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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Reiff für das Haushaltsjahr 2022

Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO

Der Jahresabschluss 2022, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Ortsgemeinde Reiff wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss am 27.09.2023 gemäß § 112 und 113 GemO geprüft.

Danach wurde der Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Reiff in Ordnung befunden.

Gemäß § 114 GemO hat der Ortsgemeinderat Reiff in der Sitzung am 07.11.2023 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 mit den Anlagen liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom

11.12.2023 bis 19.12.2023

während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus.

Reiff, 30.11.2023
Peter Wonner
Ortsbürgermeister