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Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde - Öffentliche Niederschrift

über die Sitzung des Hofswaldzweckverbandes am Mittwoch, 13.11.2024, 15:00 Uhr, im Gasthaus "Im Pfenn", Irrhausen

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Verbandsmitglieder

2.

Bildung eines Wahlvorstandes

3.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Verbandsvorsteherin/s

4.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s stellvertretenden Verbandsvorsteherin/s

5.

Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

6.

Wahl von zwei Vertretern für die Hegegemeinschafts "Schneifel" gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 11 LjVO

7.

Festlegung des Holzpreises für Lose in Eigenwerbung mit Bestimmung der Mengen und des Abnehmerkreises

8.

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2025

9.

Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025

9.1

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

9.2

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes

10.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Verpflichtung der Verbandsmitglieder

Der geschäftsführende Verbandsvorsteher verpflichtete die neu gewählten Mitglieder im Namen des Zweckverbandes durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Die nicht anwesenden Mitglieder werden in der nächsten Sitzung verpflichtet.

Zu Punkt 2.

Bildung eines Wahlvorstandes

Für die durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern die Versammlung dies so beschließt.

Der Wahlvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorsitzenden, zwei Verbandsmitgliedern als Beisitzer und dem Schriftführer.

Es erging folgender Beschluss:

„Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt“.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Sodann wurden gewählt:

-

als Vorsitzender:

Johannes Kuhl

-

als Beisitzer:

Theo Richertz

Rainer Probst

-

als Schriftführer:

VG-Verwaltungsrat Walter Klar

Zu Punkt 3.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Verbandsvorsteherin/s

Johannes Kuhl informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Einstimmig wurde offene Abstimmung beschlossen.

Zur Wahl des Verbandsvorstehers wurde Johannes Kuhl vorgeschlagen.

Sodann wurde Johannes Kuhl einstimmig zum Verbandsvorsteher gewählt. Er nahm die Wahl an.

Anschließend wurde Verbandsvorsteher Johannes Kuhl vom beauftragten Verbandsmitglied Albert Thiex ernannt. Wegen Wiederwahl entfielen Vereidigung und Einführung.

Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ausgehändigt.

Zu Punkt 4.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s stellvertretenden Verbandsvorsteherin/s

Johannes Kuhl informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Einstimmig wurde offene Abstimmung beschlossen.

Zur Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers wurde Harald Urfels vorgeschlagen.

Sodann wurde Harald Urfels einstimmig zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt. Er nahm die Wahl an.

Anschließend wurde der stellvertretende Verbandsvorsteher Harald Urfels von Verbandsvorsteher Johannes Kuhl ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ausgehändigt.

Zu Punkt 5.

Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden einstimmig gewählt:

  • Heinz Elfriede
  • Hoffmann Arnold
  • Richertz Theo

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 6.

Wahl von zwei Vertretern für die Hegegemeinschafts "Schneifel" gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 11 LjVO

Als Vertreter wurden gewählt:

  • Fuchs Dietmar
  • Richartz Theo

Zur Vertretung ist eine Vollmacht für die gesamte Wahlperiode auszustellen und bei der Hegegemeinschaft einzureichen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 7.

Festlegung des Holzpreises für Lose in Eigenwerbung mit Bestimmung der Mengen und des Abnehmerkreises

Im Jahr 2025 wird eine Menge von ca. 120 bis 150 fm eingeschlagen. Der Preis wird auf 65,00 Euro/fm festgelegt. Es erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung über den Holzverkauf nach Losen. Bezugsberechtigt sind Einwohner aus den Mitgliedsgemeinden mit je einem Los pro bezugsberechtigter Person.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 8.

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2025

Der Forstwirtschaftsplan 2025, der allen Anwesenden vorlag, wurde vorgestellt und erläutert. Nach Beantwortung verschiedener Fragen wurde dem Forstwirtschaftsplan zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 9.

Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2025 war allen Mitgliedern zugegangen und wurde durch Verbandsvorsteher Johannes Kuhl vorgestellt und erläutert.

Zu Punkt 9.1.

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

Aus der Einwohnerschaft lagen keine Eingaben vor.

Zu Punkt 9.2.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden wie vorgestellt beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

Zu Punkt 10.

Verschiedenes

10.1

Klimaangepasstes Waldmanagement

Der Vorsitzende teilte mit, dass der Antrag auf Förderung aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ nicht mehr berücksichtigt werden konnte und momentan keine Fördermittel mehr bereitstehen.

10.2

Antrag der Ortsgemeinde Habscheid zur Mitfinanzierung von Wegeschäden auf der Gemarkung Habscheid

Durch den Abtransport von Holz ist eine Teilstrecke eines gemeindlichen Weges der Ortsgemeinde Habscheid stark beschädigt worden. Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf ca. 29.000,00 Euro.

Der Vorsitzende stellte eine grundsätzliche Kostenbeteiligung des Verbandes an der Instandsetzung zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

1 Nein-Stimme, Rest Enthaltungen.

Damit erfolgt keine Kostenbeteiligung durch den Zweckverband.

10.3

Ausschüttung an die Mitgliedsgemeinden

Nach kassenmäßigem Abschluss für das Jahr 2024 erfolgt eine anteilige Ausschüttung an die Mitgliedsgemeinden bis auf einen verbleibenden Sockelbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig.