| A. Öffentliche Sitzung | ||
| 1. | Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes | |
| 2. | Mitteilungen | |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2024 | |
| 4. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022 | |
| 5. | Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 | |
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| 5.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs |
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| 5.2 | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes |
| 6. | Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR(gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) | |
| 7. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten | |
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| 7.1 | Ausbau der B 410 im Bereich der Ortslage ArzfeldHerstellung von barrierefreien Haltestellen im Bereich der Einmündung Industriestraße |
| 8. | Verschiedenes | |
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| 8.1 | Auftragsvergabe |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
Ortsbürgermeister Heinisch verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO das nachrückende Ratsmitglied Kai Hames im Namen der Ortsgemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten. Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
| Zu Punkt 2. | Mitteilungen |
Ortsbürgermeister Walter Heinisch teilte folgendes mit:
| Zu Punkt 3. | Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2024 |
Hierzu begrüßte der Vorsitzende Herrn Revierleiter Rainer Wagner.
Herr Wagner gab einen Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2023 und stellte den Forstwirtschafts-plan für das Jahr 2024 ausführlich dar. Hierzu wurde den Ratsmitgliedern eine Tischvorlage ausgehändigt. Schließlich wurde dem Forstwirtschaftsplan zugestimmt. Der Preis zum Bezug von Buchenholz in Eigenwerbung beträgt 60,00 EUR/fm.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
| Zu Punkt 4. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022 | |
Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2022 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
a) Feststellung Jahresabschluss 2022:
Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 13 | - | - |
b) Entlastungserteilung:
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 13 | - | - |
Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.
| Zu Punkt 5. | Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 |
| Zu Punkt 5.1. | Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs |
Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.
| Zu Punkt 5.2. | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes |
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024/2025 als Doppelhaushalt wurde vorgetragen, erläutert und vom Ortsgemeinderat so beschlossen.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | 1 | - |
Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.
| Zu Punkt 6. | Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) |
Es wurde über den Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR informiert.
Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei EUR 47.671,62, der Anteil der Anteil der Ortsgemeinde Arzfeld beträgt EUR 33.709,51.
| Zu Punkt 7. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
a) Baugesuche
Das gemäß § 36 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu den Anträgen Az. BA-WE-2023-121, BA-BVA-2023-099 und BA-BA-2023-118 wurde jeweils einstimmig hergestellt. Sonderinteresse gemäß § 22 GemO wurde beachtet.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
b) Ausbau Industriestraße
Der Ausbau der Industriestraße, beginnend ab Kreuzungsbereich B 410 bis zum Anwesen Schleper, soll im Jahre 2028 erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
| Zu Punkt 7.1. | Ausbau der B 410 im Bereich der Ortslage Arzfeld Herstellung von barrierefreien Haltestellen im Bereich der Einmündung Industriestraße |
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Die Ortsgemeinde Arzfeld beantragt die Ausweisung von Radschutzstreifen im Bereich der Ortslage B 410 zwischen Ortseingang Arzfeld (Fa. Zahnen) bis zur Einmündung Rote-Kreuz-Straße (VG Verwaltung) an beiden Seiten der Fahrbahn, soweit dies technisch möglich ist.
Sofern die Fahrbahnbreite für eine beidseitige Ausweisung nicht ausreichend ist soll nur zumindest eine Markierung bergseitig vorgenommen werden.“
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
| Zu Punkt 8. | Verschiedenes | |
| Gemeinderatssitzung 2024 | 20.02.2024 | |
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| 16.04.2024 | |
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| 04.06.2024 | |
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| 09.07.2024, konstituierende Sitzung | |
| Ältestenratssitzung 2024 | 13.02.2024 | |
|
| 08.04.2024 | |
|
| 27.05.2024 | |
| TOP für die Ortsgemeinderatssitzung am 20.02.2024 sind u.a. | ||
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| • Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss B-Plan Eckelsbach | |
|
| • Rasengräber für Sargbestattung | |
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| • Verkehrsberuhigung Industriestraße in Anlehnung der Ergebnisse der Verkehrsschau vom 13.12.2023 | |
| Zu Punkt 8.1. | Auftragsvergabe | |
Aufgrund der Starkregenereignisse vom 14. und 15. Juli 2021 kam es im Bereich der Gemarkung Arzfeld zu zahlreichen Schäden an Wirtschafts- und Waldwegen.
Das technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld hat alle Schäden zusammengefasst und dokumentiert. Zur Schadensbeseitigung wurde ein Antrag zur Förderung an die ADD gestellt. Die für die Ortsgemeinde entstehenden Kosten werden voraussichtlich vollständig über eine öffentliche Förderung durch den Wiederaufbaufonds des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gedeckt.
Durch das technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld wurde eine Preisanfrage durchgeführt. Zum Submissionstermin lagen insgesamt 12 Angebote vor. Die Eignung konnte für alle anbietenden Unternehmen bestätigt werden.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Auftrag zur Schadensbeseitigung wird an die mindestfordernde Firma, Propson Bau & Forst GmbH, Daleiden, auf Grundlage ihres Angebotes i. H. v. 46.608,59 € erteilt. Die Verwaltung wird zur Auftragserteilung ermächtigt.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |