOB ihre Eignung nachgewiesen. Die Firma ist ebenfalls dem Planungsbüro Berg bekannt.

Der Verbandsgemeinderat wird darüber informiert, dass das Gewerk Zimmerer an die mindestbietende Firma Anton Rosenbaum Holzbau, Mayen, erteilt wurde. Die Auftragssumme beträgt 18.726,97 Euro.

1.2 Dachdecker

Die Dachdeckerarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 5 Angebote vor. Zwei Angebote mussten von der Wertung ausgeschlossen werden.

Die mindestbietende Firma ist präqualifiziert und damit die Eignung nachgewiesen.

Der Verbandsgemeinderat wird darüber informiert, dass das Gewerk Dachdecker an die mindestbietende Firma Bedachungen H. Pölcher & W. Kalle, Zeltingen-Rachtig, erteilt wurde. Die Auftragssumme beträgt 42.764,48 Euro.

1.3 Gerüstbau

Das Gewerk Gerüstbau wurde aufgrund des geringen Auftragswertes in einer freihändigen Vergabe an 3 Firmen ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen.

Der Verbandsgemeinderat wird darüber informiert, dass das Gewerk Gerüstbauer an die mindestbietende Firma Lenz Gerüstbau, Winterspelt, erteilt wurde. Die Auftragssumme beträgt 5.810,18 Euro.

1.4 Fenster, Türen, Tor

Es erfolgte eine öffentliche Ausschreibung. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen. Die mindestbietende Firma ist hinreichend bekannt und arbeitet regelmäßig zuverlässig für die Verbandsgemeinde.

Der Verbandsgemeinderat wird darüber informiert, dass das Gewerk Fenster, Türen, Tor die mindestbietende Firma Schreinerei Daufer, Lützkampen, erteilt wurde. Die Auftragssumme beträgt 38.642,33 Euro.

1.5 Elektro

Das Gewerk war öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen. Die mindestbietende Firma ist präqualifiziert, bekannt und hat bereits mehrfach und zuverlässig in der Verbandsgemeinde Arzfeld gearbeitet.

Der Verbandsgemeinderat wird darüber informiert, dass das Gewerk Elektro an die mindestbietende Firma Schneider Elektro, Bekond, erteilt wurde. Die Auftragssumme beträgt 45.791,75 Euro.

1.6 Heizung, Sanitär, Lüftung

Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebot vor. Die Eignung der Firma wird derzeit überprüft. Die mindestbietende Firma ist präqualifiziert und die Eignung ist damit nachgewiesen.

Der Verbandsgemeinderat wird darüber informiert, dass das Gewerk Heizung, Sanitär, Lüftung an die mindestbietende Firma Holl, Cochem, erteilt wurde. Die Auftragssumme beträgt 56.186,35 Euro.

Zu Punkt 18. Anfragen der Ratsmitglieder

Der Sachstand zur Anschaffung einer Drehleiter für den Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld wurde erfragt.

Bürgermeister Kuhl informierte über die derzeitigen Verhandlungen.