Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
und
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -
Beschluss über die Aufstellung der 30. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan "Solarpark Dahnen":
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 14.12.2023 beschlossen, das Verfahren der 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Dahnen, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Dahnen“, zu betreiben.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der 30. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Dahnen“:
Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“ in der Ortsgemeinde Dahnen.
In der Ortsgemeinde Dahnen soll auf mehreren bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauleitplanerisch entwickelt werden.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist daher eine Änderung der Darstellungen in „Sondergebiet Photovoltaik“ notwendig.
Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Dahnen ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Dahnen“.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 30. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Dahnen“:
Das Plangebiet der 30. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Dahnen“, liegt innerhalb der Gemarkung Dahnen, nördlich bzw. nordwestliche vom Siedlungskörper der Ortsgemeinde Dahnen.
Die Erschließung der Fläche ist über die K 148 sowie gemeindliche Wirtschaftswege sichergestellt.
Die Größe des Plangebiets umfasst eine Fläche von ca. 18,4 ha (mit einer Modulbelegungsfläche von maximal 15 ha), welcher als Sondergebiet für Photovoltaikfreiflächenanlagen festgesetzt wird.
Der Geltungsbereich setzt sich wie folgt zusammen:
| • Teilfläche D1: | Gemarkung Dahnen, Flur 53, Flurstück Nr. 78 (teilweise), |
| • Teilfläche D2: | Gemarkung Dahnen, Flur 53, Flurstück Nr. 78 (teilweise), 148 (teilweise), 478 (teilweise), |
| • Teilfläche D3: | Gemarkung Dahnen, Flur 53, Flurstück Nr. 155 (teilweise). |
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:
In der Sitzung am 14.12.2023 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planentwurf zur 30. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Dahnen“, einschließlich der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom
07. Februar 2024 bis einschließlich 08. März 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 57, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) nach Terminabsprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Planentwurf der 30. Fortschreibung des FNP schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Des Weiteren kann der Planentwurf zur 30. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Solarpark Dahnen“, einschließlich der dazugehörigen Begründung während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.