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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

31. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Bereich: Ortsgemeinde Arzfeld (OT Halenbach) und Ortsgemeinde Üttfeld (OT Binscheid)

Teilbereich: Bebauungsplan „Errichtung eines Solarparks“

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beschluss über die Aufstellung der 31. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 14.12.2023 beschlossen, das Verfahren der 31. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinden Arzfeld und Üttfeld, Teilbereich Bebauungsplan „Errichtung eines Solarparks“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 31. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Errichtung eines Solarparks“:

Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Errichtung eines Solarparks“ in den Ortsgemeinde Arzfeld und Üttfeld.

In den Ortsgemeinden Arzfeld und Üttfeld soll auf mehreren bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauleitplanerisch entwickelt werden.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist daher eine Änderung der Darstellungen in „Sondergebiet Photovoltaik“ notwendig.

Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinden Arzfeld und Üttfeld ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Errichtung eines Solarparks“.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 31. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Errichtung eines Solarparks“:

Das Plangebiet der 31. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Errichtung eines Solarparks“, besteht aus drei Teilgeltungsbereichen und hat eine Gesamtgröße von ca. 9,6 ha.

Zwei Teilgeltungsbereiche befinden sich in der Gemarkung Halenbach der Ortsgemeinde Arzfeld (ca. 7,1 ha) sowie ein weiterer Teilgeltungsbereich in der Gemarkung Binscheid der Ortgemeinde Üttfeld (ca. 2,5) ha.

Die Plangebiete befinden sich südöstlich des Ortsteils Binscheid und nordöstlich des Ortsteils Halenbach im Bereich des Flachsberges.

Die Erschließung der Flächen ist über die westlich die K 122 und K 145 sowie die daran anschließenden Wirtschaftswege sichergestellt.

Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist im nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 14.12.2023 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf zur 31. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Errichtung eines Solarparks“, einschließlich der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom

7. Februar 2024 bis einschließlich 8. März 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) nach Terminabsprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Planentwurf der 31. Fortschreibung des FNP schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Des Weiteren kann der Planentwurf zur 31. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Errichtung eines Solarparks“, einschließlich der dazugehörigen Begründung während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 26.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister